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Ministerin Kuppe will
Frühwarnsystem zum Schutz vor Kindesvernachlässigung ausbauen

20.10.2006, Magdeburg – 148

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

148/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 148/06

 

 

 

Magdeburg, den 20. Oktober 2006

 

 

 

Ministerin Kuppe will

Frühwarnsystem zum Schutz vor Kindesvernachlässigung ausbauen

 

 

 

Sozialministerin Dr. Gerlinde

Kuppe hat am Freitag im Landtag auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema

Kindesvernachlässigung gesprochen.

 

In der Folge veröffentlichen

wir das Redemanuskript:

 

Kevin,

Benjamin, Jessica ... Drei Namen. Hinter jedem verbirgt sich eine Tragödie:

 

Kindesmisshandlung

und Kindestötung.

 

Leid,

Trauer, Schuld, Versagen - die Suche nach den Verantwortlichen. Das Drehbuch

läuft fast immer gleich ab. Medial begleitet uns das Thema aktuell seit dem Tod

von Kevin; die Betroffenheit wird auch noch einige Tage vorhalten, aber was

passiert dann?

 

Auch in

der Vergangenheit sind in Deutschland Kinder verhungert, zu Tode gequält

worden, verwahrlost und verkümmert. Deshalb muss diese Debatte mehr als

kurzfristige Betroffenheit auslösen. Mit Appellen ist es nicht getan; wir

müssen handeln und zwar nachhaltig.

 

Es

gilt, das Kindeswohl zu stärken, Kinder vor Vernachlässigung, Misshandlung und

Missbrauch besser zu schützen. Das heißt aber auch: Wir müssen die Eltern

stärken, ihre Erziehungskompetenz erhöhen. Das heißt, der Staat muss Eltern bei

der Bewältigung ihres Lebens mit Kindern unterstützen.

 

Was wir brauchen ist eine Allianz für Kinder:

 

Jugend- Sozial- und

Gesundheitsamt, Beratungsstellen, die Ärzteschaft, Hebammen, die Kitas und

Schulen sowie Justiz und Polizei müssen noch besser mit einander arbeiten. Das

bedeutet zunächst: Sie müssen voneinander wissen. So hat die Polizei durchaus

Informationen, die für ihre polizeiliche Arbeit eher zweitrangig sind. Für das

Jugendamt können sie dagegen von größter Bedeutung sein. Wir müssen erreichen,

dass diese Information dann auch zeitnah und unaufgefordert zum Jugendamt

gelangt.

 

Das heißt, wir müssen die

bisweilen starre Abgrenzung der Institutionen aufbrechen. Die Fachwelt spricht

von einer ¿Versäulung¿. Diese Versäulung ist zu überwinden. Und wir müssen

näher zu den Menschen hin.

 

Gute Ansätze gibt es. Ich nenne

Magdeburg. Die Landshauptstadt hat in den Stadtteilen regionale Sozialzentren

eingerichtet. Die sozialen Angebote werden gebündelt. Hilfe wird ¿aus einer

Hand¿ angeboten. Zusätzlich hat das Jugendamt mit allen Trägern von

Einrichtungen und Diensten Vereinbarungen (nach § 8 a SGB XIII Kinder- und

Jugendhilferecht) zum besseren Schutz vor Vernachlässigung geschlossen. Es gibt

eindeutige Festlegungen und seit Anfang 2006 ein monatliches

Fortbildungsangebot. Das Jugendamt der Landeshauptstadt beabsichtigt ferner,

mit der Ärzteschaft und den Schulen Kooperationsvereinbarungen zu schließen, um

sie als Partner in der Sorge für die Kinder fest einzubinden.

 

Zweites Beispiel: Halle baut in

den Stadtteilen und Wohnquartieren ein  ¿pro-aktiv-System¿ auf. Jeweils in einer

Einrichtung ¿ sei es Kita, Hort oder Jugendfreizeitreff ¿ werden die Dienste an

einen sozial-pädagogischen Dienst angebunden. Dieser primär präventive Ansatz

bindet alle Dienste aus dem Bereich der Jugend- und Sozialhilfe ein und knüpft

an die unmittelbare Lebenswelt der Bürgerinnen und Bürger an. Die

Sozialraumorientierung der einzelnen Stadtteile wird herunter gebrochen auf die

Wohnquartiere und kooperiert mit den Wohnungsgesellschaften und beteiligt die

Bevölkerung.

 

Gesellschaftliche Verantwortung

für das Wohl unserer Kinder darf aber nicht allein bei der Jugendhilfe und

anderen sozialen Behörden abgeladen werden. Es ist unverzichtbar, sich

fachübergreifend des Themas anzunehmen. Ich finde es daher nur konsequent, dass

beispielsweise der Präsident des Landgerichts Stendal zu einem Kolloquium

¿Kommunikatives Netzwerk Kindeswohl¿ Akteure und Akteurinnen aus Landkreisen

und Jugendämtern, Familien- und Vormundschaftsgerichten, Jugend- und

Amtsgerichten, von der Staatsanwaltschaft und der Polizei eingeladen hat.

 

Es ist auch gut, dass der

Datenschutzbeauftragte des Landes gleich mit an den Tisch kommt, um mögliche

Hemmnisse des Datentransfers unmittelbar ansprechen zu können.

 

Wir

brauchen weiterhin ein Frühwarnsystem in Sachsen-Anhalt:

 

Eine ganz wichtige Rolle dabei

können Familienhebammen übernehmen. Die Hebamme genießt Vertrauen in der

Bevölkerung. Es ist völlig normal, ihre Dienste in Anspruch zu nehmen, sich ihr

anzuvertrauen. Darauf aufbauend können Familienhebammen über die Geburt eines

Kindes hinaus Familien mit sozialem Handicap begleiten.

 

Im Mittelpunkt

des Projektes stehen Familien, deren Erziehungskompetenz zu stärken bzw. zu

unterstützen ist. Dies können z.B. minderjährige Mütter, Eltern mit

Suchtproblemen, Eltern mit psychischen Problemen, Eltern mit

Migrationshintergrund, Eltern mit eingeschränkten Fähigkeiten in der

Alltagsbewältigung oder Familien in besonderer Armut sein.

 

Da Angebote staatlicher Hilfe

von den beschriebenen Familien häufig als Einmischung empfunden werden, ist

eine Hebamme ¿ wie bereits erwähnt - besonders geeignet, eine unkomplizierte

Beratungs- und Unterstützungsleistung zu erbringen.

 

Vom

Bund Deutscher Hebammen wurde dazu eine Fortbildung ¿ und Zusatzqualifikation

zertifiziert. In Sachsen-Anhalt läuft die erste Fortbildungsreihe noch bis Ende

Dezember 2006, inhaltlich reicht sie vom Adoptionsrecht bis zur Zahngesundheit.

 

 

Die

zehn Hebammen, die in dem Projekt tätig sind, gehen bereits seit Juli 2006 in

die Familien.

 

Ich will das Projekt - gemeinsam mit dem

Landesverband der Hebammen - ausbauen.

 

Bereits

zu Jahresbeginn 2007 soll eine zweite Fortbildungswelle starten. Die Zahl der

Familienhebammen soll sich im nächsten Jahr verdoppeln. Perspektivisch sollten

mindestens 28 Familienhebammen, also zwei pro künftigem Landkreis und

kreisfreier Stadt, in unserem Land tätig werden.

 

Das Familienhebammenprojekt Sachsen-Anhalt stellt

jedoch nur einen Baustein in einem Frühwarnsystem dar. 

 

Ich erwähne nur kurz das vom DRK-Landesverband in Kooperation mit dem

Landesverband der Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen-Anhalt e.V.

erarbeitete Familienprojekt ¿ELAN¿,

 

die Aktivitäten der sozialen Beratungsstellen,

 

die Initiativen der Familienverbände und die vom Land 1999 und 2002 mit

initiierten Leitfäden zur Identifizierung von Gewalt an Kindern für die

Ärzteschaft, Erzieherinnen und Erzieher und die Lehrerschaft.

 

Für mich reicht das Frühwarnsystem auch

in unsere Kindertagesstätten hinein.

 

Ich appelliere an die Erzieherinnen und Erzieher und an die Eltern, noch

genauer hinzuschauen und hinzuhören. Manche Tragödie könnte dadurch vielleicht

frühzeitig bemerkt oder sogar verhindert werden.

 

Gerade in den Kindertagesstätten können aber auch Weichen gestellt

werden: Wir haben hier die Chance, den ¿Teufelskreis¿ der Benachteiligung zu

durchbrechen und Kinder stark zu machen.

 

Auch deshalb lege ich so großen Wert auf die Verbesserung der

frühkindlichen Bildung in Tageseinrichtungen. Sie ist eine geeignete Strategie,

auch Kindern aus schwierigen sozialen Verhältnissen gleichwertige

Startbedingungen für den späteren Schulbesuch, für eine erfolgreiche Berufsausbildung

und eine selbständige, von staatlichen Sozialleistungen unabhängige

Lebensführung zu ermöglichen.

 

In ein Frühwarnsystem gehört

für mich auch hinein, die Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter neu zu ordnen

und verbindlich zu machen. Der Bundesrat hat die Bundesregierung beauftragt,

die rechtlichen Grundlagen dafür zu prüfen.

 

Sie sehen an der Fülle der

aufgezeigten Maßnahmen, dass bereits von Vielen viel getan wird. Das entbindet

uns nicht vom weiteren engagierten Handeln und das heißt insbesondere konsequent

vorangehen

 

-

bei der Umsetzung der begonnenen Projekte

 

-

bei der Vernetzung der Akteure

 

-

bei der Entwicklung neuer Initiativen.

 

Wir können dafür ein Zeichen setzen und die Rechte der Kinder

umfassender in unserer Landesverfassung verankern.

 

Wir müssen prüfen, ob weitere

Landes- und Bundesgesetze geändert werden müssen, um das Kindeswohl besser zu

berücksichtigen.

 

Wir können mit den

Freiwilligendiensten im Land zusammen ein Projekt ¿Familienpatinnen und ¿paten¿

entwickeln und

 

Wir können die Lokalen

Bündnisse für Familien noch in breiterem Umfang als örtliche Netzwerker nutzen.

 

Dies ist keine abschließende

Liste, zeigt aber einen Teil der vorhandenen Handlungsbedarfe und

Handlungsoptionen auf und beschreibt die Aktivitäten der nächsten Zeit.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

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