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Innenminister und Hauptpersonalrat der
Polizei unterzeichnen Regelungen zur sozialverträglichen Umsetzung der
Polizeistrukturreform 2007 und zur Umsetzung der Gesundheitsprävention

13.04.2007, Magdeburg – 87

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 087/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 087/07

 

 

 

Magdeburg, den 13. April 2007

 

 

 

 

 

Innenminister und Hauptpersonalrat der

Polizei unterzeichnen Regelungen zur sozialverträglichen Umsetzung der

Polizeistrukturreform 2007 und zur Umsetzung der Gesundheitsprävention

 

Am heutigen Tag haben Innenminister Holger Hövelmann (SPD) und der Vorsitzende

des Polizeihauptpersonalrates Jürgen Naatz eine Dienstvereinbarung zur

sozialverträglichen Umsetzung der Polizei­strukturreform 2007 unterzeichnet.

 

Hövelmann betonte: ¿Im Bewusstsein, dass die

Polizeistrukturreform nur gelingen kann, wenn sich alle Beteiligten -

Dienststellenleitungen, Beamte und Arbeitnehmer (Beschäftigte), Personal- und

Schwer­behindertenvertretungen und Gewerkschaften ¿ konstruktiv in den

Reformprozess einbringen, um seine Transparenz und Akzeptanz zu fördern sowie

soziale Härten für die Beschäftigten zu vermeiden und ein faires Verfahren bei

der Vergabe der Dienstposten und Arbeits­plätze zu sichern, haben wir uns an

einen Tisch gesetzt und Grund­sätze zur sozialverträglichen Umsetzung der

Polizeistrukturreform 2007 vereinbart.¿ 

 

 

Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates der

Polizei Jürgen Naatz dazu: ¿Die getroffenen Regelungen zur

Polizeistrukturreform bringen mehr Sicherheit für die Polizeibediensteten. Wir

haben Regelungen erarbeitet, die die personelle Umsetzung der Polizeistrukturreform

erleichtern werden.¿

 

Wesentliche

Kernpunkte der Vereinbarung sind:

 

¿

Festlegungen zur sozialverträglichen Umsetzung von

durch die Strukturreform bedingten Personalmaßnahmen. Danach ist bei­spielsweise

ein Dienstortwechsel nicht sozialverträglich, wenn der neue Dienstort

grundsätzlich mehr als 30 Km vom Wohnort/ Dienstort entfernt ist.

 

¿

Für die Beurteilung und Behandlung von besonderen

sozialen Härtefällen wird eine Härtefallkommission gebildet.

 

¿

Keine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

gem. § 36a Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt gegen den Willen der

Beamtin/des Beamten.

 

¿

Verzicht auf weitere Privatisierungen im Zuge der

Strukturreform. Bereits durchgeführte Privatisierungen sind bis Ende 2008 auf

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu evaluieren.

 

Zwischen

dem Innenminister, dem Polizeihauptpersonalrat sowie der Hauptschwerbehin­dertenvertretung

der Polizei wurde heute ebenfalls eine Vereinbarung zum Eingliederungs­management

für alle Beschäftigten im Landespolizeidienst unterzeichnet.

 

Damit werden u. a. folgende Ziel verfolgt:

 

¿

Überwindung

und Vorbeugung erneuter Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit,

 

¿

Erhalt

und die Förderung der Arbeitsfähigkeit und der Gesundheit,

 

¿

Vermeidung

von Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten.

 

Das

Eingliederungsmanagement ist ein weiterer Baustein der Gesundheitsprävention

als Teil des Gesundheitsmanagement in der Polizei und gilt für alle

Beschäftigten im Landespolizei­dienst, die innerhalb eines Jahres länger als

sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt im Krankenstand sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de