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Nachtrag zur Wirtschaftsministerkonferenz am
7./8. Dezember
Wortlaut der ?Dessauer Erklärung? zur Energiepolitik

12.12.2006, Magdeburg – 187

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 187/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 187/06

 

 

 

Magdeburg, den 12. Dezember 2006

 

 

 

Nachtrag zur Wirtschaftsministerkonferenz am

7./8. Dezember

Wortlaut der ¿Dessauer Erklärung¿ zur Energiepolitik

 

 

 

Auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 7./8. Dezember 2006 in Dessau

haben sich die Vertreter der 16 Bundesländer auf eine ¿Dessauer Erklärung¿ zu

aktuellen Fragen der Energiepolitik verständigt. Das Dokument wurde einstimmig

angenommen. Seither mehren sich die Anfragen nach dem Wortlaut dieses

Dokumentes. Deshalb geben wir ihn hiermit auch Ihnen zur Kenntnis:

 

 

 

Dessauer Erklärung der

Wirtschaftsministerkonferenz

 

8. Dezember 2006

 

 

 

Den Wettbewerb auf dem Strommarkt

stärken

 

 

 

1.

Die

Wirtschaftsministerkonferenz sieht mit Besorgnis, dass die Strompreise in

Deutschland ¿ auch aufgrund staatlich verursachter Belastungen ¿ inzwischen ein

Niveau erreicht haben, das die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland

produzierenden Unternehmen einschränkt und die Kaufkraft der privaten Haushalte

spürbar beeinträchtigt. Dies verringert das Investitionsniveau der Unternehmen

und kann den sich abzeichnenden Konjunkturaufschwung gefährden. Die

internationale Wettbewerbsfähigkeit des Strompreises ist damit zu einem der

wichtigsten Ziele der Wirtschaftspolitik geworden.

 

2.

Die

Wirtschaftsministerkonferenz ist der Auffassung, dass der Anstieg der Börsen-

und Großhandelspreise für Strom nicht allein durch Kostensteigerungen in der

Erzeugung erklärt werden kann. Aus ihrer Sicht gibt es Grund für die Vermutung,

dass

überhöhte Großhandelspreise auch eine Folge der hohen Konzentration im

Stromerzeugungsmarkt und daraus resultierender Wettbewerbsbeschränkungen sind.

 

3.

Die

Wirtschaftsministerkonferenz hält daher weitere Schritte zur Stärkung von

Wettbewerb und Investitionen im Energiemarkt - auch durch neue Anbieter auf der

Erzeugerseite - für notwendig. Sie unterstützt die Absicht der Bundesregierung,

durch Erlass einer Verordnung zum Netzanschluss von Kraftwerken

sicherzustellen, dass auch neue Anbieter einen fairen Zugang zu den Stromnetzen

erhalten. Die Verordnung sollte vorsehen, dass bei der Standortwahl für neue

Kraftwerke auch heutige und künftige Verbrauchsschwerpunkte angemessen

berücksichtigt werden.

 

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4.

Die

Wirtschaftsministerkonferenz sieht allerdings die Gefahr, dass auch nach dem

Erlass einer Netzanschlussverordnung für Kraftwerke kurz- und mittelfristig

erhebliche Marktzutrittsschranken fortbestehen, die wirksamen Wettbewerb

zwischen Stromerzeugern behindern. Die Absicht der Bundesregierung, zusätzlich

auch das Wettbewerbsrecht zu schärfen und die kartellrechtliche Aufsicht zu

stärken, ist aus Sicht der Wirtschaftsministerkonferenz ein weiterer wichtiger

Schritt zum Schutz der privaten und gewerblichen Stromverbraucher.

 

5.

Die

Wirtschaftsministerkonferenz teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass in

der Schaffung von Transparenz im Stromgroßhandel ein weiterer wichtiger

Ansatzpunkt für die Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt zu sehen

ist. Sie weist darauf hin, dass bereits in dem Bericht der Arbeitsgruppe 2

¿Nationale Aspekte¿ zum Energiegipfel der Bundesregierung am 09.10.2006 die

Feststellung getroffen ist, dass eine EU-weite Markttransparenz Voraussetzung

für mehr Wettbewerb ist.

 

6.

Die

Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt, dass die Bundesregierung nach Vorlage der

vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und vom

Schleswig-Holsteinischen Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr

in Auftrag gegebenen Gutachten im Bedarfsfall weitere Schritte zur Verbesserung

der Transparenz und der Börsenaufsicht unternehmen will und versteht den

Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie insofern als

Sachstandsbericht. Sie hält es für notwendig, dass die Bundesregierung die

bevorstehende EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzt, sich für eine Steigerung der

Markttransparenz auch auf europäischer Ebene einzusetzen. Sie bittet das

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, über die Überlegungen und

Schritte der Bundesregierung zu einer verbesserten Markttransparenz zur

Frühjahrskonferenz 2007 zu berichten.

 

7.

Nach

Auffassung der Wirtschaftsministerkonferenz wäre es zum jetzigen Zeitpunkt

allerdings verfehlt, die Erörterung wettbewerbsstärkender Maßnahmen allein auf

die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zu beschränken. Sie hält es

für notwendig, auch weitergehende gesetzliche Maßnahmen zur Schaffung wirksamen

Wettbewerbs im Bereich der Stromerzeugung zu prüfen.

 

Dabei sollten die Ergebnisse

der derzeit laufenden Untersuchungen des Bundeskartellamts und der

EU-Kommission zu marktmissbräuchlichen Verhalten im Energiemarkt berücksichtigt

werden.

 

8.

Mit

einer Belebung des Wettbewerbs wäre insbesondere dann zu rechnen, wenn die Zahl

der voneinander unabhängigen Anbieter zunimmt. Mit dieser Zielrichtung wäre

auch eine systematische Weiterentwicklung der Instrumente der

Wettbewerbspolitik zu erwägen. Beispielsweise ist zu prüfen, ob das Gesetz

gegen Wettbewerbsbeschränkungen um ein Instrument der wettbewerbsfördernden

Struktureingriffe in horizontaler oder vertikaler Richtung zu erweitern ist.

 

Die

Wirtschaftsministerkonferenz nimmt in diesem Zusammenhang mit Interesse zur

Kenntnis, dass die Monopolkommission ein Gutachten zur Analyse der Wirkungen

der jüngsten EnWG-Novelle erstellen wird.

 

Gegenstand der Untersuchung

sollten die tatsächlichen Wirkungen der EnWG-Novelle auf die Entstehung von

Wettbewerb in den Strom- und Gasnetzen sein. Einen weiteren Gegenstand der

Untersuchung könnte die Frage bilden, wie der Wettbewerb zwischen den

Stromerzeugern belebt werden könnte.

 

9.

Für

die Frage des Wettbewerbs auf der Produzentenebene wird nach Auffassung der

Wirtschaftsministerkonferenz auch zu prüfen sein, ob und inwieweit die

umfangreichen Beteiligungen der großen Energiekonzerne an Stadtwerken

wettbewerbsbeschränkend wirken.

 

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10.

Die

Wirtschaftsministerkonferenz ist der Auffassung, dass die

wettbewerbspolitischen Fragestellungen auf dem Strommarkt nicht allein auf

nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene angegangen werden müssen. Sie

begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den

europäischen Nachbarstaaten und der EU-Kommission die Bedingungen für den

grenzüberschreitenden Stromhandel zu verbessern. Die

Wirtschaftsministerkonferenz sieht dabei die Schaffung eines europäischen

Binnenmarktes für Strom als Ziel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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