Deutliche Senkung gegenüber ursprünglichen
Forderungen / 16 von 19 Anträgen auf höhere Strompreise nicht in geforderter
Höhe genehmigt
09.01.2007, Magdeburg – 11
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 011/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 011/07
Magdeburg, den 9. Januar 2007
Deutliche Senkung gegenüber ursprünglichen
Forderungen / 16 von 19 Anträgen auf höhere Strompreise nicht in geforderter
Höhe genehmigt
Nach intensiver Prüfung hat die Energiepreisaufsicht des Landes die von
der Mehrzahl der Stadtwerke Sachsen-Anhalts beantragte Strompreiserhöhung Anfang
2007 in der ursprünglich geforderten
Höhe abgelehnt . 19 der 25 Stadtwerke hatten die Genehmigung
höherer Preise im Allgemeinen Tarif (Grundversorgung) beantragt. Akzeptiert
wurden nur drei Anträge mit jeweils geringer Tariferhöhung. Bei 16 weiteren
Stadtwerken ordnete die Energiepreisaufsicht eine deutliche Kürzung der
Erhöhungsabsicht an.
In ihren Anträgen auf Tariferhöhung hatten 19 Stadtwerke eine Anhebung
der Preise für ihre Tarifkunden (Allgemeiner Tarif) zwischen netto 0,22 und
2,28 Cent je Kilowattstunde (kWh) gefordert. Die durchschnittlich beantragte
Tariferhöhung belief sich auf 1,1 Cent oder 6,2 Prozent (Spannbreite zwischen
1,3 und 12,6 Prozent). Sechs der 25 Stadtwerke hatten keine Erhöhung beantragt
(Blankenburg, Halberstadt, Haldensleben, Magdeburg, Schönebeck und Wolmirstedt).
Den Erhöhungsanträgen stattgegeben wurde durch die
beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ansässige Energiepreisaufsicht nur
bei den Stadtwerken Havelberg (Erhöhung um 0,2 Cent oder 1,3 Prozent), Burg
(0,6 Cent oder 3,2 Prozent) und Zerbst (0,5 Cent oder 2,9 Prozent). Bei 16
weiteren Stadtwerken dürfen die Netto-Preise laut Bescheid um maximal 0,87 Cent
angehoben werden. Durchschnittlich genehmigt wurde damit eine Anhebung der
Netto-Strompreise im Januar 2007 um 0,6 Cent je Kilowattstunde (durchschnittlich
3,4 Prozent). ¿Damit liegt Sachsen-Anhalt im Vergleich der Bundesländer bei der
jetzt genehmigten Anhebung des Allgemeinen Tarifs im unteren Drittel. Wir waren
uns zu jeder Zeit unserer hohen Verantwortung als Prüfbehörde gegenüber den
Stromkunden bewusst¿, betont Minister Dr. Reiner Haseloff. ¿Deshalb haben wir
jeden Antrag auf Preiserhöhung auch sehr intensiv, geprüft, Posten für Posten.
Anerkannt wurden nur nachweisbare, von den Stadtwerken nicht beeinflussbare Kosten.¿
Die jetzt genehmigten Erhöhungen resultieren ausschließlich aus den Mehrkosten der Stadtwerke durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz und aus nachweislich gestiegenen
Beschaffungskosten. Dafür mussten die Stromanbieter
ihre Verträge vorlegen. Kostenmindernd gegengerechnet wurden die durch die
Landesregulierungsbehörde in den letzten Monaten gesenkten Netznutzungsentgelte.
¿Wir haben berechtigte Ansprüche der Stadtwerke gleichermaßen zu respektieren
wie die Interessen der Stromkunden¿, so Haseloff weiter. Genehmigt wurden
letztlich nur Entgelterhöhungen, wie sie auch im Wettbewerbsmarkt durchsetzbar
wären und wie sie bei vergleichbaren Versorgungsverhältnissen von
Stromversorgern angeboten werden.
Mit Nachdruck verweist der Minister auf weitere aktuelle Erhöhungen der
Strompreise, die weder durch das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalts noch
von den Stadtwerken zu beeinflussen sind. Da ist zum einen die vom Bund zum 1.
Januar 2007 um drei Prozentpunkte
erhöhte Mehrwertsteuer . Zum anderen hat die
Bundesnetzagentur zum 1. Januar 2007 die Netznutzungsentgelte von Vattenfall
Europe Transmission um bis zu 26 Prozent erhöht. Das wirkt ausschließlich in
den neuen Bundesländern preiserhöhend. Betroffen davon sind in Sachsen-Anhalt
neben EON-Avacon und EnviaM als so genannte vorgelagerte Netzbetreiber der
Stadtwerke auch letztlich die Stadtwerke selbst. Diese Kosten sind nicht beeinflussbar
und müssen entsprechend den gesetzlichen Regelungen weitergegeben werden.
Lediglich die Stadtwerke Haldensleben haben gegenwärtig auf eine
Berücksichtigung höherer Netznutzungsentgelte im Strompreis (Allgemeiner Tarif)
verzichtet.
Die Erhöhung der
Netznutzungsentgelte bei Vattenfall wird zu 90 Prozent begründet mit
gestiegenen Kosten für die Beschaffung von Regel- und Ausgleichsenergie an der
Strombörse, also letztlich aus den hohen Kosten im Umfeld der hier zu Lande überproportional hohen Einspeisung von Strom aus
Windenergie . Aus der gestiegenen Mehrwertsteuer und der Erhöhung der
Netznutzungsentgelte, der Erhöhung der Beschaffungskosten und den steigenden
Kosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ergibt sich letztlich für
Stadtwerke-Stromkunden in Sachsen-Anhalt beim Allgemeinen Tarif eine
Brutto-Erhöhung zwischen 2,5 und 10,2 Prozent gegenüber 2006. ¿Damit¿, ärgert
sich Haseloff, ¿werden unsere Anstrengungen um äußerst moderate Strompreiserhöhungen
deutlich konterkariert.¿
Haseloff kündigte Gesetzesinitiativen
Sachsen-Anhalts an, um bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
¿die deutliche Benachteiligung aller Bundesländer mit einem hohen Anteil von
Windenergie an der Stromerzeugung zu stoppen. Vor allem in den ostdeutschen
Bundesländer, die sich stark für die oft gelobten alternativen,
umweltfreundlichen Energien engagieren, müssen die Stromkunden letztlich die
Zeche dafür bezahlen, dass hier bereits für die Zukunft vorgesorgt wird.¿ Haseloff erneuert zugleich
seine Forderung an die Stadtwerke, sich strategisch zu wettbewerbsfähigen
Allianzen zusammen zu finden . ¿Es
kann nicht sein, dass einige Stadtwerke immer aufs Neue eine bloße Weitergabe
ihrer Kosten durch die Genehmigung höherer Strompreise begehren. Sie müssen
sich endlich auf die Erschließung aller Effizienzpotenziale orientieren. Das
beginnt bei gemeinsamen Netzgesellschaften.¿
Die Bundestarifordnung Energie tritt am 1. Juli 2007
außer Kraft. Damit endet auch die Genehmigungspflicht für die Allgemeinen Tarife
durch die Energiepreisaufsicht des Landes. Nach dem Willen und der Vorstellung
des Gesetzgebers sollen dann alle Kunden im freien Wettbewerb die für ihn
günstigsten Stromanbieter wählen können. Grundsätzlich besteht diese
Möglichkeit bereits jetzt.
Impressum:
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Pressestelle
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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