Landesregierung beschließt Fahrplan zur
Einheitsgemeinde
26.09.2006, Magdeburg – 453
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 453/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 453/06
Magdeburg, den 26. September 2006
Landesregierung beschließt Fahrplan zur
Einheitsgemeinde
Eckpunkte des Leitbildes sollen bis Jahresende
vorliegen
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen
Kabinettssitzung den Zeitplan für die flächendeckende Einführung von
Einheitsgemeinden in Sachsen-Anhalt beschlossen. ¿Damit haben wir einen verbindlichen
Fahrplan verabredet, den wir jetzt Schritt für Schritt abarbeiten werden¿,
erklärte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Mit der breiten Diskussion des
Leitbildes, mit der freiwilligen Phase bis 2009 und schließlich der
gesetzlichen Phase bis 2011 geben wir Raum für die verantwortliche Mitwirkung
aller Betroffenen. Die kommunalen Spitzenverbände und alle betroffenen
Gemeinden werden sich intensiv in den Diskussions- und Entscheidungsprozess
einbringen können. Der Landtag wird alle erforderlichen Entscheidungen in Ruhe
beraten können.¿
In der Beratung wies Hövelmann noch einmal darauf
hin, dass Sachsen-Anhalt das Land mit den am stärksten zersplitterten Gemeindestrukturen
in Deutschland ist. Von 1.057 Gemeinden haben 983 weniger als 5.000 Einwohner,
721 (das sind 68,2 Prozent) haben sogar weniger als 1.000 Einwohner. Hövelmann:
¿Diese Kleinteiligkeit kann sich verantwortliche Politik im Land und in den Gemeinden
nicht nur aus finanzpolitischen Gründen, sondern auch aufgrund der immer
komplexer werdenden Rahmenbedingungen nicht mehr leisten.¿ Durch das Auslaufen
des Solidarpaktes 2019 werde das Volumen des Landeshaushalts von rund zehn auf
knapp über sechs Milliarden Euro sinken. Das gelte entsprechend für die aus dem
Landeshaushalt finanzierten kommunalen Zuweisungen von heute mehr als 1,6
Milliarden Euro.
Der vom Kabinett beschlossene Zeitplan sieht folgende
Schritte vor:
·
bis
Ende 2006: Erarbeitung von Eckpunkten für
die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden in Abstimmung mit den
kommunalen Spitzenverbänden und Beratung im Kabinett
Eckpunkte sollen unter anderem sein:
- Einwohnerzahl
- Ausnahmeregelungen
- raumordnerische, wirtschaftliche und naturräumliche Zusammenhänge,
historische und landsmannschaftliche Verbundenheit
- Übergangsregelungen für Gemeinderäte und Bürgermeister
- Übernahme von bisherigen Aufgaben der Landkreise durch die Einheitsgemeinden
·
1.
Quartal 2007: Diskussion der
Eckpunkte
mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen vor Ort zum Ziel
der Erstellung eines Leitbildes
·
bis 1.
Juli 2007: Verabschiedung des Leitbildes im
Kabinett einschließlich der Ausnahmetatbestände
·
bis 1.
Juli 2007: Beschlussfassung im Kabinett über ein Vorschaltgesetz
Gegenstand des Vorschaltgesetzes sind nicht die Inhalte des Leitbildes, sondern
unter anderem:
- Genehmigungsvorbehalte u. a. in den Bereichen Finanzen, Investitionen,
Kreditaufnahmen
- Regelungen für die freiwillige Phase
- Beendigung bzw. Verlängerung der Amtszeit der Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister bis zum Jahr 2009
- Regelungen für die Gemeinderäte und Ortschaftsräte
·
bis 1.
Juli 2007: Prüfung durch die Landesregierung,
- welche Umlandgemeinden aufgrund enger Verflechtungen nach Magdeburg oder Halle eingemeindet
werden sollen, falls die nach dem Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz gebildeten
Zweckverbände sich als nicht ausreichend zur Sicherung und Stärkung der
kreisfreien Städte erweisen sollten,
- ob und ggf. welche Umlandgemeinden aufgrund enger Verflechtungen nach
Dessau-Roßlau oder in die Mittelzentren eingemeindet werden müssen
·
1.
Juli 2007: Beginn der freiwilligen Phase
·
2009:
Kommunalwahlen
·
30.
Juni 2009: Ende der freiwilligen Phase
·
1.
Halbjahr 2010: Verabschiedung des Gesetzes zur
Bildung von Einheitsgemeinden
·
2011:
Abschluss der flächendeckenden Einführung von Einheitsgemeinden
·
·
Impressum:
·
Staatskanzlei
des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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