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Kommunalwahlen am 22. April 2007
Bei Verhinderung am Wahltag Briefwahl beantragen

11.04.2007, Magdeburg – 8

  • Landeswahlleiter

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 008/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 008/07

 

 

 

Magdeburg, den 11. April 2007

 

 

 

 

 

Kommunalwahlen am 22. April 2007

Bei Verhinderung am Wahltag Briefwahl beantragen

 

Wahlberechtigte Personen, die am Tag der

Kommunalwahlen am Sonntag, dem 22. April 2007, nicht persönlich an der

Urnenwahl im Wahllokal teilnehmen können, weil sie beispielsweise verreist, aus

beruflichen oder gesundheitlichen Gründen verhindert sind, haben die

Möglichkeit, bei ihrer bekannten Wahlbehörde (Verwaltungsgemeinschaft /

Gemeinde) die Unterlagen für die Briefwahl schriftlich oder mündlich vor Ort

anzufordern bzw. dort sofort zu wählen.

 

Die Wahlbriefe müssen bei Postbeförderung bis

spätestens am Donnerstag, dem 19. April 2007, in die Briefkästen eingeworfen

werden, um noch rechtzeitig in die Wahlbüros zur Auszählung zu gelangen.

 

Sollte jemand plötzlich erkranken und nicht

in der Lage sein, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, so kann er eine Person

seines Vertrauens schriftlich bis 15 Uhr beauftragen, die Briefwahlunterlagen

für sich bei der Wahlbehörde (nicht im Wahllokal) abzuholen. Der Wähler hat in

diesem Fall selbst dafür zu sorgen, dass die Unterlagen bis spätestens 18 Uhr

bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt

Geschäftsstelle

Halberstädter Straße 2, am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de