Kommunalwahlen am 22. April 2007
Bei Verhinderung am Wahltag Briefwahl beantragen
11.04.2007, Magdeburg – 8
- Landeswahlleiter
Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 008/07
Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 008/07
Magdeburg, den 11. April 2007
Kommunalwahlen am 22. April 2007
Bei Verhinderung am Wahltag Briefwahl beantragen
Wahlberechtigte Personen, die am Tag der
Kommunalwahlen am Sonntag, dem 22. April 2007, nicht persönlich an der
Urnenwahl im Wahllokal teilnehmen können, weil sie beispielsweise verreist, aus
beruflichen oder gesundheitlichen Gründen verhindert sind, haben die
Möglichkeit, bei ihrer bekannten Wahlbehörde (Verwaltungsgemeinschaft /
Gemeinde) die Unterlagen für die Briefwahl schriftlich oder mündlich vor Ort
anzufordern bzw. dort sofort zu wählen.
Die Wahlbriefe müssen bei Postbeförderung bis
spätestens am Donnerstag, dem 19. April 2007, in die Briefkästen eingeworfen
werden, um noch rechtzeitig in die Wahlbüros zur Auszählung zu gelangen.
Sollte jemand plötzlich erkranken und nicht
in der Lage sein, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, so kann er eine Person
seines Vertrauens schriftlich bis 15 Uhr beauftragen, die Briefwahlunterlagen
für sich bei der Wahlbehörde (nicht im Wahllokal) abzuholen. Der Wähler hat in
diesem Fall selbst dafür zu sorgen, dass die Unterlagen bis spätestens 18 Uhr
bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
Impressum:
Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt
Geschäftsstelle
Halberstädter Straße 2, am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.lsa-net.de
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Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de






