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Nachzahlung für Ausgleichszulage
an Landwirte
Agrarministerium prüft Möglichkeiten für Aufstockung

20.10.2006, Magdeburg – 167

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

167/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 167/06

 

 

 

Magdeburg, den 20. Oktober 2006

 

 

 

Nachzahlung für Ausgleichszulage

an Landwirte

Agrarministerium prüft Möglichkeiten für Aufstockung

 

 

 

Das Agrarministerium hat heute mitgeteilt, die

bisherigen Auszahlungen der Ausgleichszulage aufstocken zu wollen. Das soll mit

Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe erfolgen. Landwirtschaftsministerin Petra

Wernicke sagte: ¿Das wird gegenwärtig geprüft.¿ 2005 betrug die Ausgleichszulage

54,8 Euro/ha. Bisher wurden 21,4 Euro/ha ausgezahlt, so die Ministerin. Sie

geht von einer Aufstockung in Höhe von 2 bis 3 Mio. Euro aus. Durch eine

Nachzahlung könnte die Ausgleichszulage auf ca. 40 Euro/ha erhöht werden.

 

Strengere Vorgaben zur Kofinanzierung durch die

EU-Kommission sind der Grund für die geringeren Ausgleichszulagen an die

Landwirte. Die EU-Kommission hatte zwar insgesamt die Mittel für Sachsen-Anhalt

bewilligt, doch die Kofinanzierungen mehr als bisher üblich reduziert, so die

Ministerin. Sie verwies darauf, dass bis Ende September 2006 die Zahlung der

Mittel für die gesamten Agrarumweltmaßnahmen an das Land Sachsen-Anhalt durch

die EU-Kommission erfolgte. Darin waren auch die Mittel für die Ausgleichzulage

eingeschlossen. Wernicke: ¿Es gab keinerlei Spielraum für weitere Verhandlungen

mit der EU-Kommission¿. Die Zahlungen wären sonst in dem am 15.10.2006 zu Ende

gehenden EU-Haushaltsjahr und der gleichzeitig zu Ende gehenden Förderperiode

gefährdet worden, so die Ministerin.

 

In einem Schreiben an die Präsidenten der

Landwirtschaftsverbände Sachsen-Anhalts hat das Agrarministerium sofort als

diese Situation für die Landwirte klar wurde, darauf hingewiesen und die Gründe

erläutert. Zugleich wurde die Prüfung der Aufstockung der Mittel zugesagt.

 

Die Ausgleichszulage wird an Landwirte in so

genannten benachteiligten Gebieten gezahlt. Die Ausgleichzulage wird gewährt

auf Grund von Einschränkungen oder einem erhöhten Aufwand bei der

Bewirtschaftung von Flächen. Das betrifft Flächen in einem Umfang von 156.541

Hektar (2005) bzw. 159.585 Hektar (2006) in Regionen mit besonders bei

Trockenheit niedrigen Erträgen.

 

 

 

 

 

 

 

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