Innenminister und Hauptpersonalrat der
Polizei unterzeichnen Regelungen zur sozialverträglichen Umsetzung der
Polizeistrukturreform 2007 und zur Umsetzung der Gesundheitsprävention
13.04.2007, Magdeburg – 87
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 087/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 087/07
Magdeburg, den 13. April 2007
Innenminister und Hauptpersonalrat der
Polizei unterzeichnen Regelungen zur sozialverträglichen Umsetzung der
Polizeistrukturreform 2007 und zur Umsetzung der Gesundheitsprävention
Am heutigen Tag haben Innenminister Holger Hövelmann (SPD) und der Vorsitzende
des Polizeihauptpersonalrates Jürgen Naatz eine Dienstvereinbarung zur
sozialverträglichen Umsetzung der Polizeistrukturreform 2007 unterzeichnet.
Hövelmann betonte: ¿Im Bewusstsein, dass die
Polizeistrukturreform nur gelingen kann, wenn sich alle Beteiligten -
Dienststellenleitungen, Beamte und Arbeitnehmer (Beschäftigte), Personal- und
Schwerbehindertenvertretungen und Gewerkschaften ¿ konstruktiv in den
Reformprozess einbringen, um seine Transparenz und Akzeptanz zu fördern sowie
soziale Härten für die Beschäftigten zu vermeiden und ein faires Verfahren bei
der Vergabe der Dienstposten und Arbeitsplätze zu sichern, haben wir uns an
einen Tisch gesetzt und Grundsätze zur sozialverträglichen Umsetzung der
Polizeistrukturreform 2007 vereinbart.¿
Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates der
Polizei Jürgen Naatz dazu: ¿Die getroffenen Regelungen zur
Polizeistrukturreform bringen mehr Sicherheit für die Polizeibediensteten. Wir
haben Regelungen erarbeitet, die die personelle Umsetzung der Polizeistrukturreform
erleichtern werden.¿
Wesentliche
Kernpunkte der Vereinbarung sind:
¿
Festlegungen zur sozialverträglichen Umsetzung von
durch die Strukturreform bedingten Personalmaßnahmen. Danach ist beispielsweise
ein Dienstortwechsel nicht sozialverträglich, wenn der neue Dienstort
grundsätzlich mehr als 30 Km vom Wohnort/ Dienstort entfernt ist.
¿
Für die Beurteilung und Behandlung von besonderen
sozialen Härtefällen wird eine Härtefallkommission gebildet.
¿
Keine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
gem. § 36a Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt gegen den Willen der
Beamtin/des Beamten.
¿
Verzicht auf weitere Privatisierungen im Zuge der
Strukturreform. Bereits durchgeführte Privatisierungen sind bis Ende 2008 auf
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu evaluieren.
Zwischen
dem Innenminister, dem Polizeihauptpersonalrat sowie der Hauptschwerbehindertenvertretung
der Polizei wurde heute ebenfalls eine Vereinbarung zum Eingliederungsmanagement
für alle Beschäftigten im Landespolizeidienst unterzeichnet.
Damit werden u. a. folgende Ziel verfolgt:
¿
Überwindung
und Vorbeugung erneuter Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit,
¿
Erhalt
und die Förderung der Arbeitsfähigkeit und der Gesundheit,
¿
Vermeidung
von Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten.
Das
Eingliederungsmanagement ist ein weiterer Baustein der Gesundheitsprävention
als Teil des Gesundheitsmanagement in der Polizei und gilt für alle
Beschäftigten im Landespolizeidienst, die innerhalb eines Jahres länger als
sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt im Krankenstand sind.
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