Landesregierung beschließt Errichtung einer
?Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt?
13.03.2007, Magdeburg – 126
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 126/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 126/07
Magdeburg, den 13. März 2007
Landesregierung beschließt Errichtung einer
¿Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt¿
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung das ¿Gesetz über die
Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt¿ beschlossen.
Das Stiftungsvermögen bilden Erlöse aus künftigen Veräußerungen durch
das Land Sachsen-Anhalt, deren Höhe im Einzelfall zu bestimmen ist.
Wesentlicher Zweck der Stiftung ist die Förderung von zukunftsweisenden
und innovativen Projekten ergänzend zu bestehenden Förderungsmöglichkeiten in
den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, die strategisch bedeutsam
für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes sind. In Abgrenzung zum normalen
Fördergeschäft soll die Stiftung nur Projekte von grundsätzlicher Bedeutung
fördern. Dafür sollen zusätzliche öffentliche und private Finanzmittel
erschlossen werden. Bei allen Förderentscheidungen wird die Einwerbung von
Finanzmitteln der Europäischen Union und des Bundes sowie weiterer privater und
öffentlicher Drittmittel durch die Projektträger der Innovationsprojekte ein
wesentliches Kriterium sein. Dadurch wird eine Hebelwirkung angestrebt, mit der
der Nutzen der Landesmittel vervielfältigt werden soll.
Ihre Aufgaben erfüllt die Stiftung aus Erträgen aus dem Stiftungsvermögen,
den Zuwendungen privater und öffentlicher Förderer und sonstigen Einnahmen.
Finanzminister Jens Bullerjahn, der für die Gründung der Stiftung zuständige
Minister, erklärte dazu: ¿Damit ist der Weg frei für die Realisierung des in
der Koalitionsvereinbarung festgelegten Zieles, das Vermögen des Landes zu
erhalten und künftige Verkaufserlöse des Landes einer Stiftung zur weiteren
Entwicklung des Landes zuzuführen. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung
einer nachhaltigen Finanzpolitik.¿
Die unter dem Namen ¿Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt¿
errichtete Stiftung wird ihren Sitz in Magdeburg haben. Die Rechtsform ist eine
Stiftung öffentlichen Rechts. Dies sind Stiftungen, die ausschließlich
öffentliche Zwecke verfolgen und mit dem Land, in dem sie ihren Sitz haben, in
einem organisatorischen Zusammenhang stehen. Stiftungsbehörde ist das
Ministerium der Finanzen.
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsdirektor
bzw. die Stiftungsdirektorin. Der Stiftungsrat, der mindestens zweimal jährlich
zusammen tritt, besteht aus Vertretern der Landtagsfraktionen sowie der
Staatskanzlei und der Ministerien. Mit dem Vorsitz des Stiftungsrates wird ein
Vertreter des für Innovationspolitik zuständigen Ministeriums beauftragt.
Derzeit ist dies das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Der Gesetzesentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung
zugeleitet.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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