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Agrarministerkonferenz fordert
Änderungen bei der Umsetzung von Cross Compliance/Wernicke:
EU-Kontrollen müssen praktikabel sein

28.09.2006, Magdeburg – 147

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

147/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 147/06

 

 

 

Magdeburg, den 29. September 2006

 

 

 

Agrarministerkonferenz fordert

Änderungen bei der Umsetzung von Cross Compliance/Wernicke:

EU-Kontrollen müssen praktikabel sein

 

Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat sich

heute auf der Agrarministerkonferenz in Deidesheim (Rheinland Pfalz) dafür

eingesetzt, die Kontrollen der so genannten Cross-Compliance-Auflagen zu

vereinfachen. Auf Antrag Sachsen-Anhalts ist deshalb die Bundesregierung

aufgefordert worden, sich gegenüber der EU für eine Vereinfachung bei der

Kontrollpraxis einzusetzen. ¿Die ausufernde Bürokratie bei den laufenden

Kontrollverfahren muss schnellstens rückgängig gemacht werden. Das ist auf

politischer Ebene in den entsprechenden Gremien der EU zu thematisieren¿, so

Wernicke. Die Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen, dass die

bisherigen Prüfungen als Präventivkontrollen gewertet werden.

 

Wernicke verweist darauf, dass beim Cross

Compliance die Direktzahlungen der EU an die Landwirte mit der Einhaltung von

Standards u.a. im Umweltschutz, in der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit

verknüpft werden. ¿Doch die Kontrollen zur Umsetzung müssen für die Landwirte

und Verwaltungen zumutbar bleiben und dürfen nicht in Bürokratie ausarten.¿ Die

Ergebnisse der ersten EU-Kontrollen in Baden-Württemberg und Niedersachsen

haben gezeigt, dass die Kontrollen an sich schon überfrachtet sind und neu

hinzukommende Anforderungen den Nachweis der EU-konformen Umsetzung wesentlich

erschweren, so Wernicke.

 

Mit dem im Jahre 2005 eingeführten neuen System zur

Gewährung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen werden die

Zahlungen an die Einhaltung von zahlreichen Fachrechtsvorschriften geknüpft.

Danach können Verstöße gegen das Fachrecht neben den bisher möglichen

rechtlichen Konsequenzen in Form von Bußgeldern nunmehr auch zu Kürzungen bei

den EU-Ausgleichszahlungen führen.

 

 

 

 

 

 

 

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