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Landeswahlleiter Dr. Klaus Klang und
Innenminister Holger Hövelmann rufen zur Wahlbeteiligung an den Kommunalwahlen
auf

13.04.2007, Magdeburg – 88

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 088/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 088/07

 

 

 

Magdeburg, den 13. April 2007

 

 

 

 

 

Landeswahlleiter Dr. Klaus Klang und

Innenminister Holger Hövelmann rufen zur Wahlbeteiligung an den Kommunalwahlen

auf

 

Am Sonntag, dem 22. April 2007, haben etwa 1,5 Millionen Bürgerin­nen

und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, sich an den Wahlen der

Kreistage und der Landräte der neu zu bildenden Landkreise zu beteiligen.

Außerdem werden der Stadtrat und der Oberbürgermeister der künftigen

kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau sowie der Oberbürgermeister von Naumburg und

der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen gewählt.

 

Landeswahlleiter Dr. Klang und Innenminister

Hövelmann bitten alle wahlberechtigten Personen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch

zu machen. Hövelmann: ¿Nur wer wählt, nimmt am politischen Entschei­dungsprozess

teil. Dies gilt insbesondere für unsere Jungwähler (ab 16 Jahre), die zum

ersten Mal an die Wahlurne treten werden. ¿

 

Jede wahlberechtigte Person entscheidet mit ihrer Stimme darüber mit,

so Hövelmann und Dr. Klang weiter, welche Parteien und Wäh­lergruppen - allein

oder in der Koalition mit einer anderen - die Mehr­heit im jeweiligen

Wahlgebiet hat.  Jede Stimme stärkt die

Durchset­zungskraft eines politischen Programms.

 

Wer wählt, vertritt damit wirkungsvoll seine eigenen Interessen. Wer

nicht wählt, verzichtet von vornherein darauf, die Entwicklung der Politik in

seinem Sinne zu beeinflussen. Er gibt sein wichtigstes politisches Recht aus

der Hand.

 

Der

Landeswahlleiter weist darauf hin, dass wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger,

die am Sonntag, dem 22. April 2007, ver­hindert sind und kein Wahllokal

aufsuchen können, per Briefwahl ihre Stimme abgeben sollten. Die Unterlagen

hierzu müssen allerdings umgehend beantragt werden, denn die Wahlbriefe mit Wahlschein

und ausgefülltem Stimmzettel sind bis spätestens Donnerstag, den 19. April

2007, an die Wahlbe­hörden abzusenden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt,

trägt das Risiko, dass sein Briefwahlunterlagen die Wahlbehörde nicht recht­zeitig

erreichen und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Briefwähler

kann seinen Wahlbrief dann nur noch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen

Stelle abgeben oder abgeben lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de