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Gerichtsbezirke werden neu zugeschnitten

26.09.2006, Magdeburg – 455

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 455/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 455/06

 

 

 

Magdeburg, den 26. September 2006

 

 

 

Gerichtsbezirke werden neu zugeschnitten

 

Sachsen-Anhalt gliedert die Bezirke der Gerichte

und Staatsanwaltschaften vor dem Hintergrund der anstehenden Kreisgebietsreform

neu. Den entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Justizministerium hat das Kabinett

heute gebilligt und zur Anhörung freigegeben. Damit wurde zugleich die erste

Stufe der anstehenden Justizstrukturreform auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes

ist es, die Grenzen der Gerichtsbezirke den ab dem 1. Juli 2007 geltenden neuen

Kreisgrenzen anzupassen.

 

Das Gesetz legt fest, für welche Gemeinden

welche Gerichte künftig zuständig sind. Ziel ist es, die Einräumigkeit der

Verwaltung weitgehend zu wahren. So folgen die Grenzen der Gerichtsbezirke der

Landgerichte, der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte jeweils den neuen

Kreisgrenzen, was für die Bürger zu übereinstimmenden und damit überschaubaren

Strukturen führt.

 

Lediglich im Bereich Bernburg ergeben

sich dadurch merkliche Veränderungen. Das Amtsgericht Bernburg bleibt

unverändert erhalten, gehört aber künftig zum Landgerichtsbezirk Magdeburg

statt zum Landgerichtsbezirk Dessau. Auch im Bereich der Arbeits-, Sozial- und

Verwaltungsgerichtsbarkeit sind für Fälle aus Bernburg künftig die Richter in

Magdeburg zuständig. Hintergrund ist, dass sich der Landkreis Bernburg mit

Schönebeck und Aschersleben-Staßfurt zum neuen Salzlandkreis zusammenschließt,

der in Gänze den Gerichten in Magdeburg zugeordnet werden soll.

 

Auch auf der Ebene der Amtsgerichte soll ein

Gericht grundsätzlich nicht für Bürger aus zwei Landkreisen zuständig sein. Von

diesem so genannten Einräumigkeitsgrundsatz gibt es nur zwei Ausnahmen - Halle

und Zerbst.

 

Das Amtsgericht Halle-Saalkreis bleibt in den

bisherigen Grenzen erhalten. Wie bisher ist das Amtsgericht mit Sitz in Halle

auch für das Gebiet des bisherigen Saalkreises zuständig. Die Wahrung der

Einräumigkeit würde dazu führen, dass Bürger aus dem nördlichen Saalekreis an Halle

vorbei bis zum Amtsgericht Merseburg 

fahren müssten. ¿Dies sollte den Bürgern nicht zugemutet werden. Die

jetzige Lösung ist bürgerfreundlicher¿, so die Justizministerin, Prof. Dr.

Angela Kolb.

 

Auch der Amtsgerichtsbezirk Zerbst wird in der

ersten Stufe der Reform trotz der Auflösung des Landkreises Anhalt-Zerbst

weitgehend erhalten bleiben. Eine Ausnahme bilden nur diejenigen Gemeinden, die

künftig in den Landkreis Jerichower Land wechseln. Diese werden dem Amtsgericht

Burg zugeordnet.

 

Aussagen über den Bestand von Gerichtsstandorten

macht der jetzt vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf nicht. ¿Der

Neuzuschnitt der Gerichtsbezirke nimmt keine Entscheidungen über die Schließung

von Standorten vorweg¿, betonte Ministerin Kolb.

 

Derzeit überprüft das Justizministerium die Zukunft

von einer Reihe von Gerichtsstandorten. Ziel sind zukunftsfähige und

leistungsstarke Justizstrukturen. Im Oktober soll hierzu ein erster

Konzeptentwurf vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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