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Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz
der ostdeutschen Länder in Merseburg

30.11.2006, Magdeburg – 587

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 587/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 587/06

 

 

 

Magdeburg, den 30. November 2006

 

 

 

Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz

der ostdeutschen Länder in Merseburg

 

Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben sich heute zu ihrer 33.

Regionalkonferenz im Ständehaus Merseburg getroffen. Das Treffen der

Regierungschefs wurde von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang

Böhmer geleitet, der als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz der

Ostländer Gastgeber und Sprecher der Konferenz war. Am zweiten Teil der

Konferenz nahm auch Bundesminister Wolfgang Tiefensee als Beauftragter der

Bundesregierung für die neuen Länder teil.

 

In der Konferenz wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Vorläufiges

Ergebnisprotokoll

 

(Stand:

30. November 2006)

 

Tagesordnung

 

A.   Besprechung der

Regierungschefs und der Chefs der Staats- und 

Senatskanzleien der ostdeutschen Länder

 

   TOP A. I   Föderalismusreform

2

 

            Berichterstatter:   Sachsen-Anhalt

(als Vorsitzland)

 

      Bezug:     MPK-Beschluss

vom 22.06.2006; TOP 2.2

 

                      MPK-Beschluss vom

18./20.10.2006; TOP 2

            Beschlussvorschlag

ST vom 20.11.2006

 

TOP A. II   Korb

2 des Solidarpaktes II

 

 

 

   Berichterstatter:   Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern

 

   Bezug:        Beschluss

der MPK-Ost vom 24.02.2006; TOP B. I

 

         Schreiben MP ST und MP MV

an BMVBS vom

 

         16.10.2006

 

TOP A. III   Deregulierung

und Bürokratieabbau

 

   Berichterstatter:   Sachsen-Anhalt (als Vorsitzland)

 

   Bezug:        Beschluss

der MPK-Ost vom 24.02.2006; TOP B. IV

         Beschlussvorschlag

ST vom 21.11.2006

 

TOP A. IV   EU-Strukturfonds (Förderperiode 2007 ¿ 2013)

 

   Berichterstatter:   Sachsen-Anhalt und Thüringen

 

   Bezug:        Beschluss

der MPK-Ost vom 24.02.2006; TOP B.VI

            Beschlussvorschlag

ST vom 24.11.2006

 

TOP A. V   Demografischer Wandel

 

   Berichterstatter:   Sachsen-Anhalt (als Vorsitzland)

 

   Bezug:        Beschluss

der MPK-Ost vom 24.02.2006; TOP B.V

 

TOP A.VI   Exzellenzinitiative

Bund / Länder

 

   Berichterstatter:   Sachsen-Anhalt

 

   Bezug:        Beschlussvorschlag

ST vom 21.11.2006

 

TOP A. VII   Verschiedenes

 

Sonder- und

Zusatzversorgungssysteme nach dem AAÜG

 

 

Berichterstatter:  Brandenburg und Thüringen

 

Bezug:            

MPK-Ost vom 24.02.2006; Teil A

 

B.   Gespräch der Regierungschefs

der ostdeutschen Länder mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

 

 

 

TOP B. I   Meinungsaustausch zu aktuellen

Fragen des Aufbau Ost

 

- Instrumente des Aufbau Ost (Korb II)

 

- künftige

Förderpolitik

 

   Berichterstatter:   BMVBS

und ostdeutsche Länder

 

TOP B. II   Verschiedenes

 

TOP A. I   Föderalismusreform 2

 

Die

Regierungschefs der ostdeutschen Län­der be­grüßen das Ziel, nach der ersten

Stufe der Föderalismusreform ¿Moder­ni­sierung der bundesstaatlichen Ord­nung¿

in einem zweiten Reformschritt die Bund-Län­der-Fi­nanz­be­ziehungen an die

veränderten Rahmen­bedingungen inner- und außer­halb Deutsch­lands, ins­be­sondere

für Wachstums- und Beschäftigungspolitik, an­zupassen.

 

Bei den

Vereinbarungen zur ersten Stufe der Föderalismusreform wurde an den bis ein­schließlich

2019 gel­ten­den Regelungen zum bundesstaatlichen Finanz­aus­gleich und zum

Solidarpakt II festgehalten. Aus Sicht der Regierungschefs der ostdeut­schen

Länder ist dies auch die Voraussetzung für weitergehende Schritte im Rahmen der

zweiten Stufe der Föderalismusreform.

Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder gehen davon aus, dass ein

ostdeutsches Bundesland federführend in der Vorbereitungsgruppe

vertreten ist.

 

TOP A. II   Korb 2 des

Solidarpaktes II

 

Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder stimmen der anliegenden

Vereinbarung (siehe Anlage 1) zwischen Bundesminister Tiefensee, Staatssekretär

Gatzer, Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer und Ministerpräsident Dr. Ringstorff

vom 29. November 2006  zu Korb 2 des

Solidarpaktes II zu.

 

Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder gehen davon aus, dass

der Bund sich bereits ab 2008 mit einem höheren Prozentsatz an den Kosten für

die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme (AAÜG) als in der Vereinbarung vorgesehen,

beteiligt.

 

TOP A. III   Deregulierung und Bürokratieabbau

 

Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder nehmen den mündlichen    Abschlussbericht des Vorsitzlandes zur

Thematik der Öffnungsklauseln im Bundesrecht 

zur Kenntnis.

 

Sie stellen hierzu fest, dass eine gemeinsame Übermittlung von

Vorschlägen    für Öffnungsklauseln an die

Bundesregierung derzeit nicht geboten ist.

 

TOP A. IV   EU-Strukturfonds (Förderperiode

2007 ¿ 2013)

 

Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder begrüßen den in Abstimmung

mit den Ländern erarbeiteten Nationalen Strategischen Rahmenplan für die Förderperiode

2007-2013.

Sie unterstützen in Anbetracht der degressiven Ausgestaltung des

Solidarpaktes II und der bevölkerungsbedingt längerfristig aus dem

bundesstaatlichen Finanzausgleich zu erwartenden Mindereinnahmen der

ostdeutschen Länder sowie in Bekräftigung ihres Beschlusses vom 24. Februar

2006 die im Nationalen Strategischen Rahmenplan vorgenommene Positionierung des

Bundes zur Ex-Ante-Überprüfung der Additionalität. Sie fordern die Europäische

Kommission auf, eine entsprechende Absenkung der Ausgangswerte für den

nationalen öffentlichen Nettobetrag in der Additionalitätstabelle 2007-2013

gegenüber den Vergleichswerten 2000-2006 bei der Genehmigung des Nationalen

Strategischen Rahmenplanes anzuerkennen.

 

Sachsen-Anhalt und Thüringen werden gebeten, auf der nächsten

Regionalkonferenz über den Stand des Genehmigungsverfahrens des Nationalen

Strategischen Rahmenplans, der Operationellen Programme und der

Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum erneut zu berichten.

 

TOP A. V    Demografischer Wandel

 

Das Thema wurde erörtert.

 

TOP A. VI   Exzellenzinitiative

Bund / Länder

 

Die Regierungschefs der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschließen die beigefügte gemeinsame

Erklärung.

 

Sie beauftragen auf dieser Grundlage die Wissenschaftsministerinnen und

-minister ihrer Länder, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und

Forschung verbesserte Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von exzellenten

Strukturen und des wissenschaftlichen Nachwuchses in den neuen Ländern zu entwickeln.

 

Über die Ergebnisse soll bis zur nächsten Regionalkonferenz Bericht

erstattet werden.

 

Gemeinsame

Erklärung

 

Die

Regierungschefs der ostdeutschen Länder bekennen sich zum Ziel der

Exzellenzinitiative, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu

stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im

Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbarer zu machen. Dies soll durch

die Ausbildung von Spitzen und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und

Wissenschaftsstandortes Deutschland in der Breite erreicht werden. Das

vereinbarte Förderverfahren und die Auswahlkriterien müssen fortgesetzt werden,

um dieses Ziel zu erreichen.

 

Die Ergebnisse

in der ersten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative haben erhebliche

Unterschiede in der regionalen Verteilung der geförderten Vorhaben ergeben. Insbesondere

die neuen Bundesländer konnten bislang nicht oder nur in geringem Maße an der

Exzellenzinitiative partizipieren. Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder

nehmen zur Kenntnis, dass trotz der großen Anstrengungen zum Aufbau der Hochschul-

und Wissenschaftslandschaft seit der Wiedervereinigung in vielen Fällen noch

Nachholbedarf besteht, um mit den über Jahrzehnte gewachsenen Institutionen und

Strukturen in vielen alten Bundesländern konkurrieren zu können. Es gibt zwar

exzellente Forschungsbereiche, es fehlt jedoch die kritische Masse, um

internationale Bedeutung zu erlangen. Die mit der Exzellenzinitiative

beabsichtigte Differenzierung in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft an

den deutschen Hochschulen darf durch ihre Dynamik nicht dazu führen, die

strukturellen Unterschiede zu verfestigen und die neuen Länder von der Spitze

der For

 

schung

abzukoppeln. Die Länder und der Bund sind jetzt aufgerufen, hier über geeignete

Konzepte zur Schaffung einer differenzierten, aber auch regional ausgewogenen

deutschen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft nachzudenken. Es gilt, die

Wissenschafts- und Forschungslandschaft auch in den neuen Ländern in größerem

Umfang an die internationale Spitze heranzuführen. Dazu sollte die Förderung wissenschaftlicher  Exzellenz langfristig eine Verstetigung

erfahren.

 

TOP A. VII a)   Sonder- und

Zusatzversorgungssysteme nach dem AAÜG

 

Das Thema wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt A. II

erörtert.

 

Anlage 1

 

Vereinbarung BM Tiefensee, MP Prof. Dr. Böhmer,

MP Dr. Ringstorff, St Gatzer

 

vom

29. November 2006

 

1.

Solidarpakt II ¿ Korb II

 

Die Bundesregierung hat

sich im Solidarpakt II verpflichtet, im Zeitraum von 2005 bis 2019 - neben der

Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von insgesamt 105

Mrd. ¿ (Korb I) - weitere rd. 51,36 Mrd. ¿ in Form überpro­portionaler

Leistungen in den neuen Ländern für den Aufbau Ost einzusetzen.

 

Die zum Korb II gehörenden

Leistungen wurden seinerzeit nicht näher konkretisiert. In einer Entschließung

aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zum Soli­darpakt II aus dem

Jahr 2001, die vom Bundesrat inhaltsgleich übernommen wurde, findet sich

lediglich folgende Formulierung:

 

¿Das Finanzvolumen des

Korbs II (im Vergleich zu den westdeutschen Ländern überproportionale

Leistungen des Bundes u. a. für die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen ¿

ohne IfG - , EU-Strukturfondsmittel, Investitionszulage) beträgt derzeit über

10 Mrd. DM (= rd. 5 Mrd. ¿) jährlich.¿

 

Die Bundesregierung hat

sich mit den Verhandlungsführern der ostdeutschen Länder darauf verständigt,

dass im Jahr 2005 folgende überproportionale Leistungen des Bundes an die neuen

Länder Bestandteile des Korbs II sind:

 

Überproportionale

Leistungen des Bundes an die neuen Länder und Berlin im Jahr 2005 (in Mio.

¿, Ist-Zahlen)*

 

 

 

 

 

 

 

Überproportionale

Leistungen Ost

 

 

 

 

Politikfeld

Wirtschaft

 

 

1.309

 

 

 

 

Investitionszulage

gewerbliche Wirtschaft (Bundesanteil)

 

 

636

 

 

 

 

Gemeinschaftsaufgabe zur

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

 

 

578

 

 

 

 

Gemeinschaftsaufgabe

Agrarstruktur und Küstenschutz

 

 

91

 

 

 

 

Investorenwerbung neue

Länder (IIC)

 

 

2

 

 

 

 

Absatzförderung ostdeutscher

Produkte

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Politikfeld

Verkehr

 

 

 882

 

 

 

 

Verkehrsprojekte

Deutsche Einheit

 

 

662

 

 

 

 

Regionalisierungsmittel

(nur investive Anteile)

 

 

4

 

 

 

 

Finanzhilfen im Rahmen

des Gemeindeverkehrsfinanzie­rungsgesetzes (GVFG)

 

 

70

 

 

 

 

EFRE-Bundesprogramm,

nationale Kofinanzierung

 

 

146

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Strukturfonds

 

 

 

2.230

 

 

 

 

EFRE-Länderprogramme

 

 

1.492

 

 

 

 

EFRE-Bundesprogramm

 

 

244

 

 

 

 

Europäischer

Ausrichtungs- und Garantiefonds für Land­wirtschaft

 

 

487

 

 

 

 

Finanzierungsinstrument

für die Ausrichtung der Fische­rei

 

 

7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Politikfeld

Wohnungs- und Städtebau

 

 

903

 

 

 

 

Investitionszulage

Wohnungsbau (Bundesanteil)

 

 

367

 

 

 

 

Finanzhilfen zur

Städtebauförderung

 

 

296

 

 

 

 

Altschuldenhilfegesetz

(Härtefallregelung für Wohnungs­unternehmen mit hohem Wohnungsleerstand)

 

 

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