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Landesregierung beschließt Einrichtung eines
?Pensionsfonds?

13.10.2006, Magdeburg – 30

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 30/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 30/06

 

 

 

Magdeburg, den 12. Oktober 2006

 

 

 

Landesregierung beschließt Einrichtung eines

¿Pensionsfonds¿

 

 

 

¿Die

Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat beschlossen, für Neuverbeamtungen ab

2007 einen Pensionsfonds zu bilden und dafür ein Sondervermögen einzurichten¿,

teilte Finanzminister Jens Bullerjahn heute mit.

 

Der

Minister erklärte dazu: ¿Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für alle nach dem

31.12. 2006 begründeten beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche entsprechende

Rücklagen zu bilden sind, die gesondert verwaltet werden sollen. Die Zuführungen zu diesem Pensionsfonds

werden Bestandteil der Personalausgaben des Landes und müssen dementsprechend

in die Haushaltsplanungen der Ressorts einbezogen werden¿

 

Sachsen-Anhalt

hat bei seiner Lösung für den Pensionsfonds einen innovativen Weg beschritten,

wofür das Land im Kapitalmarktbereich bereits bekannt ist. Sachsen-Anhalt ist

es nach Informationen des Finanzministeriums dann möglich, treuhänderisch und

damit unwiderruflich zweckgebunden an professionelle Anlageverwalter zu

übertragen*.

 

Die

Höhe der Zuführungen bestimmt sich nach versicherungsmathematischen

Berechnungen und wird jährlich durch das Finanzministerium festgelegt. Darüber

hinaus fließen jährlich insbesondere 20 Mio. Euro in den Fonds . Dadurch soll das Sondervermögen bis 2020

auf mindestens 456 Millionen zuzüglich der Zinsen anwachsen.

 

Derzeit

werden die Mittel für Pensionszahlungen erst nach dem Zeitraum erwirtschaftet,

in dem die Leistungen, welche die Versorgungsansprüche begründen, erbracht

wurden. Dies widerspricht dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit. Ein

weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Versorgungsausgaben als

Teil der Personalausgaben transparent und bereits zum Zeitpunkt der Entstehung

der Ansprüche als Ausgabe ausgewiesen werden.

 

Hintergrund

für das bereits in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Vorhaben ist die

Tatsache, dass die Anzahl der Versorgungsempfänger im Land bis 2020

voraussichtlich auf das 4,7-fache gegenüber 2004 steigen wird. In Zahlen

entspricht dies rund 10.300 Versorgungsempfängern. Trotz umfangreicher

Leistungskürzungen, Maßnahmen zur Reduzierung der Frühpensionierung, einem steigenden

Ruhestandseintrittsalter und sinkendem Ruhegehaltssatz der Neupensionäre können

die zu erwartenden Ausgabesteigerungen nicht ausgeglichen werden. Laut

vorliegenden Prognosen werden sich die Ausgaben für Pensionszahlungen bis 2020

nahezu versechsfachen. Für das Haushaltsjahr 2007 sind bereits rd. 76 Mio. Euro

eingeplant.

 

Der

Gesetzentwurf soll noch im Oktober in den Landtag eingebracht werden.

 

 

 

* Zur

Information:

 

 

 

Eine solche

Regelung wird übrigens von den Rating-

 

agenturen

positiv bewertet. Sie wird es deshalb dem Land erleichtern, sein Rating zu

behaupten, wenn nicht sogar zu verbessern. Sachsen-Anhalt verfügt über ein

Best-Rating von AAA der Rating-

 

agentur Fitch

sowie über sehr gute Ratings im Bereich AA der

 

Agenturen

Standard and Poors sowie Moody`s. Die Ratings sind von großer Bedeutung für die

Finanzierungskosten des Landes.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

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