Freie Schulen erhalten in Sachsen-Anhalt
ausreichende Finanzausstattung
12.01.2007, Magdeburg – 9
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 009/07
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 009/07
Magdeburg, den 12. Januar 2007
Freie Schulen erhalten in Sachsen-Anhalt
ausreichende Finanzausstattung
Die Interessenvertretungen der
freien Schulen in Sachsen-Anhalt behaupten immer wieder, sie seien durch das
Land erheblich unterfinanziert. Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen
und wird durch ständige Wiederholung nicht wahrer. Der Umfang der vom Land für
freie Schulen zu leistenden Finanzhilfe ist im Schulgesetz festgeschrieben. Die
Finanzhilfe, die sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler richtet, umfasst
90% der laufenden Personalkosten vergleichbarer öffentlicher Schulen sowie
einen Sachkostenzuschuss von 15 % des Personalkostenzuschusses, das macht in
der Summe 103%. Bei Förderschulen beträgt der Sachkostenzuschuss sogar 25% des
Personalkostenzuschusses. Eine Länderübersicht der Schülerkosten zeigt, dass
Sachsen-Anhalt bei der Privatschulfinanzierung keineswegs am unteren Rand,
sondern ganz deutlich im Mittelfeld liegt.
Eine Reihe von Parametern zeigt, dass die
immer wieder behauptete Unterfinanzierung der freien Schulen nicht die
tatsächlichen Gegebenheiten beschreibt. Gegen eine Finanznot spricht
beispielsweise die bekannte Größe des in den freien Schulen erhobenen
Schulgeldes. Für die Annahme einer Unterfinanzierung finden sich auch in den vorgelegten
Wirtschaftberichten keine Anhaltspunkte. Ebenso wenig deutet der bauliche
Zustand der mit erheblichen öffentlichen Mitteln geförderten Schulen auf einen
Mangel hin. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sich derzeit Schulträger,
die sich vornehmlich als Wirtschaftsunternehmen verstehen, verstärkt um die
Genehmigung allgemein bildender Schulen bemühen.
Der Vorwurf gegenüber dem Land bezieht sich
allein auf die Frage der Vergleichbarkeit freier Schulen mit den öffentlichen
Schulen. Hier muss festgehalten werden, dass angesichts der bekannten demographischen
Entwicklung das Land gezwungen ist, ein verlässliches Schulnetz im gesamten
Land vorzuhalten. Diese Tatsache hat zur Folge, dass im ländlichen Raum kleine
Grundschulen und auch vom ökonomischen Standpunkt aufwändige Sekundarschulen
und Gymnasien vorgehalten werden müssen, die in ihren Kostenaufwendungen für
das Land überproportional teuer sind. Diesen Kostenrahmen kann man nicht als
Messlatte für Schulen in freier Trägerschaft benutzen, die nur für ihren einen
Schulstandort zu sorgen haben und wegen sehr hoher Bewerberzahlen in der Regel
keine Probleme haben, die vorhandenen Plätze in der Schule zu füllen.
Der Verband deutscher Privatschulen leitet
zudem aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einen
verfassungsrechtlichen Anspruch auf rückwirkende Finanzhilfe her. Im fraglichen
Fall hatte das Gericht über Regelungen des Ersatzschulrechtes in Bayern zu
entscheiden. Dieses sah eine Wartefrist von 10 Jahren vor. Weil der Freistaat
in dieser Zeit Mittel für freiwillige Leistungen (also kein Rechtsanspruch)
vorsah, sah das Gericht die lange bayerische Wartezeit nicht als unzulässig an.
Für Sachsen-Anhalt war dies noch nie streitig und mit dem Neunten Gesetz zur
Änderung des Schulgesetzes vom 27.01.2005 wurden sogar noch weitere
Vergünstigungen eingeführt.
Impressum:
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-3710
Fax: (0391) 567-3775
Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de
Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de
Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk
Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de






