Befüllung von Kalkteich 18 der
Solvay-Werke vorläufig genehmigt
02.03.2007, Halle (Saale) – 12
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 012/07
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 012/07
Halle (Saale), den 2. März 2007
Befüllung von Kalkteich 18 der
Solvay-Werke vorläufig genehmigt
Das Landesverwaltungsamt
hat die vorläufige Nutzung des Kalkteiches Nr. 18 genehmigt.
Das Gutachten zur Standsicherheit
des Kalkteichs 18 liegt dem Landesverwaltungsamt vor. Es wird derzeit durch
einen vom Amt eingesetzten Gutachter geprüft und bewertet. Sollte der Gutachter noch zu anderen Erkenntnissen
gelangen, werden diese in das weitere behördliche Verfahren eingebunden. Nach
dem jetzigen Erkenntnisstand sind an diesem Teich keine
Standsicherheitsprobleme zu erwarten. Deshalb konnte die Befüllung des Kalkteiches Nr. 18 zugelassen
werden, wenn die im Standsicherheitsgutachten formulierten Randbedingungen und
die zusätzlichen Forderungen des Landesverwaltungsamtes zur Überwachung garantiert
sind. Mit einer endgültigen Entscheidung zur künftigen Nutzung des Kalkteiches
Nr. 18 ist gegen Ende der nächsten Woche zu rechnen.
Das auf der
Pressekonferenz der Solvay Chemicals GmbH vorgestellte Gutachten zum Dammbruch am
Kalkteich 19 ist ein Vorgutachten zu den Schadensursachen des Bruchs am 03.02.2007
und liegt dem Landesverwaltungsamt ebenfalls vor. Zur endgültigen Beurteilung
der Schadensursache werden derzeit noch weitergehende Untersuchungen und
Analysen durchgeführt.
Die Bedenken der Anwohner
vor Ort nimmt das Landesverwaltungsamt sehr ernst.
Um eine Wiederholung eines
solches Vorfalls zu vermeiden, werden durch die Solvay Chemicals GmbH auf der
Innenseite der Kalkteich-Dämme Sonden zur kontinuierlichen Überwachung von
Wasserstand und -druck installiert. Bei einem Anstieg des Drucks kann der
betreffende Teich sofort außer Betrieb genommen werden. Weiterhin werden
Messmarken zur Beobachtung der Geometrie der Böschungen gesetzt. Die Böschungen
werden noch öfter, intensiver und geschulter als in der Vergangenheit durch Begehungen
kontrolliert.
Für den bereits im
Kalkteich 15 b installierten Kontrollmechanismus, welcher sich auf die Prüfung
der Porenwasserdruckansätze innerhalb des Kalkteiches bezieht, gibt es keine
gesetzliche Regelung. Die Installation wurde durch das Landesprüfamt für
Bautechnik Sachsen-Anhalt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Erhöhung des
Kalkteichs auf 30 m für diesen Kalkteich gefordert. Sie diente der
Überprüfung der theoretischen Berechnungsansätze. Die Richtigkeit dieser
Modellansätze konnte durch diese Methode nachgewiesen werden, so dass die
Forderung dieser Überwachung für die anderen Kalkteiche nicht vorgesehen wurde
und auch nicht notwendig erschien.
Die Solvay Chemicals GmbH
hat in der Vergangenheit ihre Aufgaben und gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Es
gibt keine für das Landesverwaltungsamt verbleibenden Zweifel, dass das
Unternehmen auch in Zukunft die gesetzlichen Bestimmungen einhalten wird. Ganz
im Gegenteil stellt das Unternehmen sicher, dass über die gesetzlich zu
fordernden Auflagen hinausgehende Vorkehrungen zur Verhinderung einer
Wiederholung getroffen werden. Das Landesverwaltungsamt wird gleichwohl
objektiv und neutral das Unternehmen im Rahmen der Betriebsüberwachung beraten
und ständig neu hinzukommende Erkenntnisse und Erfahrungen in die
Genehmigungsauflagen einbeziehen und die Einhaltung dieser Auflagen
kontrollieren.
¿Wir haben sehr wohl
registriert, wie korrekt das Unternehmen die Verantwortung für den Vorfall
sofort übernommen hat und wie korrekt und seriös die darauf folgenden Schritte
abliefen. Ich persönlich bin fest davon überzeugt, dass Solvay in der Zukunft
noch mehr als andere Unternehmen die Standsicherheit der Anlage im Auge haben
wird, um eine langfristige Unterbrechung des Produktionsbetriebes zu vermeiden¿
sagte Thomas Leimbach, der Präsident des Landesverwaltungsamtes in Halle
(Saale) zu diesem Zwischenstand.
Hintergrund:
Die Kalkteiche werden
von der Solvay Chemicals GmbH als Abwasserbehandlungsanlagen betrieben und
unterstehen deshalb der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes als obere
Wasserbehörde. Bis zum Dammbruch sind beim Betrieb der Kalkteiche keine
Unregelmäßigkeiten aufgetreten.
Gleich nach dem
Bekanntwerden des Dammbruchs wurde beim LVwA eine Untersuchungskommission mit
Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen der Landesverwaltung zur Klärung
der Hintergründe eingesetzt.
Das LVwA prüft im
Rahmen der eingerichteten Untersuchungskommission nicht nur die Ursachen des
Dammbruchs, sondern auch die Entsorgung der weiterhin anfallenden Abwässer.
Hierzu gehört auch die Frage, ob Kalkteich 18 in Zukunft befüllt werden kann.
Dem LVwA wurden
zwischenzeitlich von Solvay ein Standsicherheitsgutachten zum Kalkteich 18 und
ein Vorgutachten zum Dammbruch am Kalkteich 19 übergeben.
Das Vorgutachten zum
Dammbruch am Kalkteich 19 vom 26.02.2007 macht erste Aussagen zur
wahrscheinlichsten Bruchursache am KT 19, die durch weitere Untersuchungen
belegt werden müssen.
Auf Grund der zur
Verfügung stehenden Luftaufnahmen und Begehungen kam der Gutachter zu dem
Ergebnis, dass es sich beim Böschungsbruch am KT 19 um ein so genanntes
Blockgleiten handelt, bei dem starre Körper auf ebenen Gleitflächen verschoben
werden, wobei der Bruchvorgang kinematisch möglich sein muss.
Erste Folgerungen aus dem
Schadensfall durch den Gutachter lauten:
Bei Einhaltung aller
festgelegten Randbedingungen sind die Kalkteiche standsicher.
Um diese Konstruktionsprinzipien
und Betriebsweisen einzuhalten, ist mit geeigneten Methoden eine fortlaufende
Beobachtung der Wasserdruckverhältnisse erforderlich. Damit kann das
verbleibende Restrisiko verringert werden.
Aus dem vorliegenden
Standsicherheitsgutachten für den KT 18 vom 20.02.07 gehen nachfolgende
prinzipielle Aussagen hervor:
Für den Ist-Zustand 2006
mit den in der Vergangenheit nachgerüsteten Dränagen ist der südwestliche
Pionierdamm mit Böschungsneigung von 1:2 für die 3 vorkommenden Bodentypen
ausreichend standsicher im Bezug auf Böschungsbruch bzw. das Abgleiten gegen
den Untergrund.
Das Gesamtsystem Kalkteich
18 ist bei einer weiteren Erhöhung im Rahmen des Genehmigungsumfangs in der
geplanten Bau - und Betriebsweise standsicher.
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