Spielräume für kommunale PPP-Projekte
erweitert/Kabinett billigt neue Rahmenvorgaben für öffentlich-private
Partnerschaften
09.01.2007, Magdeburg – 9
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 009/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 009/07
Magdeburg, den 9. Januar 2007
Spielräume für kommunale PPP-Projekte
erweitert/Kabinett billigt neue Rahmenvorgaben für öffentlich-private
Partnerschaften
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen
Sitzung die Spielräume für kommunale Projekte in öffentlich-privater
Partnerschaft ( public-private partnership ,
PPP) erweitert. Das Kabinett billigte neue Rahmenvorgaben des Innenministers
für die Genehmigung von PPP-Vorhaben durch die Kommunalaufsicht. Innenminister
Holger Hövelmann: ¿Mit diesem neuen Herangehen setzen wir ein wichtiges
Vorhaben der Koalitionsvereinbarung um. Es ist das erklärte Ziel der
Landesregierung, mit PPP-Projekten öffentliche Investitionsvorhaben zu
erleichtern und gleichzeitig privates wirtschaftliches Engagement zu stärken.
Gerade bei kommunalen Projekten ist PPP auch eine Chance für mittelständische
Unternehmen.¿
Der Minister unterstrich, dass die
Kommunalaufsicht in der Genehmigungspraxis für PPP-Projekte keine Abstriche vom
Ziel der Haushaltskonsolidierung machen werde. Auch nach den neuen
Rahmenvorgaben gelten Vorhaben in öffentlich-privater Partnerschaft als
kreditähnliche Rechtsgeschäfte.
Die wesentlichen Eckpunkte der neuen
Rahmenvorgaben:
·
PPP-Projekte, die der Erfüllung
kommunaler Pflichtaufgaben dienen (zum Beispiel Schulbauten), sind eher
genehmigungsfähig als Vorhaben im Rahmen freiwilliger Aufgaben (zum Beispiel
Sportstätten). Investitionen im freiwilligen Bereich dürfen notwendige Vorhaben
zur Abdeckung von Pflichtaufgaben nicht gefährden.
·
Kommunen ohne
ausgeglichenen Haushalts- und Finanzplan können PPP-Modelle grundsätzlich nur
zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben, nicht für freiwillige Aufgaben nutzen.
·
Die bislang im Rahmen
der Haushaltskonsolidierung meist bevorzugte ¿Null-Variante¿, also die
Beschränkung auf Einzelreparaturen und Mindestunterhaltung, ist nicht mehr
grundsätzlich als sparsamste Variante zu betrachten. Es muss im Einzelfall
geprüft werden, ob eine ¿ zum Beispiel PPP-finanzierte ¿ nachhaltige
Investitionsmaßnahme langfristig nicht kostengünstiger ist.
·
Für Kommunen mit
ausgeglichenem Haushalts- und Finanzplan entfallen die bisher geltenden,
zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen für PPP-Vorhaben
(unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung; ¿freie Spitze¿;
Schuldendienstquote von maximal zehn Prozent).
·
Bei der Darstellung der
Finanzierung eines PPP-Projekts muss die jeweilige Kommune ein Planungskonzept
für die gesamte Laufzeit der Maßnahme darlegen. Erforderlich sind zudem ein
Wirtschaftlichkeitsvergleich verschiedener Finanzierungsarten und eine
Risikoanalyse.
·
Im Rahmen des
Wirtschaftlichkeitsvergleichs kann zur bautechnischen Beurteilung des Vorhabens
die Fachkompetenz des Landesbetriebs Bau hinzugezogen werden.
Auch für PPP-Vorhaben ist ein
Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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