Landesregierung stimmt Gesundheitsreform im
Bundesrat zu / Kompromiss zur Sicherung
der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems
13.02.2007, Magdeburg – 81
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 081/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 081/07
Magdeburg, den 13. Februar 2007
Landesregierung stimmt Gesundheitsreform im
Bundesrat zu / Kompromiss zur Sicherung
der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems
Nach Auffassung der Landesregierung ist die
geplante Gesundheitsreform ein Kompromiss, mit dem die Leistungsfähigkeit des
Gesundheitssystems in Deutschland gesichert werden soll. Gesundheitsministerin
Dr. Gerlinde Kuppe sagte am heutigen Dienstag in Magdeburg: ¿Steigenden Kosten
im Gesundheitswesen stehen sinkende Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
gegenüber.¿ Sachsen-Anhalt werde daher der Gesundheitsreform in der Sitzung des
Bundesrates an diesem Freitag zustimmen.
Das ¿Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung¿ soll nach den Worten der Ministerin jedoch nicht nur die
finanzielle Grundlage neu ordnen. Zentrale Ziele sind weiterhin Strukturreformen,
die Verbesserung der medizinischen Versorgung und Schließung von
Gerechtigkeitslücken.
Die Ministerin betonte: ¿Die Gesundheitsreform
greift tief in das System der medizinischen Versorgung in Deutschland ein.
Deshalb fordern die Bundesländer in einem Entschließungsantrag von der
Bundesregierung eine intensive Beobachtung der Wirkung der Reform. Sollte sich
zeigen, dass einzelne Regelungen nicht so funktionieren wie erwartet, muss umgehend
nachgesteuert werden. Das betrifft vor allem solche Bereiche wie die
Krankenhausfinanzierung, die Sicherstellung der ambulanten medizinischen
Versorgung, die Entschuldung der Krankenkassen und die Anwendung des Insolvenzrechtes.
¿
Als Ecksteine der Reform nannte die Ministerin eine
gerechtere Finanzierung der Krankenkassen, einen deutlich intensiveren
Wettbewerb zwischen den Kassen und die Einführung einer
Versicherungspflicht für alle. Kuppe: ¿Der Fall des insolvent gewordenen
Handwerkers, der den Schutz der Privatkrankenkasse verliert und dann ohne
Krankenversicherung dasteht, gehört somit der Vergangenheit an. Künftig
wird niemand in Deutschland ohne Versicherungsschutz sein.¿
Zu einzelnen Punkten:
· Das Gesetz beendet die Budgetierung der ärztlichen
Honorare. Ab dem 1.1. 2009 gilt eine vereinfachte, leistungsgerechte Gebührenordnung.
Diese soll auch die Verwerfungen zwischen den Vergütungen in den neuen und den
alten Bundesländern ausgleichen. In ostdeutschen Regionen mit Unterversorgung
beziehungsweise drohender Unterversorgung können schon vorher zwischen Kassen
und Kassenärztlichen Vereinigungen Zuschläge vereinbart werden, die vollständig
von den Kassen getragen werden.
· Kassen bekommen im Rahmen des Vertragswettbewerbes
mehr Möglichkeiten zur Tarifgestaltung. So können sie schnell und flexibel auf
die Versorgungsbedürfnisse der Patientinnen und Patienten reagieren. Kassen
können gesunde Lebensweise mit niedrigeren Tarifen belohnen.
· Die finanzielle Ausstattung der Krankenkassen wird
mit dem Gesundheitsfonds fairer als bisher gestaltet. Davon profitieren
besonders die Ortskrankenkassen in den ostdeutschen Bundesländern, die
überdurchschnittlich viele alte und kranke Versicherte führen. Neben den
Grundzuweisungen erhalten die Kassen einen Ausgleich für Mehrkosten aufgrund
einer ungünstigeren Versichertenstruktur.
· Privat Versicherte erhalten mehr Wahlmöglichkeiten
als bisher und können ihre Altersrückstellungen künftig bei einem Kassenwechsel
innerhalb der privaten Krankenversicherung mitnehmen.
· Alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen
Schutzimpfungen werden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
aufgenommen.
· Die medizinische Vorsorge für Mütter und Väter wird
verbessert. Notwendige Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren werden zu Pflichtleistungen
der Krankenkassen.
· Die Rehabilitation für ältere Menschen verbessert
sich. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden zu gesetzlichen
Pflichtleistungen für die Krankenkassen. Das hat für die Kassen den Vorteil,
dass diese Leistungen in den Risikostrukturausgleich einbezogen werden.
· Schwerkranke und sterbende Menschen sollen so wenig
wie möglich leiden müssen. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
haben daher künftig Anspruch auf eine spezialisierte ambulante
Palliativversorgung.
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