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Landesregierung stimmt Gesundheitsreform im
Bundesrat zu / Kompromiss zur Sicherung
der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems

13.02.2007, Magdeburg – 81

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 081/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 081/07

 

 

 

Magdeburg, den 13. Februar 2007

 

 

 

Landesregierung stimmt Gesundheitsreform im

Bundesrat zu /  Kompromiss zur Sicherung

der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems

 

Nach Auffassung der Landesregierung ist die

geplante Gesundheitsreform ein Kompromiss, mit dem die Leistungsfähigkeit des

Gesundheitssystems in Deutschland gesichert werden soll. Gesundheitsministerin

Dr. Gerlinde Kuppe sagte am heutigen Dienstag in Magdeburg: ¿Steigenden Kosten

im Gesundheitswesen stehen sinkende Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

gegenüber.¿ Sachsen-Anhalt werde daher der Gesundheitsreform in der Sitzung des

Bundesrates an diesem Freitag zustimmen.

 

Das ¿Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen

Krankenversicherung¿ soll nach den Worten der Ministerin jedoch nicht nur die

finanzielle Grundlage neu ordnen. Zentrale Ziele sind weiterhin Strukturreformen,

die Verbesserung der medizinischen Versorgung und Schließung von

Gerechtigkeitslücken.

 

Die Ministerin betonte: ¿Die Gesundheitsreform

greift tief in das System der medizinischen Versorgung in Deutschland ein.

Deshalb fordern die Bundesländer in einem Entschließungsantrag von der

Bundesregierung eine intensive Beobachtung der Wirkung der Reform. Sollte sich

zeigen, dass einzelne Regelungen nicht so funktionieren wie erwartet, muss umgehend

nachgesteuert werden. Das betrifft vor allem solche Bereiche wie die

Krankenhausfinanzierung, die Sicherstellung der ambulanten medizinischen

Versorgung, die Entschuldung der Krankenkassen und die Anwendung des Insolvenzrechtes.

¿

 

Als Ecksteine der Reform nannte die Ministerin eine

gerechtere Finanzierung der Krankenkassen, einen deutlich intensiveren

Wettbewerb zwischen den Kassen und die Einführung einer

Versicherungspflicht für alle. Kuppe: ¿Der Fall des insolvent gewordenen

Handwerkers, der den Schutz der Privatkrankenkasse verliert und dann ohne

Krankenversicherung dasteht, gehört somit der Vergangenheit an. Künftig

wird niemand in Deutschland ohne Versicherungsschutz sein.¿

 

Zu einzelnen Punkten:

 

· Das Gesetz beendet die Budgetierung der ärztlichen

Honorare. Ab dem 1.1. 2009 gilt eine vereinfachte, leistungsgerechte Gebührenordnung.

Diese soll auch die Verwerfungen zwischen den Vergütungen in den neuen und den

alten Bundesländern ausgleichen. In ostdeutschen Regionen mit Unterversorgung

beziehungsweise drohender Unterversorgung können schon vorher zwischen Kassen

und Kassenärztlichen Vereinigungen Zuschläge vereinbart werden, die vollständig

von den Kassen getragen werden.

 

· Kassen bekommen im Rahmen des Vertragswettbewerbes

mehr Möglichkeiten zur Tarifgestaltung. So können sie schnell und flexibel auf

die Versorgungsbedürfnisse der Patientinnen und Patienten reagieren. Kassen

können gesunde Lebensweise mit niedrigeren Tarifen belohnen.

 

· Die finanzielle Ausstattung der Krankenkassen wird

mit dem Gesundheitsfonds fairer als bisher gestaltet. Davon profitieren

besonders die Ortskrankenkassen in den ostdeutschen Bundesländern, die

überdurchschnittlich viele alte und kranke Versicherte führen. Neben den

Grundzuweisungen erhalten die Kassen einen Ausgleich für Mehrkosten aufgrund

einer ungünstigeren Versichertenstruktur.

 

· Privat Versicherte erhalten mehr Wahlmöglichkeiten

als bisher und können ihre Altersrückstellungen künftig bei einem Kassenwechsel

innerhalb der privaten Krankenversicherung mitnehmen.

 

· Alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen

Schutzimpfungen werden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung

aufgenommen.

 

· Die medizinische Vorsorge für Mütter und Väter wird

verbessert. Notwendige Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren werden zu Pflichtleistungen

der Krankenkassen.

 

· Die Rehabilitation für ältere Menschen verbessert

sich. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden zu gesetzlichen

Pflichtleistungen für die Krankenkassen. Das hat für die Kassen den Vorteil,

dass diese Leistungen in den Risikostrukturausgleich einbezogen werden.

 

· Schwerkranke und sterbende Menschen sollen so wenig

wie möglich leiden müssen. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

haben daher künftig Anspruch auf eine spezialisierte ambulante

Palliativversorgung.

 

·

 

· Impressum:

 

· Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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