Menu
menu

Befüllung von Kalkteich 18 der
Solvay-Werke vorläufig genehmigt

02.03.2007, Halle (Saale) – 12

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 012/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 012/07

 

 

 

Halle (Saale), den 2. März 2007

 

 

 

Befüllung von Kalkteich 18 der

Solvay-Werke vorläufig genehmigt

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt

hat die vorläufige Nutzung des Kalkteiches Nr. 18 genehmigt.

 

Das Gutachten zur Standsicherheit

des Kalkteichs 18 liegt dem Landesverwaltungsamt vor. Es wird derzeit durch

einen vom Amt eingesetzten Gutachter geprüft und bewertet. Sollte der Gutachter noch zu anderen Erkenntnissen

gelangen, werden diese in das weitere behördliche Verfahren eingebunden. Nach

dem jetzigen Erkenntnisstand sind an diesem Teich keine

Standsicherheitsprobleme zu erwarten. Deshalb konnte die Befüllung des Kalkteiches Nr. 18 zugelassen

werden, wenn die im Standsicherheitsgutachten formulierten Randbedingungen und

die zusätzlichen Forderungen des Landesverwaltungsamtes zur Überwachung garantiert

sind. Mit einer endgültigen Entscheidung zur künftigen Nutzung des Kalkteiches

Nr. 18 ist gegen Ende der nächsten Woche zu rechnen.

 

 

 

Das auf der

Pressekonferenz der Solvay Chemicals GmbH vorgestellte Gutachten zum Dammbruch am

Kalkteich 19 ist ein Vorgutachten zu den Schadensursachen des Bruchs am  03.02.2007

und liegt dem Landesverwaltungsamt ebenfalls vor. Zur endgültigen Beurteilung

der Schadensursache werden derzeit noch weitergehende Untersuchungen und

Analysen durchgeführt.

 

 

 

Die Bedenken der Anwohner

vor Ort nimmt das Landesverwaltungsamt sehr ernst.

 

 

 

Um eine Wiederholung eines

solches Vorfalls zu vermeiden, werden durch die Solvay Chemicals GmbH auf der

Innenseite der Kalkteich-Dämme Sonden zur kontinuierlichen Überwachung von

Wasserstand und -druck installiert. Bei einem  Anstieg des Drucks kann der

betreffende Teich sofort außer Betrieb genommen werden. Weiterhin  werden

Messmarken zur Beobachtung der Geometrie der Böschungen gesetzt. Die Böschungen

werden noch öfter, intensiver und geschulter als in der Vergangenheit durch Begehungen

kontrolliert.

 

 

 

Für den bereits im

Kalkteich 15 b installierten Kontrollmechanismus, welcher sich auf die Prüfung

der Porenwasserdruckansätze innerhalb des Kalkteiches bezieht, gibt es keine

gesetzliche Regelung. Die Installation wurde durch das Landesprüfamt für

Bautechnik Sachsen-Anhalt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Erhöhung des

Kalkteichs auf 30 m für diesen Kalkteich gefordert. Sie diente der

Überprüfung der theoretischen Berechnungsansätze. Die Richtigkeit dieser

Modellansätze konnte durch diese Methode nachgewiesen werden, so dass die

Forderung dieser Überwachung für die anderen Kalkteiche nicht vorgesehen wurde 

und auch nicht notwendig erschien.

 

 

 

Die Solvay Chemicals GmbH

hat in der Vergangenheit ihre Aufgaben und gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Es

gibt keine für das Landesverwaltungsamt verbleibenden Zweifel, dass das

Unternehmen auch in Zukunft die gesetzlichen Bestimmungen einhalten wird. Ganz

im Gegenteil stellt das Unternehmen sicher, dass über die gesetzlich zu

fordernden Auflagen hinausgehende Vorkehrungen zur Verhinderung einer

Wiederholung getroffen werden. Das Landesverwaltungsamt wird gleichwohl

objektiv und neutral das Unternehmen im Rahmen der Betriebsüberwachung beraten

und ständig neu hinzukommende Erkenntnisse und Erfahrungen in die

Genehmigungsauflagen einbeziehen und die Einhaltung dieser Auflagen

kontrollieren.

 

 

 

¿Wir haben sehr wohl

registriert, wie korrekt das Unternehmen die Verantwortung für den Vorfall

sofort übernommen hat und wie korrekt und seriös die darauf folgenden Schritte

abliefen. Ich persönlich bin fest davon überzeugt, dass Solvay in der Zukunft

noch mehr als andere Unternehmen die Standsicherheit der Anlage im Auge haben

wird, um eine langfristige Unterbrechung des Produktionsbetriebes zu vermeiden¿

sagte Thomas Leimbach, der Präsident des Landesverwaltungsamtes in Halle

(Saale) zu diesem Zwischenstand.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Die Kalkteiche werden

von der Solvay Chemicals GmbH als Abwasserbehandlungsanlagen betrieben und

unterstehen deshalb der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes als obere

Wasserbehörde. Bis zum Dammbruch sind beim Betrieb der Kalkteiche keine

Unregelmäßigkeiten aufgetreten.

 

Gleich nach dem

Bekanntwerden des Dammbruchs wurde beim LVwA eine Untersuchungskommission mit

Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen der Landesverwaltung zur Klärung

der Hintergründe eingesetzt.

 

Das LVwA prüft im

Rahmen der eingerichteten Untersuchungskommission nicht nur die Ursachen des

Dammbruchs, sondern auch die Entsorgung der weiterhin anfallenden Abwässer.

Hierzu gehört auch die Frage, ob Kalkteich 18 in Zukunft befüllt werden kann.

 

Dem LVwA wurden

zwischenzeitlich von Solvay ein Standsicherheitsgutachten zum Kalkteich 18 und

ein Vorgutachten zum Dammbruch am Kalkteich 19 übergeben.

 

 

 

Das Vorgutachten zum

Dammbruch am Kalkteich 19 vom 26.02.2007 macht erste Aussagen zur

wahrscheinlichsten Bruchursache am KT 19, die durch weitere Untersuchungen

belegt werden müssen.

 

 

 

Auf Grund der zur

Verfügung stehenden Luftaufnahmen und Begehungen kam der Gutachter zu dem

Ergebnis, dass es sich beim Böschungsbruch am KT 19 um ein so genanntes

Blockgleiten handelt, bei dem starre Körper auf ebenen Gleitflächen verschoben

werden, wobei der Bruchvorgang kinematisch möglich sein muss.

 

 

 

Erste Folgerungen aus dem

Schadensfall durch den Gutachter lauten:

 

Bei Einhaltung aller

festgelegten Randbedingungen sind die Kalkteiche standsicher.

 

Um diese Konstruktionsprinzipien

und Betriebsweisen einzuhalten, ist mit geeigneten  Methoden eine fortlaufende

Beobachtung der Wasserdruckverhältnisse  erforderlich. Damit kann das

verbleibende Restrisiko verringert werden.

 

 

 

Aus dem vorliegenden

Standsicherheitsgutachten für den KT 18 vom 20.02.07 gehen nachfolgende

prinzipielle Aussagen hervor:

 

 

 

Für den Ist-Zustand 2006

mit den in der Vergangenheit nachgerüsteten Dränagen ist der südwestliche

Pionierdamm mit Böschungsneigung von 1:2 für die 3 vorkommenden Bodentypen

ausreichend standsicher im Bezug auf Böschungsbruch bzw. das Abgleiten gegen

den Untergrund.

 

Das Gesamtsystem Kalkteich

18 ist bei einer weiteren Erhöhung im Rahmen des Genehmigungsumfangs in der

geplanten Bau - und Betriebsweise standsicher.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Willy-Lohmann-Str. 7

06114 Halle (Saale)

Tel: (0345) 514-1244

Fax: (0345) 514-1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de