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Die wichtigsten Regelungen
Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalttritt am 30. November 2006 in Kraft

28.11.2006, Magdeburg – 174

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 174/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium

für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 174/06

 

 

 

Magdeburg, den 27. November 2006

 

 

 

Die wichtigsten Regelungen

Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalttritt am 30. November 2006 in Kraft

 

 

 

Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 33/06 vom 27. November 2006 ist das

¿Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt¿ veröffentlicht. Damit tritt das am 22. November vom Landtag

beschlossene Gesetz wie im Gesetzestext verkündet am 30. November 2006 in

Kraft. Das sind die wesentlichen Bestimmungen des

Ladenöffnungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt:

 

 

 

-

An Werktagen dürfen Verkaufsstellen von Montag bis

Freitag von 0 bis 24 Uhr und am Samstag von 0 bis 20 Uhr geöffnet sein (Heiligabend

bis maximal 14 Uhr).

 

-

Gemeinden können erlauben, dass Verkaufsstellen aus

besonderem Anlass an höchstens vier

Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Von der Öffnung ausgeschlossen sind

Neujahr, Karfreitag, Ostern, Volkstrauertag, Totensonntag, Weihnachten sowie

Heiligabend, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Die Öffnung kann auf

bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden und darf 5 zusammenhängende

Stunden in der Zeit von 11 bis 20 Uhr nicht überschreiten.

 

-

Die Erlaubnis für eine Öffnung an Sonn- und

Feiertagen kann auch auf den unmittelbar vorhergehenden Samstag von 0 bis 24

Uhr erstreckt werden.

 

-

Die Absicht, im Rahmen des Gesetzes an Sonn- und

Feiertagen zu öffnen, ist durch den Handeltreibenden der Gemeinde mitzuteilen.

Den Gemeinden obliegt die Erlaubnis (übertragener Wirkungskreis).

 

-

Für anerkannte Kur- und Erholungsorte sowie für

Ausflugsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr legt das Gesetz besondere Regelungen

für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen fest.

 

-

Sonderregelung für 2006: Verkaufsstellen dürfen aus

besonderem Anlass an höchstens fünf

Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Pressestelle

Hasselbachstr. 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567 - 43 16

Fax: (0391) 567 - 44 43

Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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