Menu
menu

Gesetz zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes / Hövelmann: Es geht auch weiterhin um interkommunale
Solidarität

19.10.2006, Magdeburg – 183

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 183/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 183/06

 

 

 

Magdeburg, den 19. Oktober 2006

 

 

 

Sperrfrist: heute, 19.10.2006,

Beginn der Rede

 

 

 

Gesetz zur Änderung des

Finanzausgleichsgesetzes / Hövelmann: Es geht auch weiterhin um interkommunale

Solidarität

 

In

der heutigen Landtagsdebatte zur Änderung des Finanzaus­gleichsgesetzes erklärt

Innenminister Holger Hövelmann (SPD):

 

Der

Ausgangspunkt für das zur Beratung vorliegende Gesetz liegt fast genau zwei

Jahre zurück. Mit dem Gesetz zur Ände­rung des Finanzausgleichsgesetzes vom 21.

Dezember 2004 wurde die Finanzausgleichsumlage nach § 19 a geschaffen.

 

Zielsetzung

dieser Regelung war: Einige Gemeinden sind so steuerstark, dass ihre

Finanzkraft den Finanzbedarf deutlich übersteigt. Herausragend steuerstarke

Gemeinden sollten ei­nen Teil ihres ¿Überschusses¿ abführen. Besonders vor dem

Hintergrund der angespannten kommunalen Finanzlage gebie­tet dies die

interkommunale Solidarität. Wenn die Steuerkraft­messzahl mehr als 150 Prozent

der Bedarfsmesszahl beträgt, sollten 30 Prozent des über diesem Schwellenwert

liegenden Betrages abgeschöpft werden. Den betroffenen Gemeinden verbleiben so

zwischen 70 und 99 Prozent der über der Be­darfsmesszahl liegenden Einkünfte.

Die Mittel aus der Finanz­ausgleichsumlage sollten durch den Ausgleichsstock

verwaltet werden, so dass das Geld den besonders bedürftigen Gemein­den

zukommt.

 

Mit

den Festsetzungsbescheiden für das Haushaltsjahr 2005 war absehbar, dass das

Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt von den betroffenen Kommunen

angerufen werden wird. Auch die Koalitionspartner haben sich deshalb mit der beste­henden

Regelung befasst und in der Koalitionsvereinbarung an­gekündigt, das Regelwerk

dahingehend zu ändern, dass eine ¿Auffanglinie¿ eingezogen wird, so dass die

Finanzausgleichs­umlage, deren Notwendigkeit bekräftigt wurde, keine ruinösen

Folgen für eine Gemeinde hat.

 

Das

Landesverfassungsgericht hat dann in seinen Entscheidungen vom 13. Juni 2006

festgestellt, dass § 19 a FAG mit der Garantie der kommunalen Selbstverwal­tung

aus folgenden Gründen unvereinbar ist:

 

¿

§ 19 a FAG trifft keine Vorsorge dagegen, dass eine

Gemeinde im Einzelfall über die verfassungsrechtlichen Grenzen hinaus

¿abgeschöpft¿ wird bzw.

 

¿

die Gemeinde wird in eine Position nivelliert, die

sie im Vergleich zu den ¿geschonten¿ Gemeinden erheblich schlechter stellt.

 

Der

vorliegende Gesetzentwurf greift die vom Landesverfassungsgericht genannten

Möglichkeiten auf, die Verfassungswidrigkeit zu beseitigen:

 

¿

Rückwirkend wird eine Entlastung der betroffenen

Kommunen durch die Berück­sichtigung der von ihnen gezahlten Gewerbesteuerumlage

erreicht (sog. ¿Netto­verfahren¿),

 

¿

zukünftig wird darüber hinaus die abzuführende

Finanzausgleichsumlage auf die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage

angerechnet.

 

Durch

die rückwirkende Einführung des ¿Nettoverfahrens¿ bei der Gewerbesteuer geht

die Belastung der betoffenen Gemeinden im Jahr 2005 von 6,08 Millionen Euro auf

3,69 Millionen Euro zurück. Für das Jahr 2006 beträgt die Belastung 7,52 statt

11,06 Millionen Euro.

 

Nach

meiner Überzeugung trägt der Gesetzentwurf ¿ und damit die künftige Aus­gestaltung

der Finanzausgleichsumlage ¿ zweierlei Gesichtspunkten Rechnung: Einerseits

helfen steuerstarke ¿ und damit reiche ¿ Gemeinden weniger begünstigten

Gemeinden. Dies wertet die Koalition nach wie vor als Zeichen interkommunaler

So­lidarität. Zum Anderen, und das ist jetzt rechnerisch sichergestellt, wird

jede finan­zielle Überforderung der helfenden Gemeinde ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de