Staatsminister Robra: Diskussion um Gebühren
für Internet-PC geht an der Realität vorbei ? Sachsen-Anhalt widerspricht
Schleswig-Holstein
27.09.2006, Magdeburg – 460
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 460/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 460/06
Magdeburg, den 27. September 2006
Staatsminister Robra: Diskussion um Gebühren
für Internet-PC geht an der Realität vorbei ¿ Sachsen-Anhalt widerspricht
Schleswig-Holstein
Staatsminister Robra sprach sich
vor dem Hintergrund der Diskussion um Gebühren für Internet-PC für mehr
Sachlichkeit aus. "Alle Haushalte wie auch Unternehmen, die bislang ihre
Rundfunkgebühr ordnungsgemäß entrichtet haben, müssen für Internet-PC mit
keinen zusätzlichen Gebühren rechnen", so der Staatsminister.
Die Landesregierung von
Sachsen-Anhalt setze sich bei dem Streit um die Gebühr für
rundfunkempfangstaugliche Internet-PC für eine monatliche Gebührenpflicht von
5,52 ¿ ein, betonte Robra. Bei der Konferenz der Staatskanzleichefs am 21.
September 2006 in Düsseldorf hatten sich fast alle Länder einer von den
Rundfunkanstalten vorgeschlagenen derartigen Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages
angeschlossen. Sie sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2007 noch nicht die volle
Rundfunkgebühr von 17,03 ¿ für Internet-PC erhoben werden soll, weil die
Rundfunkanstalten im Moment noch kein vollständiges Fernsehangebot im Internet
anbieten. Für die Radioprogramme ist das aber möglich, so dass die für das
Bereithalten eines Radios entstehende Grundgebühr von 5,52 ¿ auch für
Internet-PCs sachgerecht ist.
Zu dem Vorschlag von Schleswig-Holstein, die vom
bereits gültigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgesehene Regelung bis auf
Weiteres vollständig auszusetzen (so genanntes Moratorium), erklärte Staatsminister
Robra: "Mit dieser Ansicht steht Schleswig-Holstein allein. Für das
Moratorium wäre es nötig, einen Staatsvertrag aller Länder abzuschließen und in
allen Landtagen zu ratifizieren. Dieses Verfahren kann bis zu sechs Monate
dauern. Folge wäre, dass ab dem 1. Januar 2007 die volle Gebührenhöhe von 17,03
¿ einträte. Diese unerwünschte Konsequenz sollte man nicht ignorieren. Außerdem
haben die Rundfunkanstalten klargestellt, dass im gewerblichen Bereich bereits
die Anmeldung eines auch heute schon gebührenpflichtigen Radios dazu führt,
dass eine zusätzliche PC-Gebühr für die Unternehmen entfällt. Die von
Wirtschaftsverbänden errechnete zusätzliche Gebührenbelastung, die den
Wirtschaftsstandort Deutschland bedrohen soll, kann ich daher nicht erkennen.
Im privaten Bereich wird sich wegen der Zweitgerätebefreiung ohnehin so gut wie
nichts ändern."
Nach Ansicht von Robra müssten die Länder jedoch Regelungen
finden, wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch im digitalen
Zeitalter sicher und ausreichend finanziert werden können: "Die dauernden
Querelen um die GEZ und die komplizierten Rundfunkgebührenregelungen drohen die
guten Programmleistungen von ARD und ZDF - auch im Internet - zu überlagern.
Notwendig ist eine Vereinfachung, die Privathaushalte und Wirtschaft
nachvollziehen und akzeptieren können, damit auf diesem wichtigen Gebiet Rechtssicherheit
besteht."
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






