Landeswahlleiter Dr. Klaus Klang und
Innenminister Holger Hövelmann rufen zur Wahlbeteiligung an den Kommunalwahlen
auf
13.04.2007, Magdeburg – 88
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 088/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 088/07
Magdeburg, den 13. April 2007
Landeswahlleiter Dr. Klaus Klang und
Innenminister Holger Hövelmann rufen zur Wahlbeteiligung an den Kommunalwahlen
auf
Am Sonntag, dem 22. April 2007, haben etwa 1,5 Millionen Bürgerinnen
und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, sich an den Wahlen der
Kreistage und der Landräte der neu zu bildenden Landkreise zu beteiligen.
Außerdem werden der Stadtrat und der Oberbürgermeister der künftigen
kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau sowie der Oberbürgermeister von Naumburg und
der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen gewählt.
Landeswahlleiter Dr. Klang und Innenminister
Hövelmann bitten alle wahlberechtigten Personen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch
zu machen. Hövelmann: ¿Nur wer wählt, nimmt am politischen Entscheidungsprozess
teil. Dies gilt insbesondere für unsere Jungwähler (ab 16 Jahre), die zum
ersten Mal an die Wahlurne treten werden. ¿
Jede wahlberechtigte Person entscheidet mit ihrer Stimme darüber mit,
so Hövelmann und Dr. Klang weiter, welche Parteien und Wählergruppen - allein
oder in der Koalition mit einer anderen - die Mehrheit im jeweiligen
Wahlgebiet hat. Jede Stimme stärkt die
Durchsetzungskraft eines politischen Programms.
Wer wählt, vertritt damit wirkungsvoll seine eigenen Interessen. Wer
nicht wählt, verzichtet von vornherein darauf, die Entwicklung der Politik in
seinem Sinne zu beeinflussen. Er gibt sein wichtigstes politisches Recht aus
der Hand.
Der
Landeswahlleiter weist darauf hin, dass wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger,
die am Sonntag, dem 22. April 2007, verhindert sind und kein Wahllokal
aufsuchen können, per Briefwahl ihre Stimme abgeben sollten. Die Unterlagen
hierzu müssen allerdings umgehend beantragt werden, denn die Wahlbriefe mit Wahlschein
und ausgefülltem Stimmzettel sind bis spätestens Donnerstag, den 19. April
2007, an die Wahlbehörden abzusenden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt,
trägt das Risiko, dass sein Briefwahlunterlagen die Wahlbehörde nicht rechtzeitig
erreichen und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Briefwähler
kann seinen Wahlbrief dann nur noch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Stelle abgeben oder abgeben lassen.
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