Warnhinweis der Polizei - Achtung Wildwechsel
27.10.2006, Dessau – 170
- Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Polizeidirektion Dessau - Pressemitteilung Nr.: 170/06
Dessau, den 27. Oktober 2006
Warnhinweis der Polizei - Achtung Wildwechsel
Auf einer Bundesstraße kam ein PKW von der Fahrbahn ab und überschlug sich auf einem Feld. Der Fahrer und die Insassen wurden schwer verletzt. Ursache dieses Verkehrsunfalls
war plötzlich über die Fahrbahn wechselndes Rehwild. Solche und ähnliche Meldungen lesen wir täglich in der Zeitung oder hören es im Verkehrsfunk. Noch viel zu viele Kraftfahrer
reagieren bei Wildwechsel völlig falsch und es kommt zu Verkehrsunfällen mit oftmals tragischen Folgen. In den kommenden Wochen ist diese Gefahr wieder besonders groß.
Das Verkehrszeichen 142 mit dem Reh, zeigt allen Kraftfahrern, dass an diesen Stellen mit
plötzlich auftretenden Gefahren gerechnet werden muss und die Fahrweise darauf einzustellen ist. Gerade in dieser Jahreszeit finden Wildtiere reichlich Futter an den Fahrbahnrändern bzw. die fehlende Deckung durch abgeerntete Felder lässt das Wild in andere Gebiete wechseln und dabei muss es Fahrbahnen überqueren.
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen der Polizei und die Ergebnisse von ausgewerteten Unfallblattanzeigen belegen, dass das oben benannte Verkehrszeichen nicht oder kaum von Akzeptanz und damit von bewusster Verkehrsdisziplin getragen wird. Zu oft werden Geschwindigkeiten gefahren, die weder den Sichtverhältnissen bewaldeter Gebiete noch den
Jahres - und Tageszeiten angepasst sind.
Der besorgniserregende Zustand bei Verkehrsunfällen mit Wild konnte auch in diesem Jahr nicht gebrochen werden. Sie stehen weiterhin mit im vorderen Bereich der Hauptunfall-ursachen.
Das wirken von Arbeitskreisen zu dieser Thematik auf Behörden - und Landesebene, sowie
deren Aktivitäten zur:
Obwohl auf unseren Straßen in bewaldeten Gebieten immer mit Wild zu rechnen ist, wird
neben den bisher eingeleiteten Maßnahmen, wie Duftzäunen und Wildwarnreflektoren vor
Wildunfallgefahrenstellen über besonders auffällige Hinweistafeln gewarnt. Diese Tafeln mit
weißem Untergrund und eingearbeiteten Wildwarnzeichen sowie integrierten Kilometerangaben, können kaum noch von einem Verkehrsteilnehmer übersehen werden.
Ziel ist es in diesen gekennzeichneten Abschnitten alle motorisierten Verkehrsteilnehmer auf das auf ihn zukommende Gefahrenpotential aufmerksam zu machen und in besonderer Weise zu sensibilisieren.
Man sollte sich vergegenwärtigen, dass aus jedem zierlichen Reh plötzlich ein dicker Brocken wird, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt. Denn durch die Geschwindigkeit
steigert sich das Aufprallgewicht um ein Vielfaches.
Einige Beispiele:
bei 50 Km/h erhöht sich das Eigengewicht eines Rehs um das 25 ¿ Fache,
bei 70 Km/h um das 50 ¿ Fache
ein Reh mit 17 Kg hat bei einem Aufprall mit 50 Km/h ein Aufprallgewicht
von 425 Kg und bei 70 Km/h von 850 Kg.
ein Wildschwein von 80 Kg hat bei einem Aufprall mit 50 Km/h ein Aufprallgewicht
von 2 t , bei 70 Km/h verdoppelt sich das Gewicht und wiegt dann das Drei ¿ bis
Vierfache eines PKW¿s.
Eine angepasste verhaltene Geschwindigkeit hilft nicht nur die Wucht des Aufpralls zu reduzieren, sondern verschafft Mensch und Tier mehr Zeit zum Reagieren.
Für den Kraftfahrer heißt das:
- nach Wildwarnzeichen das Tempo deutlich reduzieren und dem Hinweis anzupassen
- besonders in der Dämmerung und bei Nacht die Fahrbahnränder aufmerksam
beobachten und bremsbereit sein
- genügend Abstand zum Vordermann halten, damit es, wenn dieser plötzlich bremsen muss, nicht zu einem Auffahrunfall kommt
- besonnen reagieren und bremsen, wenn ein Aufprall droht, keine unkontrollierten
Ausweichmanöver veranstalten
- bei Erkennen von Wild auf der Fahrbahn, abblenden, hupen und Tempo deutlich
vermindern, ggf. anhalten.
- Kommt es dennoch zu einem Wildunfall sollte in jedem Fall die Polizei verständigt werden.
- Die Unfallstelle ist zu sichern, Verletzte versorgen. Verletzte oder tote Tiere dürfen nie ins Fahrzeug geladen und mitgenommen werden. Die Konsequenz wäre eine Anzeige wegen Wilderei.
- In jedem Fall sollte man sich von der Polizei vor Ort eine Wildunfallbescheinigung
ausstellen lassen, da diese zur Regulierung des Schadens von der Versicherung verlangt wird.
Im Bereich der Polizeidirektion Dessau sind als Wildunfallschwerpunkte die Region um
Rosslau und Zerbst ( B184 ) und die Dübener Heide im Bereich Gräfenhainichen zu nennen.
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