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Bestands- und
Verdienstobergrenzen bei Agrarinvestitionsförderung festgelegt/Ministerin
Wernicke: Für Großbestände kaum gesellschaftliche Akzeptanz

02.04.2007, Magdeburg – 27

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

027/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 027/07

 

 

 

Magdeburg, den 31. März 2007

 

 

 

Bestands- und

Verdienstobergrenzen bei Agrarinvestitionsförderung festgelegt/Ministerin

Wernicke: Für Großbestände kaum gesellschaftliche Akzeptanz

 

 

 

Landwirte, die in Rinder,

Schweine oder Hühnerhaltung im Großformat investieren wollen, können in der

nächsten EU Förderperiode (bis 2013) in Sachsen-Anhalt mit keiner Förderung

rechnen. Nach einem Gespräch mit den landwirtschaftlichen Verbänden wurden die

Förderobergrenzen auf maximal 4,5 Mio. ¿ festgelegt. Das entspricht einem

Bestand von ca. 900 Rindern, 11250 Mastschweinen, 2250 Sauen und 69000

Legehennen.

 

Sachsen-Anhalt ist das

erste Bundesland welches eine derartige Förderobergrenze einführt.

Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke: ¿Für die Förderung größerer Bestände

sehe ich derzeit kaum gesellschaftliche Akzeptanz.¿

 

Die Notwendigkeit einer

Landesregelung hat sich jetzt gestellt, weil der Bund die bisherige

Flächenvorgabe für die Förderung aufgehoben hat. Bisher war die Förderung von

Großbeständen unmöglich, weil der  Bund die Förderung auf höchstens 2

Großvieheinheiten pro selbst bewirtschafteten Hektar beschränkt hatte

(Entspricht 12 Mastschweinen, 6,6 Sauen, 2 Rindern und 500 Legehennen).

 

Verständigt haben sich

Ministerium und Berufsverbände auch Einkommensobergrenzen. So dürfen ledige

Antragsteller bis zu 110 000 Euro (Verheiratete 150 000 Euro) verdienen, um in

den Genuss der öffentlichen Fördermittel zu kommen.

 

Die Einkommensgrenzen

gelten ebenfalls für alle Gesellschafter, Genossenschaftsmitglieder und

Aktionäre (jeweils einschließlich Ehegatten) sofern diese hauptberuflich im

Unternehmen tätig sind, oder über einen Kapitalanteil von mehr als 5 Prozent

verfügen.

 

Wegen der guten

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen herrscht derzeit in der Landwirtschaft eine

große Investitionsbereitschaft. Deshalb will das Landwirtschaftsministerium in

diesem Jahr bereits im April das Antragsverfahren für das

Agrarinvestitionsförderprogramm eröffnen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

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