Einheitliche Fördersätze für alle Regionen
Sachsen-Anhalts/ Richtlinie für die GA-Förderung überarbeitet:
Vorfahrt für Schaffung neuer Arbeitsplätze
28.11.2006, Magdeburg – 574
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 574/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 574/06
Magdeburg, den 28. November 2006
Einheitliche Fördersätze für alle Regionen
Sachsen-Anhalts/ Richtlinie für die GA-Förderung überarbeitet:
Vorfahrt für Schaffung neuer Arbeitsplätze
Das Kabinett hat heute eine vom Ministerium für
Wirtschaft und Arbeit vorgelegte ¿Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe¿ gebilligt. Sie legt fest, wie die Mittel
der Investitionsförderung eingesetzt werden können. ¿Wir haben unsere Förderrichtlinie
vom Februar 2005 aktualisiert und in wesentlichen Punkten geändert. Wichtigstes
Ziel der Förderpolitik bleibt die Schaffung von Arbeitsplätzen. Darauf ist auch
die Förderpolitik des Landes ausgerichtet¿, sagte Minister Dr. Reiner Haseloff
zur Begründung für die Überarbeitung der Förderrichtlinie. ¿Wir unterstützen
vorrangig Aktivitäten, die neue Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt schaffen ¿ und
zwar in jeder Region des Landes.¿
Die neue Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2007
in Kraft. Sie enthält folgende Änderungen:
1.) Einheitliche Fördersätze für das Land
Sachen-Anhalt, Wegfall der Begrenzung der Zahl der Förderungen für
Erweiterungsinvestitionen,
2.) Konsequente Ausrichtung auf die Schaffung von
neuen Arbeitsplätzen und Zulassung von Mehrfachförderung bei einem Aufwuchs von
Arbeitsplätzen,
3.) Überarbeitung der Förderausschlüsse
insbesondere zum Bereich Ernährungswirtschaft,
4.) Neuregelung im Bereich der touristischen
Förderung,
5.) Fortführung des Umweltbonus,
6.) Konkretisierungen im Bereich der
lohnkostenbezogenen Förderung und der Förderung der wirtschaftsnahen
Infrastruktur.
Die Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur¿ (GA) hat in Sachsen-Anhalt einen sehr wichtigen
Beitrag zur strukturellen Erneuerung der Wirtschaft geleistet. Auch in Zukunft
ist eine wirksame Investitionsförderung im Rahmen der regionalen Strukturpolitik
unverzichtbar. Die Gemeinschaftsaufgabe garantiert durch ihren ordnungspolitischen
Rahmen einen fairen Wettbewerb zwischen den Regionen, unterbindet einen
Subventionswettlauf und gewährleistet für Investoren kalkulierbare Förderbedingungen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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