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Landesregierung will Kommunen entlasten:
Gesetzentwurf geht in die Anhörung der Spitzenverbände

10.10.2006, Magdeburg – 486

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 486/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 486/06

 

 

 

Magdeburg, den 10. Oktober 2006

 

 

 

Landesregierung will Kommunen entlasten:

Gesetzentwurf geht in die Anhörung der Spitzenverbände

 

Die

Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung Vorschläge zur Entlastung der

Kommunen durch eine Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erörtert. Dadurch

soll es den Städten und Gemeinden erleichtert werden, die im Haushaltsentwurf

2007 vorgesehenen Veränderungen der Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz

zu bewältigen und teilweise auszugleichen. Der entsprechende Gesetzentwurf

wurde zur Anhörung durch die kommunalen Spitzenverbände freigegeben.

 

Die

Vorschläge im einzelnen:

 

Ermächtigung für eine neue Sportstättenverordnung: Durch

Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung soll die Landesregierung

ermächtigt werden, nach einer Aufhebung der bislang noch geltenden

DDR-Sportstättenverordnung durch eine neue Verordnung die Nutzung und die

Gebührenerhebung für kommunale Sportstätten zu regeln, insbesondere die Nutzung

durch Schulen und die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte zugunsten bestimmter

Gruppen.

 

Dazu hat

das Innenministerium einen flankierenden Erlass angekündigt, in dem darauf

hingewiesen wird, dass die Aktivitäten gemeinnütziger Sportvereine in der Regel

dem Allgemeinwohl dienen. Damit haben die Gemeinden auch künftig die

Möglichkeit, auf Gebühren zu verzichten oder von Vereinen niedrigere Gebühren

zu erheben. Durch den Erlass sollen die Kommunalaufsichtsbehörden angewiesen

werden, entsprechende Gebührenentscheidungen von Kreistagen, Stadträten und Gemeinderäten

auch bei unausgeglichenen Haushalten regelmäßig zu akzeptieren und nicht zum

Kriterium der Haushaltskonsolidierung zu machen.

 

Änderung des Kommunalabgabengesetzes: Nach

der seit 1996 geltenden Fassung des Kommunalabgabengesetzes werden übergroße

Grundstücke, das heißt Wohngrundstücke, die 30 Prozent oder mehr über der

Durchschnittsgröße liegen, bei der Abgabenhöhe gedeckelt. Damit soll den

Grundstücksgrößen im ländlichen Raum Rechnung getragen werden, insbesondere bei

der Abwasserentsorgung. Die Rechtsprechung zur Anwendung der entsprechenden

Beitragssatzungen hat jedoch zu vom Gesetzgeber in dieser Höhe nicht

beabsichtigten Beitragsausfällen geführt. Die bislang zwingend vorgeschriebene

Begrenzung soll deshalb in eine Kann-Vorschrift umgewandelt werden. Die

kommunalen Aufgabenträger erhalten so die Möglichkeit, ihre Ausgaben wieder

vollständig zu refinanzieren. Ob sie davon Gebrauch machen, kann von ihnen in Zukunft

in eigenem Ermessen je nach den örtlichen Verhältnissen entschieden werden.

 

Änderung des Kinderförderungsgesetzes: Das

Land kommt einem Wunsch der Kommunen nach, die es für nicht zwingend halten,

bei der Festlegung von räumlichen und sachlichen Ausstattungen in den Kindertagesstätten

im Rahmen eines verwaltungsaufwändigen Anhörungsverfahrens beteiligt zu werden.

Daher soll diese Regelung entfallen. Die Position und Rechte der

Elternkuratorien bleiben im vollen Umfang erhalten. Sie werden weiterhin im

Rahmen einer Anhörung bei den Festlegungen zur baulichen Beschaffenheit und

räumlich-sachlichen Ausstattung beteiligt.

 

Änderung des

Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz: Die

Änderung soll die Möglichkeit eröffnen, Entgelte für die Beseitigung von

Tierkörpern im Wettbewerb zu ermitteln. Damit wird die Vergabe im Wege der

Ausschreibung ermöglicht. Für die Beseitigung von Vieh hatte der Besitzer

bisher 25 Prozent der Kosten zu tragen, weitere 25 Prozent trugen das Land und

50 Prozent die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige.

Zur Entlastung der kommunalen Haushalte soll durch die Gesetzesänderung das

Verursacherprinzip gestaffelt eingeführt werden. Der Kostenanteil der Landkreise/kreisfreien

Städte sinkt damit ab 1. Januar 2007 auf 25 Prozent und entfällt ab 1. Juli

2010. Der Kostenanteil des Landes bleibt bei 25 Prozent bis zum Auslaufen der

Regelung am 31. Dezember 2013.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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