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Staatsminister Robra: Diskussion um Gebühren
für Internet-PC geht an der Realität vorbei ? Sachsen-Anhalt widerspricht
Schleswig-Holstein

27.09.2006, Magdeburg – 460

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 460/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 460/06

 

 

 

Magdeburg, den 27. September 2006

 

 

 

Staatsminister Robra: Diskussion um Gebühren

für Internet-PC geht an der Realität vorbei ¿ Sachsen-Anhalt widerspricht

Schleswig-Holstein

 

Staatsminister Robra sprach sich

vor dem Hintergrund der Diskussion um Gebühren für Internet-PC für mehr

Sachlichkeit aus. "Alle Haushalte wie auch Unternehmen, die bislang ihre

Rundfunkgebühr ordnungsgemäß entrichtet haben, müssen für Internet-PC mit

keinen zusätzlichen Gebühren rechnen", so der Staatsminister.

 

Die Landesregierung von

Sachsen-Anhalt setze sich bei dem Streit um die Gebühr für

rundfunkempfangstaugliche Internet-PC für eine monatliche Gebührenpflicht von

5,52 ¿ ein, betonte Robra. Bei der Konferenz der Staatskanzleichefs am 21.

September 2006 in Düsseldorf hatten sich fast alle Länder einer von den

Rundfunkanstalten vorgeschlagenen derartigen Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages

angeschlossen. Sie sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2007 noch nicht die volle

Rundfunkgebühr von 17,03 ¿ für Internet-PC erhoben werden soll, weil die

Rundfunkanstalten im Moment noch kein vollständiges Fernsehangebot im Internet

anbieten. Für die Radioprogramme ist das aber möglich, so dass die für das

Bereithalten eines Radios entstehende Grundgebühr von 5,52 ¿ auch für

Internet-PCs sachgerecht ist.

 

Zu dem Vorschlag von Schleswig-Holstein, die vom

bereits gültigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgesehene Regelung bis auf

Weiteres vollständig auszusetzen (so genanntes Moratorium), erklärte Staatsminister

Robra: "Mit dieser Ansicht steht Schleswig-Holstein allein. Für das

Moratorium wäre es nötig, einen Staatsvertrag aller Länder abzuschließen und in

allen Landtagen zu ratifizieren. Dieses Verfahren kann bis zu sechs Monate

dauern. Folge wäre, dass ab dem 1. Januar 2007 die volle Gebührenhöhe von 17,03

¿ einträte. Diese unerwünschte Konsequenz sollte man nicht ignorieren. Außerdem

haben die Rundfunkanstalten klargestellt, dass im gewerblichen Bereich bereits

die Anmeldung eines auch heute schon gebührenpflichtigen Radios dazu führt,

dass eine zusätzliche PC-Gebühr für die Unternehmen entfällt. Die von

Wirtschaftsverbänden errechnete zusätzliche Gebührenbelastung, die den

Wirtschaftsstandort Deutschland bedrohen soll, kann ich daher nicht erkennen.

Im privaten Bereich wird sich wegen der Zweitgerätebefreiung ohnehin so gut wie

nichts ändern."

 

Nach Ansicht von Robra müssten die Länder jedoch Regelungen

finden, wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch im digitalen

Zeitalter sicher und ausreichend finanziert werden können: "Die dauernden

Querelen um die GEZ und die komplizierten Rundfunkgebührenregelungen drohen die

guten Programmleistungen von ARD und ZDF - auch im Internet - zu überlagern.

Notwendig ist eine Vereinfachung, die Privathaushalte und Wirtschaft

nachvollziehen und akzeptieren können, damit auf diesem wichtigen Gebiet Rechtssicherheit

besteht."

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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