Die wichtigsten Regelungen
Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalttritt am 30. November 2006 in Kraft
28.11.2006, Magdeburg – 174
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 174/06
Ministerium
für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 174/06
Magdeburg, den 27. November 2006
Die wichtigsten Regelungen
Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalttritt am 30. November 2006 in Kraft
Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 33/06 vom 27. November 2006 ist das
¿Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt¿ veröffentlicht. Damit tritt das am 22. November vom Landtag
beschlossene Gesetz wie im Gesetzestext verkündet am 30. November 2006 in
Kraft. Das sind die wesentlichen Bestimmungen des
Ladenöffnungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt:
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An Werktagen dürfen Verkaufsstellen von Montag bis
Freitag von 0 bis 24 Uhr und am Samstag von 0 bis 20 Uhr geöffnet sein (Heiligabend
bis maximal 14 Uhr).
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Gemeinden können erlauben, dass Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass an höchstens vier
Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Von der Öffnung ausgeschlossen sind
Neujahr, Karfreitag, Ostern, Volkstrauertag, Totensonntag, Weihnachten sowie
Heiligabend, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Die Öffnung kann auf
bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden und darf 5 zusammenhängende
Stunden in der Zeit von 11 bis 20 Uhr nicht überschreiten.
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Die Erlaubnis für eine Öffnung an Sonn- und
Feiertagen kann auch auf den unmittelbar vorhergehenden Samstag von 0 bis 24
Uhr erstreckt werden.
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Die Absicht, im Rahmen des Gesetzes an Sonn- und
Feiertagen zu öffnen, ist durch den Handeltreibenden der Gemeinde mitzuteilen.
Den Gemeinden obliegt die Erlaubnis (übertragener Wirkungskreis).
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Für anerkannte Kur- und Erholungsorte sowie für
Ausflugsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr legt das Gesetz besondere Regelungen
für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen fest.
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Sonderregelung für 2006: Verkaufsstellen dürfen aus
besonderem Anlass an höchstens fünf
Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.
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