Gerichtsbezirke werden neu zugeschnitten
26.09.2006, Magdeburg – 455
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 455/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 455/06
Magdeburg, den 26. September 2006
Gerichtsbezirke werden neu zugeschnitten
Sachsen-Anhalt gliedert die Bezirke der Gerichte
und Staatsanwaltschaften vor dem Hintergrund der anstehenden Kreisgebietsreform
neu. Den entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Justizministerium hat das Kabinett
heute gebilligt und zur Anhörung freigegeben. Damit wurde zugleich die erste
Stufe der anstehenden Justizstrukturreform auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes
ist es, die Grenzen der Gerichtsbezirke den ab dem 1. Juli 2007 geltenden neuen
Kreisgrenzen anzupassen.
Das Gesetz legt fest, für welche Gemeinden
welche Gerichte künftig zuständig sind. Ziel ist es, die Einräumigkeit der
Verwaltung weitgehend zu wahren. So folgen die Grenzen der Gerichtsbezirke der
Landgerichte, der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte jeweils den neuen
Kreisgrenzen, was für die Bürger zu übereinstimmenden und damit überschaubaren
Strukturen führt.
Lediglich im Bereich Bernburg ergeben
sich dadurch merkliche Veränderungen. Das Amtsgericht Bernburg bleibt
unverändert erhalten, gehört aber künftig zum Landgerichtsbezirk Magdeburg
statt zum Landgerichtsbezirk Dessau. Auch im Bereich der Arbeits-, Sozial- und
Verwaltungsgerichtsbarkeit sind für Fälle aus Bernburg künftig die Richter in
Magdeburg zuständig. Hintergrund ist, dass sich der Landkreis Bernburg mit
Schönebeck und Aschersleben-Staßfurt zum neuen Salzlandkreis zusammenschließt,
der in Gänze den Gerichten in Magdeburg zugeordnet werden soll.
Auch auf der Ebene der Amtsgerichte soll ein
Gericht grundsätzlich nicht für Bürger aus zwei Landkreisen zuständig sein. Von
diesem so genannten Einräumigkeitsgrundsatz gibt es nur zwei Ausnahmen - Halle
und Zerbst.
Das Amtsgericht Halle-Saalkreis bleibt in den
bisherigen Grenzen erhalten. Wie bisher ist das Amtsgericht mit Sitz in Halle
auch für das Gebiet des bisherigen Saalkreises zuständig. Die Wahrung der
Einräumigkeit würde dazu führen, dass Bürger aus dem nördlichen Saalekreis an Halle
vorbei bis zum Amtsgericht Merseburg
fahren müssten. ¿Dies sollte den Bürgern nicht zugemutet werden. Die
jetzige Lösung ist bürgerfreundlicher¿, so die Justizministerin, Prof. Dr.
Angela Kolb.
Auch der Amtsgerichtsbezirk Zerbst wird in der
ersten Stufe der Reform trotz der Auflösung des Landkreises Anhalt-Zerbst
weitgehend erhalten bleiben. Eine Ausnahme bilden nur diejenigen Gemeinden, die
künftig in den Landkreis Jerichower Land wechseln. Diese werden dem Amtsgericht
Burg zugeordnet.
Aussagen über den Bestand von Gerichtsstandorten
macht der jetzt vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf nicht. ¿Der
Neuzuschnitt der Gerichtsbezirke nimmt keine Entscheidungen über die Schließung
von Standorten vorweg¿, betonte Ministerin Kolb.
Derzeit überprüft das Justizministerium die Zukunft
von einer Reihe von Gerichtsstandorten. Ziel sind zukunftsfähige und
leistungsstarke Justizstrukturen. Im Oktober soll hierzu ein erster
Konzeptentwurf vorgelegt werden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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