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Gesetz zum Nichtraucherschutz geht in
parlamentarische Beratung

16.01.2007, Magdeburg – 27

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 027/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 027/07

 

 

 

Magdeburg, den 16. Januar 2007

 

 

 

Gesetz zum Nichtraucherschutz geht in

parlamentarische Beratung

 

Der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Dr.

Gerlinde Kuppe zur Stärkung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt geht in

die parlamentarische Beratung. Das Kabinett gab dafür am heutigen Dienstag

grünes Licht. Demnach soll ab August das Rauchen grundsätzlich untersagt werden

in allen Gebäuden der öffentlichen Verwaltung des Landes, in Krankenhäusern

sowie Kur- und Reha-Einrichtungen, in Kindertagesstätten, Schulen und

Jugendklubs sowie in Senioren-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen.

 

Vor der Verabschiedung im Kabinett hatten

Organisationen und Institutionen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung

Gelegenheit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Lediglich der

Landeschülerrat nahm eine generell ablehnende Haltung ein. Er setzt

ausschließlich auf Freiwilligkeit. Der Landkreistag sowie der Städte- und

Gemeindebund gaben ebenso eine grundsätzlich positive Stellungnahme ab wie die

LIGA der freien Wohlfahrtspflege, die Krankenhausgesellschaft und der

Landesbehinderten-Beirat.

 

Kuppe sieht in der ¿deutlich positiven Reaktion¿

eine Rückenstärkung für einen besseren Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt.

Die Ministerin betonte: ¿Die Erkenntnis ist gewachsen, dass Rauchen nicht eine

beliebige Gesundheitsgefährdung ist. Rauchen und unfreiwilliges passives Rauchen

können zum Tod führen.¿

 

Nach Vorstellung der Ministerin kann der

Gesetzentwurf noch im Januar erstmals im Landtag beraten werden, so dass im

Frühjahr eine abschließende Befassung realistisch erscheint. Kuppe bekräftigte

ihr Vorhaben, das Gesetz zum 1. August ¿ mit Beginn des neuen Schuljahres ¿ in

Kraft treten zu lassen.

 

Kuppe betonte: ¿Das Nichtraucherschutzgesetz ist

der Einstieg zu einem rauchfreien Sachsen-Anhalt.¿ Unter Verweis auf die

bundesweite Diskussion zu einem Rauchverbot in Gaststätten fügte sie an: ¿Wir

sind am Anfang eines längeren Weges.¿ Derzeit erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe,

in der Gesundheitsministerin Kuppe Sachsen-Anhalt vertritt, Vorschläge für eine

möglichst bundeseinheitliche Regelung. Diese solle abgewartet werden, so Kuppe.

 

Hintergrund:

 

Jährlich sterben in Deutschland etwa 110.000 bis

140.000 Menschen infolge des Tabakkonsums, 3.000 bis 5.000 Menschen infolge

Passivrauchens. Sachsen-Anhalt ist nach Bremen das zweite Bundesland, das eine

gesetzliche Regelung in Angriff nimmt. Der Kampf gegen das Rauchen ist auch

eines von fünf Gesundheitszielen in Sachsen-Anhalt. Demnach soll der Anteil von

Raucherinnen und Rauchern in der Bevölkerung spürbar gesenkt werden. Das

Gesundheitsministerium ist per Dienstvereinbarung seit 1. September 2006

rauchfreies Ministerium.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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