Ministerpräsidenten wollen neues
Rundfunkgebührenrecht
19.10.2006, Magdeburg – 504
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 504/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 504/06
Magdeburg, den 19. Oktober 2006
Ministerpräsidenten wollen neues
Rundfunkgebührenrecht
Bei der
heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont haben die Regierungschefs
beschlossen, im nächsten Jahr alternative Lösungen zur Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks erarbeiten zu lassen. Anlass für diesen
Auftrag ist die öffentliche Diskussion um die Erhebung der Rundfunkgebühr für
neuartige Empfangsgeräte, wie zum Beispiel Internet‑PCs. In diesem Punkt
stimmten die Regierungschefs einem Vorschlag der Rundfunkanstalten zur
Auslegung des geltenden Gebührenrechts zu. Danach soll ab 1. Januar 2007
eine Gebühr von monatlich 5,52 ¿ auch für Internet-PCs erhoben werden
(sogenannte ¿Radiogebühr¿).
Hintergrund
dafür ist, dass das bisherige öffentlich-rechtliche Internetangebot alle Radioprogramme
umfasst, aber nur ein eingeschränktes TV-Angebot.
Sachsen-Anhalts
Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer unterstrich: ¿Die Länder müssen die
rechtlichen Voraussetzung schaffen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio auch in
der zukünftigen digitalen Medienwelt ausreichend finanziert werden können. Die
Digitalisierung ist aber langsamer verlaufen als Länder und Rundfunkanstalten
erwartet hatten. Die heute politisch bestätigte Auslegung des Gebührenrechts
wird im privaten und im gewerblichen Bereich nur geringe zusätzliche Belastungen
auslösen. Im gewerblichen Sektor kann es sogar zu Entlastungen kommen, weil
eine Zweitgerätebefreiung eintritt, wenn das Unternehmen ein Radio angemeldet
hat oder einen PC anmeldet. Alle Ministerpräsidenten sind sich einig, dass wir
über eine dauerhafte Regelung noch einmal nachdenken müssen, denn bisher gibt
es keine Patentlösung.¿
Impressum:
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Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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