Nachtrag zur Wirtschaftsministerkonferenz am
7./8. Dezember
Wortlaut der ?Dessauer Erklärung? zur Energiepolitik
12.12.2006, Magdeburg – 187
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 187/06
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 187/06
Magdeburg, den 12. Dezember 2006
Nachtrag zur Wirtschaftsministerkonferenz am
7./8. Dezember
Wortlaut der ¿Dessauer Erklärung¿ zur Energiepolitik
Auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 7./8. Dezember 2006 in Dessau
haben sich die Vertreter der 16 Bundesländer auf eine ¿Dessauer Erklärung¿ zu
aktuellen Fragen der Energiepolitik verständigt. Das Dokument wurde einstimmig
angenommen. Seither mehren sich die Anfragen nach dem Wortlaut dieses
Dokumentes. Deshalb geben wir ihn hiermit auch Ihnen zur Kenntnis:
Dessauer Erklärung der
Wirtschaftsministerkonferenz
8. Dezember 2006
Den Wettbewerb auf dem Strommarkt
stärken
1.
Die
Wirtschaftsministerkonferenz sieht mit Besorgnis, dass die Strompreise in
Deutschland ¿ auch aufgrund staatlich verursachter Belastungen ¿ inzwischen ein
Niveau erreicht haben, das die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland
produzierenden Unternehmen einschränkt und die Kaufkraft der privaten Haushalte
spürbar beeinträchtigt. Dies verringert das Investitionsniveau der Unternehmen
und kann den sich abzeichnenden Konjunkturaufschwung gefährden. Die
internationale Wettbewerbsfähigkeit des Strompreises ist damit zu einem der
wichtigsten Ziele der Wirtschaftspolitik geworden.
2.
Die
Wirtschaftsministerkonferenz ist der Auffassung, dass der Anstieg der Börsen-
und Großhandelspreise für Strom nicht allein durch Kostensteigerungen in der
Erzeugung erklärt werden kann. Aus ihrer Sicht gibt es Grund für die Vermutung,
dass
überhöhte Großhandelspreise auch eine Folge der hohen Konzentration im
Stromerzeugungsmarkt und daraus resultierender Wettbewerbsbeschränkungen sind.
3.
Die
Wirtschaftsministerkonferenz hält daher weitere Schritte zur Stärkung von
Wettbewerb und Investitionen im Energiemarkt - auch durch neue Anbieter auf der
Erzeugerseite - für notwendig. Sie unterstützt die Absicht der Bundesregierung,
durch Erlass einer Verordnung zum Netzanschluss von Kraftwerken
sicherzustellen, dass auch neue Anbieter einen fairen Zugang zu den Stromnetzen
erhalten. Die Verordnung sollte vorsehen, dass bei der Standortwahl für neue
Kraftwerke auch heutige und künftige Verbrauchsschwerpunkte angemessen
berücksichtigt werden.
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4.
Die
Wirtschaftsministerkonferenz sieht allerdings die Gefahr, dass auch nach dem
Erlass einer Netzanschlussverordnung für Kraftwerke kurz- und mittelfristig
erhebliche Marktzutrittsschranken fortbestehen, die wirksamen Wettbewerb
zwischen Stromerzeugern behindern. Die Absicht der Bundesregierung, zusätzlich
auch das Wettbewerbsrecht zu schärfen und die kartellrechtliche Aufsicht zu
stärken, ist aus Sicht der Wirtschaftsministerkonferenz ein weiterer wichtiger
Schritt zum Schutz der privaten und gewerblichen Stromverbraucher.
5.
Die
Wirtschaftsministerkonferenz teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass in
der Schaffung von Transparenz im Stromgroßhandel ein weiterer wichtiger
Ansatzpunkt für die Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt zu sehen
ist. Sie weist darauf hin, dass bereits in dem Bericht der Arbeitsgruppe 2
¿Nationale Aspekte¿ zum Energiegipfel der Bundesregierung am 09.10.2006 die
Feststellung getroffen ist, dass eine EU-weite Markttransparenz Voraussetzung
für mehr Wettbewerb ist.
6.
Die
Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt, dass die Bundesregierung nach Vorlage der
vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und vom
Schleswig-Holsteinischen Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
in Auftrag gegebenen Gutachten im Bedarfsfall weitere Schritte zur Verbesserung
der Transparenz und der Börsenaufsicht unternehmen will und versteht den
Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie insofern als
Sachstandsbericht. Sie hält es für notwendig, dass die Bundesregierung die
bevorstehende EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzt, sich für eine Steigerung der
Markttransparenz auch auf europäischer Ebene einzusetzen. Sie bittet das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, über die Überlegungen und
Schritte der Bundesregierung zu einer verbesserten Markttransparenz zur
Frühjahrskonferenz 2007 zu berichten.
7.
Nach
Auffassung der Wirtschaftsministerkonferenz wäre es zum jetzigen Zeitpunkt
allerdings verfehlt, die Erörterung wettbewerbsstärkender Maßnahmen allein auf
die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zu beschränken. Sie hält es
für notwendig, auch weitergehende gesetzliche Maßnahmen zur Schaffung wirksamen
Wettbewerbs im Bereich der Stromerzeugung zu prüfen.
Dabei sollten die Ergebnisse
der derzeit laufenden Untersuchungen des Bundeskartellamts und der
EU-Kommission zu marktmissbräuchlichen Verhalten im Energiemarkt berücksichtigt
werden.
8.
Mit
einer Belebung des Wettbewerbs wäre insbesondere dann zu rechnen, wenn die Zahl
der voneinander unabhängigen Anbieter zunimmt. Mit dieser Zielrichtung wäre
auch eine systematische Weiterentwicklung der Instrumente der
Wettbewerbspolitik zu erwägen. Beispielsweise ist zu prüfen, ob das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen um ein Instrument der wettbewerbsfördernden
Struktureingriffe in horizontaler oder vertikaler Richtung zu erweitern ist.
Die
Wirtschaftsministerkonferenz nimmt in diesem Zusammenhang mit Interesse zur
Kenntnis, dass die Monopolkommission ein Gutachten zur Analyse der Wirkungen
der jüngsten EnWG-Novelle erstellen wird.
Gegenstand der Untersuchung
sollten die tatsächlichen Wirkungen der EnWG-Novelle auf die Entstehung von
Wettbewerb in den Strom- und Gasnetzen sein. Einen weiteren Gegenstand der
Untersuchung könnte die Frage bilden, wie der Wettbewerb zwischen den
Stromerzeugern belebt werden könnte.
9.
Für
die Frage des Wettbewerbs auf der Produzentenebene wird nach Auffassung der
Wirtschaftsministerkonferenz auch zu prüfen sein, ob und inwieweit die
umfangreichen Beteiligungen der großen Energiekonzerne an Stadtwerken
wettbewerbsbeschränkend wirken.
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10.
Die
Wirtschaftsministerkonferenz ist der Auffassung, dass die
wettbewerbspolitischen Fragestellungen auf dem Strommarkt nicht allein auf
nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene angegangen werden müssen. Sie
begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den
europäischen Nachbarstaaten und der EU-Kommission die Bedingungen für den
grenzüberschreitenden Stromhandel zu verbessern. Die
Wirtschaftsministerkonferenz sieht dabei die Schaffung eines europäischen
Binnenmarktes für Strom als Ziel.
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