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Spielräume für kommunale PPP-Projekte
erweitert/Kabinett billigt neue Rahmenvorgaben für öffentlich-private
Partnerschaften

09.01.2007, Magdeburg – 9

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 009/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 009/07

 

 

 

Magdeburg, den 9. Januar 2007

 

 

 

Spielräume für kommunale PPP-Projekte

erweitert/Kabinett billigt neue Rahmenvorgaben für öffentlich-private

Partnerschaften

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen

Sitzung die Spielräume für kommunale Projekte in öffentlich-privater

Partnerschaft ( public-private partnership ,

PPP) erweitert. Das Kabinett billigte neue Rahmenvorgaben des Innenministers

für die Genehmigung von PPP-Vorhaben durch die Kommunalaufsicht. Innenminister

Holger Hövelmann: ¿Mit diesem neuen Herangehen setzen wir ein wichtiges

Vorhaben der Koalitionsvereinbarung um. Es ist das erklärte Ziel der

Landesregierung, mit PPP-Projekten öffentliche Investitionsvorhaben zu

erleichtern und gleichzeitig privates wirtschaftliches Engagement zu stärken.

Gerade bei kommunalen Projekten ist PPP auch eine Chance für mittelständische

Unternehmen.¿

 

Der Minister unterstrich, dass die

Kommunalaufsicht in der Genehmigungspraxis für PPP-Projekte keine Abstriche vom

Ziel der Haushaltskonsolidierung machen werde. Auch nach den neuen

Rahmenvorgaben gelten Vorhaben in öffentlich-privater Partnerschaft als

kreditähnliche Rechtsgeschäfte.

 

Die wesentlichen Eckpunkte der neuen

Rahmenvorgaben:

 

·

PPP-Projekte, die der Erfüllung

kommunaler Pflichtaufgaben dienen (zum Beispiel Schulbauten), sind eher

genehmigungsfähig als Vorhaben im Rahmen freiwilliger Aufgaben (zum Beispiel

Sportstätten). Investitionen im freiwilligen Bereich dürfen notwendige Vorhaben

zur Abdeckung von Pflichtaufgaben nicht gefährden.

 

 

 

·

Kommunen ohne

ausgeglichenen Haushalts- und Finanzplan können PPP-Modelle grundsätzlich nur

zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben, nicht für freiwillige Aufgaben nutzen.

 

 

 

·

Die bislang im Rahmen

der Haushaltskonsolidierung meist bevorzugte ¿Null-Variante¿, also die

Beschränkung auf Einzelreparaturen und Mindestunterhaltung, ist nicht mehr

grundsätzlich als sparsamste Variante zu betrachten. Es muss im Einzelfall

geprüft werden, ob eine ¿ zum Beispiel PPP-finanzierte ¿ nachhaltige

Investitionsmaßnahme langfristig nicht kostengünstiger ist.

 

 

 

·

Für Kommunen mit

ausgeglichenem Haushalts- und Finanzplan entfallen die bisher geltenden,

zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen für PPP-Vorhaben

(unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung; ¿freie Spitze¿;

Schuldendienstquote von maximal zehn Prozent).

 

 

 

·

Bei der Darstellung der

Finanzierung eines PPP-Projekts muss die jeweilige Kommune ein Planungskonzept

für die gesamte Laufzeit der Maßnahme darlegen. Erforderlich sind zudem ein

Wirtschaftlichkeitsvergleich verschiedener Finanzierungsarten und eine

Risikoanalyse.

 

 

·

Im Rahmen des

Wirtschaftlichkeitsvergleichs kann zur bautechnischen Beurteilung des Vorhabens

die Fachkompetenz des Landesbetriebs Bau hinzugezogen werden.

 

 

 

Auch für PPP-Vorhaben ist ein

Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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