Landesregierung beschließt Einrichtung eines
?Pensionsfonds?
13.10.2006, Magdeburg – 30
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 30/06
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 30/06
Magdeburg, den 12. Oktober 2006
Landesregierung beschließt Einrichtung eines
¿Pensionsfonds¿
¿Die
Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat beschlossen, für Neuverbeamtungen ab
2007 einen Pensionsfonds zu bilden und dafür ein Sondervermögen einzurichten¿,
teilte Finanzminister Jens Bullerjahn heute mit.
Der
Minister erklärte dazu: ¿Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für alle nach dem
31.12. 2006 begründeten beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche entsprechende
Rücklagen zu bilden sind, die gesondert verwaltet werden sollen. Die Zuführungen zu diesem Pensionsfonds
werden Bestandteil der Personalausgaben des Landes und müssen dementsprechend
in die Haushaltsplanungen der Ressorts einbezogen werden¿
Sachsen-Anhalt
hat bei seiner Lösung für den Pensionsfonds einen innovativen Weg beschritten,
wofür das Land im Kapitalmarktbereich bereits bekannt ist. Sachsen-Anhalt ist
es nach Informationen des Finanzministeriums dann möglich, treuhänderisch und
damit unwiderruflich zweckgebunden an professionelle Anlageverwalter zu
übertragen*.
Die
Höhe der Zuführungen bestimmt sich nach versicherungsmathematischen
Berechnungen und wird jährlich durch das Finanzministerium festgelegt. Darüber
hinaus fließen jährlich insbesondere 20 Mio. Euro in den Fonds . Dadurch soll das Sondervermögen bis 2020
auf mindestens 456 Millionen zuzüglich der Zinsen anwachsen.
Derzeit
werden die Mittel für Pensionszahlungen erst nach dem Zeitraum erwirtschaftet,
in dem die Leistungen, welche die Versorgungsansprüche begründen, erbracht
wurden. Dies widerspricht dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit. Ein
weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Versorgungsausgaben als
Teil der Personalausgaben transparent und bereits zum Zeitpunkt der Entstehung
der Ansprüche als Ausgabe ausgewiesen werden.
Hintergrund
für das bereits in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Vorhaben ist die
Tatsache, dass die Anzahl der Versorgungsempfänger im Land bis 2020
voraussichtlich auf das 4,7-fache gegenüber 2004 steigen wird. In Zahlen
entspricht dies rund 10.300 Versorgungsempfängern. Trotz umfangreicher
Leistungskürzungen, Maßnahmen zur Reduzierung der Frühpensionierung, einem steigenden
Ruhestandseintrittsalter und sinkendem Ruhegehaltssatz der Neupensionäre können
die zu erwartenden Ausgabesteigerungen nicht ausgeglichen werden. Laut
vorliegenden Prognosen werden sich die Ausgaben für Pensionszahlungen bis 2020
nahezu versechsfachen. Für das Haushaltsjahr 2007 sind bereits rd. 76 Mio. Euro
eingeplant.
Der
Gesetzentwurf soll noch im Oktober in den Landtag eingebracht werden.
* Zur
Information:
Eine solche
Regelung wird übrigens von den Rating-
agenturen
positiv bewertet. Sie wird es deshalb dem Land erleichtern, sein Rating zu
behaupten, wenn nicht sogar zu verbessern. Sachsen-Anhalt verfügt über ein
Best-Rating von AAA der Rating-
agentur Fitch
sowie über sehr gute Ratings im Bereich AA der
Agenturen
Standard and Poors sowie Moody`s. Die Ratings sind von großer Bedeutung für die
Finanzierungskosten des Landes.
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