Bestands- und
Verdienstobergrenzen bei Agrarinvestitionsförderung festgelegt/Ministerin
Wernicke: Für Großbestände kaum gesellschaftliche Akzeptanz
02.04.2007, Magdeburg – 27
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
027/07
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 027/07
Magdeburg, den 31. März 2007
Bestands- und
Verdienstobergrenzen bei Agrarinvestitionsförderung festgelegt/Ministerin
Wernicke: Für Großbestände kaum gesellschaftliche Akzeptanz
Landwirte, die in Rinder,
Schweine oder Hühnerhaltung im Großformat investieren wollen, können in der
nächsten EU Förderperiode (bis 2013) in Sachsen-Anhalt mit keiner Förderung
rechnen. Nach einem Gespräch mit den landwirtschaftlichen Verbänden wurden die
Förderobergrenzen auf maximal 4,5 Mio. ¿ festgelegt. Das entspricht einem
Bestand von ca. 900 Rindern, 11250 Mastschweinen, 2250 Sauen und 69000
Legehennen.
Sachsen-Anhalt ist das
erste Bundesland welches eine derartige Förderobergrenze einführt.
Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke: ¿Für die Förderung größerer Bestände
sehe ich derzeit kaum gesellschaftliche Akzeptanz.¿
Die Notwendigkeit einer
Landesregelung hat sich jetzt gestellt, weil der Bund die bisherige
Flächenvorgabe für die Förderung aufgehoben hat. Bisher war die Förderung von
Großbeständen unmöglich, weil der Bund die Förderung auf höchstens 2
Großvieheinheiten pro selbst bewirtschafteten Hektar beschränkt hatte
(Entspricht 12 Mastschweinen, 6,6 Sauen, 2 Rindern und 500 Legehennen).
Verständigt haben sich
Ministerium und Berufsverbände auch Einkommensobergrenzen. So dürfen ledige
Antragsteller bis zu 110 000 Euro (Verheiratete 150 000 Euro) verdienen, um in
den Genuss der öffentlichen Fördermittel zu kommen.
Die Einkommensgrenzen
gelten ebenfalls für alle Gesellschafter, Genossenschaftsmitglieder und
Aktionäre (jeweils einschließlich Ehegatten) sofern diese hauptberuflich im
Unternehmen tätig sind, oder über einen Kapitalanteil von mehr als 5 Prozent
verfügen.
Wegen der guten
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen herrscht derzeit in der Landwirtschaft eine
große Investitionsbereitschaft. Deshalb will das Landwirtschaftsministerium in
diesem Jahr bereits im April das Antragsverfahren für das
Agrarinvestitionsförderprogramm eröffnen.
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