Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz
der ostdeutschen Länder in Merseburg
30.11.2006, Magdeburg – 587
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 587/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 587/06
Magdeburg, den 30. November 2006
Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz
der ostdeutschen Länder in Merseburg
Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben sich heute zu ihrer 33.
Regionalkonferenz im Ständehaus Merseburg getroffen. Das Treffen der
Regierungschefs wurde von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang
Böhmer geleitet, der als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz der
Ostländer Gastgeber und Sprecher der Konferenz war. Am zweiten Teil der
Konferenz nahm auch Bundesminister Wolfgang Tiefensee als Beauftragter der
Bundesregierung für die neuen Länder teil.
In der Konferenz wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Vorläufiges
Ergebnisprotokoll
(Stand:
30. November 2006)
Tagesordnung
A. Besprechung der
Regierungschefs und der Chefs der Staats- und
Senatskanzleien der ostdeutschen Länder
TOP A. I Föderalismusreform
2
Berichterstatter: Sachsen-Anhalt
(als Vorsitzland)
Bezug: MPK-Beschluss
vom 22.06.2006; TOP 2.2
MPK-Beschluss vom
18./20.10.2006; TOP 2
Beschlussvorschlag
ST vom 20.11.2006
TOP A. II Korb
2 des Solidarpaktes II
Berichterstatter: Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern
Bezug: Beschluss
der MPK-Ost vom 24.02.2006; TOP B. I
Schreiben MP ST und MP MV
an BMVBS vom
16.10.2006
TOP A. III Deregulierung
und Bürokratieabbau
Berichterstatter: Sachsen-Anhalt (als Vorsitzland)
Bezug: Beschluss
der MPK-Ost vom 24.02.2006; TOP B. IV
Beschlussvorschlag
ST vom 21.11.2006
TOP A. IV EU-Strukturfonds (Förderperiode 2007 ¿ 2013)
Berichterstatter: Sachsen-Anhalt und Thüringen
Bezug: Beschluss
der MPK-Ost vom 24.02.2006; TOP B.VI
Beschlussvorschlag
ST vom 24.11.2006
TOP A. V Demografischer Wandel
Berichterstatter: Sachsen-Anhalt (als Vorsitzland)
Bezug: Beschluss
der MPK-Ost vom 24.02.2006; TOP B.V
TOP A.VI Exzellenzinitiative
Bund / Länder
Berichterstatter: Sachsen-Anhalt
Bezug: Beschlussvorschlag
ST vom 21.11.2006
TOP A. VII Verschiedenes
Sonder- und
Zusatzversorgungssysteme nach dem AAÜG
Berichterstatter: Brandenburg und Thüringen
Bezug:
MPK-Ost vom 24.02.2006; Teil A
B. Gespräch der Regierungschefs
der ostdeutschen Länder mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
TOP B. I Meinungsaustausch zu aktuellen
Fragen des Aufbau Ost
- Instrumente des Aufbau Ost (Korb II)
- künftige
Förderpolitik
Berichterstatter: BMVBS
und ostdeutsche Länder
TOP B. II Verschiedenes
TOP A. I Föderalismusreform 2
Die
Regierungschefs der ostdeutschen Länder begrüßen das Ziel, nach der ersten
Stufe der Föderalismusreform ¿Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung¿
in einem zweiten Reformschritt die Bund-Länder-Finanzbeziehungen an die
veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands, insbesondere
für Wachstums- und Beschäftigungspolitik, anzupassen.
Bei den
Vereinbarungen zur ersten Stufe der Föderalismusreform wurde an den bis einschließlich
2019 geltenden Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich und zum
Solidarpakt II festgehalten. Aus Sicht der Regierungschefs der ostdeutschen
Länder ist dies auch die Voraussetzung für weitergehende Schritte im Rahmen der
zweiten Stufe der Föderalismusreform.
Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder gehen davon aus, dass ein
ostdeutsches Bundesland federführend in der Vorbereitungsgruppe
vertreten ist.
TOP A. II Korb 2 des
Solidarpaktes II
Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder stimmen der anliegenden
Vereinbarung (siehe Anlage 1) zwischen Bundesminister Tiefensee, Staatssekretär
Gatzer, Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer und Ministerpräsident Dr. Ringstorff
vom 29. November 2006 zu Korb 2 des
Solidarpaktes II zu.
Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder gehen davon aus, dass
der Bund sich bereits ab 2008 mit einem höheren Prozentsatz an den Kosten für
die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme (AAÜG) als in der Vereinbarung vorgesehen,
beteiligt.
TOP A. III Deregulierung und Bürokratieabbau
Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder nehmen den mündlichen Abschlussbericht des Vorsitzlandes zur
Thematik der Öffnungsklauseln im Bundesrecht
zur Kenntnis.
Sie stellen hierzu fest, dass eine gemeinsame Übermittlung von
Vorschlägen für Öffnungsklauseln an die
Bundesregierung derzeit nicht geboten ist.
TOP A. IV EU-Strukturfonds (Förderperiode
2007 ¿ 2013)
Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder begrüßen den in Abstimmung
mit den Ländern erarbeiteten Nationalen Strategischen Rahmenplan für die Förderperiode
2007-2013.
Sie unterstützen in Anbetracht der degressiven Ausgestaltung des
Solidarpaktes II und der bevölkerungsbedingt längerfristig aus dem
bundesstaatlichen Finanzausgleich zu erwartenden Mindereinnahmen der
ostdeutschen Länder sowie in Bekräftigung ihres Beschlusses vom 24. Februar
2006 die im Nationalen Strategischen Rahmenplan vorgenommene Positionierung des
Bundes zur Ex-Ante-Überprüfung der Additionalität. Sie fordern die Europäische
Kommission auf, eine entsprechende Absenkung der Ausgangswerte für den
nationalen öffentlichen Nettobetrag in der Additionalitätstabelle 2007-2013
gegenüber den Vergleichswerten 2000-2006 bei der Genehmigung des Nationalen
Strategischen Rahmenplanes anzuerkennen.
Sachsen-Anhalt und Thüringen werden gebeten, auf der nächsten
Regionalkonferenz über den Stand des Genehmigungsverfahrens des Nationalen
Strategischen Rahmenplans, der Operationellen Programme und der
Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum erneut zu berichten.
TOP A. V Demografischer Wandel
Das Thema wurde erörtert.
TOP A. VI Exzellenzinitiative
Bund / Länder
Die Regierungschefs der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschließen die beigefügte gemeinsame
Erklärung.
Sie beauftragen auf dieser Grundlage die Wissenschaftsministerinnen und
-minister ihrer Länder, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung verbesserte Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von exzellenten
Strukturen und des wissenschaftlichen Nachwuchses in den neuen Ländern zu entwickeln.
Über die Ergebnisse soll bis zur nächsten Regionalkonferenz Bericht
erstattet werden.
Gemeinsame
Erklärung
Die
Regierungschefs der ostdeutschen Länder bekennen sich zum Ziel der
Exzellenzinitiative, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu
stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im
Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbarer zu machen. Dies soll durch
die Ausbildung von Spitzen und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und
Wissenschaftsstandortes Deutschland in der Breite erreicht werden. Das
vereinbarte Förderverfahren und die Auswahlkriterien müssen fortgesetzt werden,
um dieses Ziel zu erreichen.
Die Ergebnisse
in der ersten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative haben erhebliche
Unterschiede in der regionalen Verteilung der geförderten Vorhaben ergeben. Insbesondere
die neuen Bundesländer konnten bislang nicht oder nur in geringem Maße an der
Exzellenzinitiative partizipieren. Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder
nehmen zur Kenntnis, dass trotz der großen Anstrengungen zum Aufbau der Hochschul-
und Wissenschaftslandschaft seit der Wiedervereinigung in vielen Fällen noch
Nachholbedarf besteht, um mit den über Jahrzehnte gewachsenen Institutionen und
Strukturen in vielen alten Bundesländern konkurrieren zu können. Es gibt zwar
exzellente Forschungsbereiche, es fehlt jedoch die kritische Masse, um
internationale Bedeutung zu erlangen. Die mit der Exzellenzinitiative
beabsichtigte Differenzierung in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft an
den deutschen Hochschulen darf durch ihre Dynamik nicht dazu führen, die
strukturellen Unterschiede zu verfestigen und die neuen Länder von der Spitze
der For
schung
abzukoppeln. Die Länder und der Bund sind jetzt aufgerufen, hier über geeignete
Konzepte zur Schaffung einer differenzierten, aber auch regional ausgewogenen
deutschen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft nachzudenken. Es gilt, die
Wissenschafts- und Forschungslandschaft auch in den neuen Ländern in größerem
Umfang an die internationale Spitze heranzuführen. Dazu sollte die Förderung wissenschaftlicher Exzellenz langfristig eine Verstetigung
erfahren.
TOP A. VII a) Sonder- und
Zusatzversorgungssysteme nach dem AAÜG
Das Thema wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt A. II
erörtert.
Anlage 1
Vereinbarung BM Tiefensee, MP Prof. Dr. Böhmer,
MP Dr. Ringstorff, St Gatzer
vom
29. November 2006
1.
Solidarpakt II ¿ Korb II
Die Bundesregierung hat
sich im Solidarpakt II verpflichtet, im Zeitraum von 2005 bis 2019 - neben der
Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von insgesamt 105
Mrd. ¿ (Korb I) - weitere rd. 51,36 Mrd. ¿ in Form überproportionaler
Leistungen in den neuen Ländern für den Aufbau Ost einzusetzen.
Die zum Korb II gehörenden
Leistungen wurden seinerzeit nicht näher konkretisiert. In einer Entschließung
aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zum Solidarpakt II aus dem
Jahr 2001, die vom Bundesrat inhaltsgleich übernommen wurde, findet sich
lediglich folgende Formulierung:
¿Das Finanzvolumen des
Korbs II (im Vergleich zu den westdeutschen Ländern überproportionale
Leistungen des Bundes u. a. für die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen ¿
ohne IfG - , EU-Strukturfondsmittel, Investitionszulage) beträgt derzeit über
10 Mrd. DM (= rd. 5 Mrd. ¿) jährlich.¿
Die Bundesregierung hat
sich mit den Verhandlungsführern der ostdeutschen Länder darauf verständigt,
dass im Jahr 2005 folgende überproportionale Leistungen des Bundes an die neuen
Länder Bestandteile des Korbs II sind:
Überproportionale
Leistungen des Bundes an die neuen Länder und Berlin im Jahr 2005 (in Mio.
¿, Ist-Zahlen)*
Überproportionale
Leistungen Ost
Politikfeld
Wirtschaft
1.309
Investitionszulage
gewerbliche Wirtschaft (Bundesanteil)
636
Gemeinschaftsaufgabe zur
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
578
Gemeinschaftsaufgabe
Agrarstruktur und Küstenschutz
91
Investorenwerbung neue
Länder (IIC)
2
Absatzförderung ostdeutscher
Produkte
2
Politikfeld
Verkehr
882
Verkehrsprojekte
Deutsche Einheit
662
Regionalisierungsmittel
(nur investive Anteile)
4
Finanzhilfen im Rahmen
des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)
70
EFRE-Bundesprogramm,
nationale Kofinanzierung
146
EU-Strukturfonds
2.230
EFRE-Länderprogramme
1.492
EFRE-Bundesprogramm
244
Europäischer
Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft
487
Finanzierungsinstrument
für die Ausrichtung der Fischerei
7
Politikfeld
Wohnungs- und Städtebau
903
Investitionszulage
Wohnungsbau (Bundesanteil)
367
Finanzhilfen zur
Städtebauförderung
296
Altschuldenhilfegesetz
(Härtefallregelung für Wohnungsunternehmen mit hohem Wohnungsleerstand)
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