Nachzahlung für Ausgleichszulage
an Landwirte
Agrarministerium prüft Möglichkeiten für Aufstockung
20.10.2006, Magdeburg – 167
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
167/06
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 167/06
Magdeburg, den 20. Oktober 2006
Nachzahlung für Ausgleichszulage
an Landwirte
Agrarministerium prüft Möglichkeiten für Aufstockung
Das Agrarministerium hat heute mitgeteilt, die
bisherigen Auszahlungen der Ausgleichszulage aufstocken zu wollen. Das soll mit
Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe erfolgen. Landwirtschaftsministerin Petra
Wernicke sagte: ¿Das wird gegenwärtig geprüft.¿ 2005 betrug die Ausgleichszulage
54,8 Euro/ha. Bisher wurden 21,4 Euro/ha ausgezahlt, so die Ministerin. Sie
geht von einer Aufstockung in Höhe von 2 bis 3 Mio. Euro aus. Durch eine
Nachzahlung könnte die Ausgleichszulage auf ca. 40 Euro/ha erhöht werden.
Strengere Vorgaben zur Kofinanzierung durch die
EU-Kommission sind der Grund für die geringeren Ausgleichszulagen an die
Landwirte. Die EU-Kommission hatte zwar insgesamt die Mittel für Sachsen-Anhalt
bewilligt, doch die Kofinanzierungen mehr als bisher üblich reduziert, so die
Ministerin. Sie verwies darauf, dass bis Ende September 2006 die Zahlung der
Mittel für die gesamten Agrarumweltmaßnahmen an das Land Sachsen-Anhalt durch
die EU-Kommission erfolgte. Darin waren auch die Mittel für die Ausgleichzulage
eingeschlossen. Wernicke: ¿Es gab keinerlei Spielraum für weitere Verhandlungen
mit der EU-Kommission¿. Die Zahlungen wären sonst in dem am 15.10.2006 zu Ende
gehenden EU-Haushaltsjahr und der gleichzeitig zu Ende gehenden Förderperiode
gefährdet worden, so die Ministerin.
In einem Schreiben an die Präsidenten der
Landwirtschaftsverbände Sachsen-Anhalts hat das Agrarministerium sofort als
diese Situation für die Landwirte klar wurde, darauf hingewiesen und die Gründe
erläutert. Zugleich wurde die Prüfung der Aufstockung der Mittel zugesagt.
Die Ausgleichszulage wird an Landwirte in so
genannten benachteiligten Gebieten gezahlt. Die Ausgleichzulage wird gewährt
auf Grund von Einschränkungen oder einem erhöhten Aufwand bei der
Bewirtschaftung von Flächen. Das betrifft Flächen in einem Umfang von 156.541
Hektar (2005) bzw. 159.585 Hektar (2006) in Regionen mit besonders bei
Trockenheit niedrigen Erträgen.
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