Agrarministerkonferenz fordert
Änderungen bei der Umsetzung von Cross Compliance/Wernicke:
EU-Kontrollen müssen praktikabel sein
28.09.2006, Magdeburg – 147
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
147/06
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 147/06
Magdeburg, den 29. September 2006
Agrarministerkonferenz fordert
Änderungen bei der Umsetzung von Cross Compliance/Wernicke:
EU-Kontrollen müssen praktikabel sein
Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat sich
heute auf der Agrarministerkonferenz in Deidesheim (Rheinland Pfalz) dafür
eingesetzt, die Kontrollen der so genannten Cross-Compliance-Auflagen zu
vereinfachen. Auf Antrag Sachsen-Anhalts ist deshalb die Bundesregierung
aufgefordert worden, sich gegenüber der EU für eine Vereinfachung bei der
Kontrollpraxis einzusetzen. ¿Die ausufernde Bürokratie bei den laufenden
Kontrollverfahren muss schnellstens rückgängig gemacht werden. Das ist auf
politischer Ebene in den entsprechenden Gremien der EU zu thematisieren¿, so
Wernicke. Die Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen, dass die
bisherigen Prüfungen als Präventivkontrollen gewertet werden.
Wernicke verweist darauf, dass beim Cross
Compliance die Direktzahlungen der EU an die Landwirte mit der Einhaltung von
Standards u.a. im Umweltschutz, in der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
verknüpft werden. ¿Doch die Kontrollen zur Umsetzung müssen für die Landwirte
und Verwaltungen zumutbar bleiben und dürfen nicht in Bürokratie ausarten.¿ Die
Ergebnisse der ersten EU-Kontrollen in Baden-Württemberg und Niedersachsen
haben gezeigt, dass die Kontrollen an sich schon überfrachtet sind und neu
hinzukommende Anforderungen den Nachweis der EU-konformen Umsetzung wesentlich
erschweren, so Wernicke.
Mit dem im Jahre 2005 eingeführten neuen System zur
Gewährung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen werden die
Zahlungen an die Einhaltung von zahlreichen Fachrechtsvorschriften geknüpft.
Danach können Verstöße gegen das Fachrecht neben den bisher möglichen
rechtlichen Konsequenzen in Form von Bußgeldern nunmehr auch zu Kürzungen bei
den EU-Ausgleichszahlungen führen.
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