Redebeitrag von Finanzminister Jens
Bullerjahn im Landtag von Sachsen-Anhalt, zum Thema: Einsetzung einer
Enquetekommission ?Die Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im
öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt?
27.04.2007, Magdeburg – 12
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 12/07
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 12/07
Magdeburg, den 27. April 2007
Redebeitrag von Finanzminister Jens
Bullerjahn im Landtag von Sachsen-Anhalt, zum Thema: Einsetzung einer
Enquetekommission ¿Die Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im
öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt¿
Anrede,
der Antrag der Linkspartei.PDS kommt zu einem
Zeitpunkt, an dem die Landesregierung bereits ein Personalentwicklungskonzept
beschlossen hat. Sachsen-Anhalt befindet sich also bereits in der Umsetzung der
am 27.03.2007 im Kabinett getroffenen Entscheidungen zum
Personalentwicklungskonzept 2007 ¿ 2020. Mit einem konsolidierten Haushalt will
das Land seinem Anspruch gerecht werden, sich als attraktives und lebenswertes
Bundesland weiterzuentwickeln, in dem Menschen gerne und dauerhaft leben
möchten oder das Land als ihre künftige Heimat entdecken. Solide Finanzen
bilden dafür eine unabdingbare Grundvoraussetzung. Die Personalausgaben stellen
den bedeutendsten Kostenfaktor im Landeshaushalt.
Die demographischen sowie die fiskalischen
Entwicklungen der kommenden Jahre erfordern auch die Anpassung des Stellen- und
Personalbestandes.
Im Koalitionsvertrag wurde das Ziel
festgelegt, den Personalbestand in der Landesverwaltung bis 2011 von 62.031
Stellen auf 55.000 Stellen zu reduzieren. Für die Umsetzung stehen im
Wesentlichen die Altersabgänge und Strukturveränderungen in der
Landesverwaltung bei gleichzeitiger Verringerung der Neueinstellungen auf das
notwendige Maß zur Verfügung. Betriebsbedingte Kündigungen sollen möglichst
nicht ausgesprochen werden.
In der künftigen demographischen Entwicklung
wird die Bevölkerungszahl von 2.421.464 im Jahr 2007 auf 2.115.271 im Jahr 2020
sinken. Dies erfordert erhöhte Einsparanstrengungen, um eine bestimmte Quote
der Stellen pro 1.000 Einwohner zu erreichen.
Mit Stand vom 30.06.2005 hatte Sachsen-Anhalt
in der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes eine Quote von 26,1
Vollzeitäquivalenten pro 1.000 Einwohner. Bis 2020 wird die Quote in
Sachsen-Anhalt nun auf den Durchschnitt der Flächenländer West von 20,0
Vollzeitäquivalente abgesenkt werden. Diese Zielzahl ist erreicht, wenn das
Land seine Vollzeitäquivalente auf rund 42.600 reduziert. Dies entspricht
rechnerisch einer Stellenreduzierung auf 45.600.
Fast die Hälfte des jetzigen
Gesamtpersonalbestandes liegt in den Bereichen Schulen und Polizei. Zusammen
mit Justiz, Finanzverwaltung, Geoinformationsverwaltung und den obersten
Landesbehörden werden etwa zwei Drittel des Personals im Land erfasst.
Mit dem Personalentwicklungskonzept 2007 ¿
2020 wurde ein Stellenabbau in Höhe von 10.026 Stellen auf den Weg gebracht.
Davon entfallen auf den Schulbereich insgesamt 5.384 Stellen, Polizeivollzug
und Polizeiverwaltung insgesamt 2.093 Stellen, Finanzverwaltung 398 Stellen,
Justizverwaltung 536 Stellen, Geoinformationsverwaltung 300 Stellen,
Ministerialverwaltung 193 Stellen und die so genannte ¿übrige Verwaltung¿ 1.122
Stellen. Letzterer Bereich setzt sich aus den Landesbetrieben, dem
Landesverwaltungsamt und mehreren kleineren Verwaltungseinheiten zusammen. Auf
die Hochschulen, die aufgrund der mit ihnen abgeschlossenen Zielvereinbarungen
nicht dem Neueinstellungskorridor unterliegen, entfällt ein möglicher Abbau von
zusätzlich 1.239 Stellen.
Weitere Stelleneinsparungen werden u.a. durch
die Evaluierung der Landesbetriebe, der Prüfungen der
Kommunalisierungsmöglichkeiten durch die Lenkungsgruppe für Verwaltungs- und
Funktionalreform und die interministerielle Arbeitsgruppe Organisation zur
Frage der Zentralisierung (IMA-ORG) erfolgen.
Der notwendige Stellenabbau ist damit jedoch
noch nicht ausgeschöpft. Die Personal- und Stellenbestände sind weiter an die
Vergleichswerte der finanzschwachen Länder West anzupassen. Diese werden auch
zukünftig kritische Aufgabenbetrachtungen durchführen, die zu weiteren
Stelleneinsparungen führen. Sachsen-Anhalt wird sich diesem Abbaueffekt auch
zukünftig anpassen müssen. Das Personalentwicklungskonzept ist so angelegt,
dass es fortlaufend überarbeitet werden kann und muss. Änderungen bei wichtigen
Parametern wird es auch in der Zukunft geben, die eine Anpassung der
Personalentwicklung erfordern.
Die Landesregierung hat unter Berücksichtigung
der Altersabgänge einen verbindlichen Neueinstellungskorridor für die
Landesverwaltung von 2007 bis 2011 mit jährlich durchschnittlich 300 bzw. 330
Neueinstellungen bei Umsetzung eines Frühpensionierungsmodells im
Polizeivollzug (mindestens 1.000 Stellen) beschlossen. Dieser hat eine
geringere Größenordnung als in der letzten Legislaturperiode mit jährlich
durchschnittlich 342. Das festgelegte Ergebnis geht zwar über geht über den im
Koalitionsvertrag festgelegten Rahmen von 250 Neueinstellungen hinaus, war aber
unvermeidbar, um die mindestens erforderliche Altersstruktur zu sichern.
Das Personalentwicklungskonzept unterbreitet darüber hinaus als
flankierende Maßnahmen eine Reihe von Vorschlägen. Dazu gehören u.a. das
Verbeamtungs- und Beförderungskonzept, großzügigere Beurlaubungsregelungen,
Absenkung der Ruhestandsaltersgrenze in bestimmten Bereichen und
Erleichterungen bei Umschulung und Qualifizierung beim Wechsel der
Beschäftigung. Es wird ein umfassendes Personalmanagementsystem eingeführt, mit
dem eine wesentlich verbesserte Daten- und Informationslage geschaffen wird und
weitere Stellen in der Bezügeverwaltung und den Personaldienststellen
eingespart werden können.
Anrede,
den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS
zur Einrichtung einer Enquete-Kommission betrachte ich als konstruktiven
Beitrag einer der beiden Oppositionsparteien sich an den Fragen zur
Personalentwicklung in der Landesverwaltung und zur weiteren Konsolidierung des
Landeshaushaltes zu beteiligen. Die Linkspartei.PDS hat in
Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin gezeigt, dass auch sie Haushaltskonsolidierung
mittragen und mitgestalten kann. Von daher erwarte ich auch in Sachsen-Anhalt
ihre inhaltliche Mitarbeit, um das Personalentwicklungskonzept des Landes
erfolgreich voranzubringen.
Aber eines muss völlig klar sein. Die
Gestaltungsmöglichkeiten der Personalentwicklung werden dort an ihre Grenzen
stoßen, wo eine Finanzierung nicht möglich ist. In Zukunft werden wir uns nur
noch das auf der Ausgabenseite und beim Personal leisten können, was wir auch
auf der Einnahmeseite einnehmen.
Durch
das Auslaufen der besonderen Förderung der neuen Länder und der nachfolgenden
Auswirkung auf den Haushalt unseres Landes stellt sich nicht die Frage, welche
finanzielle und personelle Mindestausstattung das Land braucht, um den
derzeitigen und absehbaren Aufgabenbestand in guter Qualität erfüllen zu
können. Einmal mehr wird nach den wirklichen Kernaufgaben öffentlicher
Verwaltung zu fragen und zu entscheiden sein, welche Aufgaben sich
Sachsen-Anhalt in Anbetracht seiner angespannten Haushaltslage noch leisten kann
und will. Die gemeinsamen Anstrengungen aller Ressorts, insbesondere im Wege
einer effektiven Aufgabenkritik, werden es ermöglichen, diesen beschwerlichen
Weg zu gehen.
Von daher ist die Landesregierung gern bereit,
die Enquetekommission in ihrer Arbeit zu begleiten und zu unterstützen, aber
nur unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Einnahmen und der
Konsolidierungsziele der Landesregierung.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
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