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Deutliche Senkung gegenüber ursprünglichen
Forderungen / 16 von 19 Anträgen auf höhere Strompreise nicht in geforderter
Höhe genehmigt

09.01.2007, Magdeburg – 11

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 011/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 011/07

 

 

 

Magdeburg, den 9. Januar 2007

 

 

 

Deutliche Senkung gegenüber ursprünglichen

Forderungen / 16 von 19 Anträgen auf höhere Strompreise nicht in geforderter

Höhe genehmigt

 

Nach intensiver Prüfung hat die Energiepreisaufsicht des Landes die von

der Mehrzahl der Stadtwerke Sachsen-Anhalts beantragte Strompreiserhöhung Anfang

2007 in der ursprünglich geforderten

Höhe abgelehnt . 19 der 25 Stadtwerke hatten die Genehmigung

höherer Preise im Allgemeinen Tarif (Grundversorgung) beantragt. Akzeptiert

wurden nur drei Anträge mit jeweils geringer Tariferhöhung. Bei 16 weiteren

Stadtwerken ordnete die Energiepreisaufsicht eine deutliche Kürzung der

Erhöhungsabsicht an.

 

In ihren Anträgen auf Tariferhöhung hatten 19 Stadtwerke eine Anhebung

der Preise für ihre Tarifkunden (Allgemeiner Tarif) zwischen netto 0,22 und

2,28 Cent je Kilowattstunde (kWh) gefordert. Die durchschnittlich beantragte

Tariferhöhung belief sich auf 1,1 Cent oder 6,2 Prozent (Spannbreite zwischen

1,3 und 12,6 Prozent). Sechs der 25 Stadtwerke hatten keine Erhöhung beantragt

(Blankenburg, Halberstadt, Haldensleben, Magdeburg, Schönebeck und Wolmirstedt).

 

Den Erhöhungsanträgen stattgegeben wurde durch die

beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ansässige Energiepreisaufsicht nur

bei den Stadtwerken Havelberg (Erhöhung um 0,2 Cent oder 1,3 Prozent), Burg

(0,6 Cent oder 3,2 Prozent) und Zerbst (0,5 Cent oder 2,9 Prozent). Bei 16

weiteren Stadtwerken dürfen die Netto-Preise laut Bescheid um maximal 0,87 Cent

angehoben werden. Durchschnittlich genehmigt wurde damit eine Anhebung der

Netto-Strompreise im Januar 2007 um 0,6 Cent je Kilowattstunde (durchschnittlich

3,4 Prozent). ¿Damit liegt Sachsen-Anhalt im Vergleich der Bundesländer bei der

jetzt genehmigten Anhebung des Allgemeinen Tarifs im unteren Drittel. Wir waren

uns zu jeder Zeit unserer hohen Verantwortung als Prüfbehörde gegenüber den

Stromkunden bewusst¿, betont Minister Dr. Reiner Haseloff. ¿Deshalb haben wir

jeden Antrag auf Preiserhöhung auch sehr intensiv, geprüft, Posten für Posten.

Anerkannt wurden nur nachweisbare, von den Stadtwerken nicht beeinflussbare Kosten.¿

 

 

Die jetzt genehmigten Erhöhungen resultieren ausschließlich aus den Mehrkosten der Stadtwerke durch das

Erneuerbare-Energien-Gesetz und aus nachweislich gestiegenen

Beschaffungskosten. Dafür mussten die Stromanbieter

ihre Verträge vorlegen. Kostenmindernd gegengerechnet wurden die durch die

Landesregulierungsbehörde in den letzten Monaten gesenkten Netznutzungsentgelte.

¿Wir haben berechtigte Ansprüche der Stadtwerke gleichermaßen zu respektieren

wie die Interessen der Stromkunden¿, so Haseloff weiter. Genehmigt wurden

letztlich nur Entgelterhöhungen, wie sie auch im Wettbewerbsmarkt durchsetzbar

wären und wie sie bei vergleichbaren Versorgungsverhältnissen von

Stromversorgern angeboten werden.

 

Mit Nachdruck verweist der Minister auf weitere aktuelle Erhöhungen der

Strompreise, die weder durch das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalts noch

von den Stadtwerken zu beeinflussen sind. Da ist zum einen die vom Bund zum 1.

Januar 2007 um drei Prozentpunkte

erhöhte Mehrwertsteuer . Zum anderen hat die

Bundesnetzagentur zum 1. Januar 2007 die Netznutzungsentgelte von Vattenfall

Europe Transmission um bis zu 26 Prozent erhöht. Das wirkt ausschließlich in

den neuen Bundesländern preiserhöhend. Betroffen davon sind in Sachsen-Anhalt

neben EON-Avacon und EnviaM als so genannte vorgelagerte Netzbetreiber der

Stadtwerke auch letztlich die Stadtwerke selbst. Diese Kosten sind nicht beeinflussbar

und müssen entsprechend den gesetzlichen Regelungen weitergegeben werden.

Lediglich die Stadtwerke Haldensleben haben gegenwärtig auf eine

Berücksichtigung höherer Netznutzungsentgelte im Strompreis (Allgemeiner Tarif)

verzichtet.

 

Die Erhöhung der

Netznutzungsentgelte bei Vattenfall wird zu 90 Prozent begründet mit

gestiegenen Kosten für die Beschaffung von Regel- und Ausgleichsenergie an der

Strombörse, also letztlich aus den hohen Kosten im Umfeld der hier zu Lande überproportional hohen Einspeisung von Strom aus

Windenergie . Aus der gestiegenen Mehrwertsteuer und der Erhöhung der

Netznutzungsentgelte, der Erhöhung der Beschaffungskosten und den steigenden

Kosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ergibt sich letztlich für

Stadtwerke-Stromkunden in Sachsen-Anhalt beim Allgemeinen Tarif eine

Brutto-Erhöhung zwischen 2,5 und 10,2 Prozent gegenüber 2006. ¿Damit¿, ärgert

sich Haseloff, ¿werden unsere Anstrengungen um äußerst moderate Strompreiserhöhungen

deutlich konterkariert.¿

 

Haseloff kündigte Gesetzesinitiativen

Sachsen-Anhalts an, um bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

¿die deutliche Benachteiligung aller Bundesländer mit einem hohen Anteil von

Windenergie an der Stromerzeugung zu stoppen. Vor allem in den ostdeutschen

Bundesländer, die sich stark für die oft gelobten alternativen,

umweltfreundlichen Energien engagieren, müssen die Stromkunden letztlich die

Zeche dafür bezahlen, dass hier bereits für die Zukunft vorgesorgt wird.¿ Haseloff erneuert zugleich

seine Forderung an die Stadtwerke, sich strategisch zu wettbewerbsfähigen

Allianzen zusammen zu finden . ¿Es

kann nicht sein, dass einige Stadtwerke immer aufs Neue eine bloße Weitergabe

ihrer Kosten durch die Genehmigung höherer Strompreise begehren. Sie müssen

sich endlich auf die Erschließung aller Effizienzpotenziale orientieren. Das

beginnt bei gemeinsamen Netzgesellschaften.¿

 

Die Bundestarifordnung Energie tritt am 1. Juli 2007

außer Kraft. Damit endet auch die Genehmigungspflicht für die Allgemeinen Tarife

durch die Energiepreisaufsicht des Landes. Nach dem Willen und der Vorstellung

des Gesetzgebers sollen dann alle Kunden im freien Wettbewerb die für ihn

günstigsten Stromanbieter wählen können. Grundsätzlich besteht diese

Möglichkeit bereits jetzt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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