Schulung der Wasserwehren
erfolgreich abgeschlossen
Aeikens: Qualifizierung ist notwendiger Bestandteil der Arbeit
24.10.2006, Magdeburg – 168
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
168/06
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 168/06
Magdeburg, den 24. Oktober 2006
Schulung der Wasserwehren
erfolgreich abgeschlossen
Aeikens: Qualifizierung ist notwendiger Bestandteil der Arbeit
Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im
Landwirtschafts- und Umweltministerium, hat heute in Magdeburg zum Abschluss
der ersten Schulungsreihe der Wasserwehren in Sachsen-Anhalt ein positives
Fazit gezogen. Auf der Auswertungsveranstaltung im Umweltministerium sagte er:
¿Die 300 Teilnehmer der Wasserwehren in Sachsen-Anhalt haben den
Qualifizierungslehrgang erfolgreich abgeschlossen. Damit sind wichtige
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit der Wasserwehren geschaffen
worden.¿ Das Umweltministerium hatte zur Qualifizierung der Wasserwehren
gemeinsam mit der Ingenieurkammer, dem Landesbetrieb für
Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft und der Brandschutz- und
Katastrophenschule in Heyrothsberge eine Schulungsreihe für Mitglieder der
Wasserwehren durchgeführt.
Dabei wurden den Teilnehmern Rechts- und
Fachkenntnisse vermittelt und der praktische Einsatz geübt. Aeikens: ¿Gerade
die Führungskräfte der Wasserwehren müssen bei Hochwasser fit sein, um den
Einsatz vor Ort leiten zu können.¿ Eine gute theoretische und praktische
Ausbildung ist notwendiger Bestandteil der Arbeit der Wasserwehren im Land, so
der Staatssekretär. Deshalb wurden die Gemeinden von den Lehrgangskosten
freigestellt. Der Lehrgang richtete sich vorrangig an Führungskräfte der
Wasserwehren und soll 2007 fortgeführt werden. Die Teilnehmer sollen dann die
Schulungen in ihren Wasserwehren für alle Mitglieder fortsetzen. Das
Umweltministerium bietet dazu das Schulungsprogramm auch auf CD an.
Nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt
haben Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Hochwasser- und Eisgefahr bedroht
sind, zur Unterstützung der Wasserbehörden Wasserwehren einzurichten.
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