Menu
menu

Entwichene Nutztiere können große
Gefahr darstellen - Tierhalter in der Pflicht

20.10.2006, Stendal – 171

  • Polizeidirektion Stendal

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Stendal - Pressemitteilung Nr.: 171/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PD Stendal - Pressemitteilung Nr.:

171/06

 

 

 

Stendal, den 18. Oktober 2006

 

 

 

Entwichene Nutztiere können große

Gefahr darstellen - Tierhalter in der Pflicht

 

 

 

 

 

PD SDL.   Immer wieder

wird über, meistens aus Koppeln entwichene Nutztiere, insbesondere in der

Altmark, berichtet.

 

 

 

Im Bereich der

Polizeidirektion Stendal sind im Zeitraum Juli bis Mitte Oktober diesen Jahres,

in insgesamt 267 Fällen, Nutztiere entwichen.

 

Allein im Monat September

wurde die Polizei 87mal über derartige Vorfälle informiert.

 

 

 

Meistens handelt es sich

um Pferde und Rinder, aber auch Schafe und Ziegen mussten durch die Polizei und

Tierhalter immer wieder  eingefangen werden. Entwichene Haustiere stellen eine

große Gefahr für den Straßenverkehr dar, da sie sich unberechenbar auf stark 

befahrenen Straßen bewegen können und Verkehrsbehinderungen, oder gar

Verkehrsunfälle verursachen können.

 

 So sind am 14.09.2006

fünf Pferde von einer Koppel in Stendal ausgebrochen und mussten durch

Polizeibeamte und Tierhalter eingefangen  werden. Noch am selben Tag stellten

Polizeibeamte ein entwichenes Pferd an der Elbe fest, das seine Umzäunung

hinter sich gelassen hatte. 

 

Solche Polizeieinsätze

können für Tierhalter empfindliche Folgen haben. Grundsätzlich hat jeder

Tierhalter seiner besonderen Sicherungspflicht nachzukommen. Sollten Nutztiere

ausbrechen und einen Polizeieinsatz notwendig machen, werden die Kosten dem

Tierhalter in der Regel in Rechnung gestellt. Unter Umständen kommen dann

 

schnell einige Tausend

Euro zusammen, die an die Staatskasse zu überweisen sind. Sollten freilaufende

Nutztiere auch noch einen Unfall  verursachen, werden dem entsprechenden

Tierhalter auch noch die Kosten der Geschädigten auferlegt. Kommen dabei

Menschen körperlich zu Schaden, hat der Halter zudem strafrechtliche Folgen zu

befürchten, sofern das Entlaufen des Tieres auf seine Fahrlässigkeit 

zurückzuführen ist.

 

Die Polizei appelliert

daher an alle verantwortungsbewussten Halter von Nutztieren, die Umzäunungen

und Sicherungen von Koppeln und Ställen zu überprüfen, um derartige Vorfälle zu

vermeiden.   (Ku.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Stendal

Pressestelle

Uchtewall 05

39576 Stendal

Tel: (03931) 682-204

Fax: (03931) 682-202

Mail:

pressestelle@sdl.pol.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Stendal

Pressestelle

Uchtewall 05

39576 Stendal

Tel: (03931) 682-204

Fax: (03931) 682-202

Mail:

pressestelle@sdl.pol.lsa-net.de