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Landesregierung beschließt Errichtung einer
?Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt?

13.03.2007, Magdeburg – 126

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 126/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 126/07

 

 

 

Magdeburg, den 13. März 2007

 

 

 

Landesregierung beschließt Errichtung einer

¿Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt¿

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung das ¿Gesetz über die

Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt¿ beschlossen.

 

Das Stiftungsvermögen bilden Erlöse aus künftigen Veräußerungen durch

das Land Sachsen-Anhalt, deren Höhe im Einzelfall zu bestimmen ist.

 

Wesentlicher Zweck der Stiftung ist die Förderung von zukunftsweisenden

und innovativen Projekten ergänzend zu bestehenden Förderungsmöglichkeiten in

den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, die strategisch bedeutsam

für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes sind. In Abgrenzung zum normalen

Fördergeschäft soll die Stiftung nur Projekte von grundsätzlicher Bedeutung

fördern. Dafür sollen zusätzliche öffentliche und private Finanzmittel

erschlossen werden. Bei allen Förderentscheidungen wird die Einwerbung von

Finanzmitteln der Europäischen Union und des Bundes sowie weiterer privater und

öffentlicher Drittmittel durch die Projektträger der Innovationsprojekte ein

wesentliches Kriterium sein. Dadurch wird eine Hebelwirkung angestrebt, mit der

der Nutzen der Landesmittel vervielfältigt werden soll.

 

Ihre Aufgaben erfüllt die Stiftung aus Erträgen aus dem Stiftungsvermögen,

den Zuwendungen privater und öffentlicher Förderer und sonstigen Einnahmen.

 

Finanzminister Jens Bullerjahn, der für die Gründung der Stiftung zuständige

Minister, erklärte dazu: ¿Damit ist der Weg frei für die Realisierung des in

der Koalitionsvereinbarung festgelegten Zieles, das Vermögen des Landes zu

erhalten und künftige Verkaufserlöse des Landes einer Stiftung zur weiteren

Entwicklung des Landes zuzuführen. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung

einer nachhaltigen Finanzpolitik.¿

 

Die unter dem Namen ¿Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt¿

errichtete Stiftung wird ihren Sitz in Magdeburg haben. Die Rechtsform ist eine

Stiftung öffentlichen Rechts. Dies sind Stiftungen, die ausschließlich

öffentliche Zwecke verfolgen und mit dem Land, in dem sie ihren Sitz haben, in

einem organisatorischen Zusammenhang stehen. Stiftungsbehörde ist das

Ministerium der Finanzen.

 

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsdirektor

bzw. die Stiftungsdirektorin. Der Stiftungsrat, der mindestens zweimal jährlich

zusammen tritt, besteht aus Vertretern der Landtagsfraktionen sowie der

Staatskanzlei und der Ministerien. Mit dem Vorsitz des Stiftungsrates wird ein

Vertreter des für Innovationspolitik zuständigen Ministeriums beauftragt.

Derzeit ist dies das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.

 

Der Gesetzesentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung

zugeleitet. 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de