Gesetz zum Nichtraucherschutz geht in
parlamentarische Beratung
16.01.2007, Magdeburg – 27
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 027/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 027/07
Magdeburg, den 16. Januar 2007
Gesetz zum Nichtraucherschutz geht in
parlamentarische Beratung
Der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Dr.
Gerlinde Kuppe zur Stärkung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt geht in
die parlamentarische Beratung. Das Kabinett gab dafür am heutigen Dienstag
grünes Licht. Demnach soll ab August das Rauchen grundsätzlich untersagt werden
in allen Gebäuden der öffentlichen Verwaltung des Landes, in Krankenhäusern
sowie Kur- und Reha-Einrichtungen, in Kindertagesstätten, Schulen und
Jugendklubs sowie in Senioren-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen.
Vor der Verabschiedung im Kabinett hatten
Organisationen und Institutionen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung
Gelegenheit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Lediglich der
Landeschülerrat nahm eine generell ablehnende Haltung ein. Er setzt
ausschließlich auf Freiwilligkeit. Der Landkreistag sowie der Städte- und
Gemeindebund gaben ebenso eine grundsätzlich positive Stellungnahme ab wie die
LIGA der freien Wohlfahrtspflege, die Krankenhausgesellschaft und der
Landesbehinderten-Beirat.
Kuppe sieht in der ¿deutlich positiven Reaktion¿
eine Rückenstärkung für einen besseren Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt.
Die Ministerin betonte: ¿Die Erkenntnis ist gewachsen, dass Rauchen nicht eine
beliebige Gesundheitsgefährdung ist. Rauchen und unfreiwilliges passives Rauchen
können zum Tod führen.¿
Nach Vorstellung der Ministerin kann der
Gesetzentwurf noch im Januar erstmals im Landtag beraten werden, so dass im
Frühjahr eine abschließende Befassung realistisch erscheint. Kuppe bekräftigte
ihr Vorhaben, das Gesetz zum 1. August ¿ mit Beginn des neuen Schuljahres ¿ in
Kraft treten zu lassen.
Kuppe betonte: ¿Das Nichtraucherschutzgesetz ist
der Einstieg zu einem rauchfreien Sachsen-Anhalt.¿ Unter Verweis auf die
bundesweite Diskussion zu einem Rauchverbot in Gaststätten fügte sie an: ¿Wir
sind am Anfang eines längeren Weges.¿ Derzeit erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe,
in der Gesundheitsministerin Kuppe Sachsen-Anhalt vertritt, Vorschläge für eine
möglichst bundeseinheitliche Regelung. Diese solle abgewartet werden, so Kuppe.
Hintergrund:
Jährlich sterben in Deutschland etwa 110.000 bis
140.000 Menschen infolge des Tabakkonsums, 3.000 bis 5.000 Menschen infolge
Passivrauchens. Sachsen-Anhalt ist nach Bremen das zweite Bundesland, das eine
gesetzliche Regelung in Angriff nimmt. Der Kampf gegen das Rauchen ist auch
eines von fünf Gesundheitszielen in Sachsen-Anhalt. Demnach soll der Anteil von
Raucherinnen und Rauchern in der Bevölkerung spürbar gesenkt werden. Das
Gesundheitsministerium ist per Dienstvereinbarung seit 1. September 2006
rauchfreies Ministerium.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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