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Landesregierung beschließt Fahrplan zur
Einheitsgemeinde

26.09.2006, Magdeburg – 453

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 453/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 453/06

 

 

 

Magdeburg, den 26. September 2006

 

 

 

Landesregierung beschließt Fahrplan zur

Einheitsgemeinde

 

Eckpunkte des Leitbildes sollen bis Jahresende

vorliegen

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen

Kabinettssitzung den Zeitplan für die flächendeckende Einführung von

Einheitsgemeinden in Sachsen-Anhalt beschlossen. ¿Damit haben wir einen verbindlichen

Fahrplan verabredet, den wir jetzt Schritt für Schritt abarbeiten werden¿,

erklärte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Mit der breiten Diskussion des

Leitbildes, mit der freiwilligen Phase bis 2009 und schließlich der

gesetzlichen Phase bis 2011 geben wir Raum für die verantwortliche Mitwirkung

aller Betroffenen. Die kommunalen Spitzenverbände und alle betroffenen

Gemeinden werden sich intensiv in den Diskussions- und Entscheidungsprozess

einbringen können. Der Landtag wird alle erforderlichen Entscheidungen in Ruhe

beraten können.¿

 

In der Beratung wies Hövelmann noch einmal darauf

hin, dass Sachsen-Anhalt das Land mit den am stärksten zersplitterten Gemeindestrukturen

in Deutschland ist. Von 1.057 Gemeinden haben 983 weniger als 5.000 Einwohner,

721 (das sind 68,2 Prozent) haben sogar weniger als 1.000 Einwohner. Hövelmann:

¿Diese Kleinteiligkeit kann sich verantwortliche Politik im Land und in den Gemeinden

nicht nur aus finanzpolitischen Gründen, sondern auch aufgrund der immer

komplexer werdenden Rahmenbedingungen nicht mehr leisten.¿ Durch das Auslaufen

des Solidarpaktes 2019 werde das Volumen des Landeshaushalts von rund zehn auf

knapp über sechs Milliarden Euro sinken. Das gelte entsprechend für die aus dem

Landeshaushalt finanzierten kommunalen Zuweisungen von heute mehr als 1,6

Milliarden Euro.

 

Der vom Kabinett beschlossene Zeitplan sieht folgende

Schritte vor:

 

·

bis

Ende 2006: Erarbeitung von Eckpunkten für

die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden in Abstimmung mit den

kommunalen Spitzenverbänden und Beratung im Kabinett

 

Eckpunkte sollen unter anderem sein:

- Einwohnerzahl

- Ausnahmeregelungen

- raumordnerische, wirtschaftliche und naturräumliche Zusammenhänge,

historische und landsmannschaftliche Verbundenheit

- Übergangsregelungen für Gemeinderäte und Bürgermeister

- Übernahme von bisherigen Aufgaben der Landkreise durch die Einheitsgemeinden

 

 

 

·

1.

Quartal 2007: Diskussion der

Eckpunkte  

mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen vor Ort zum Ziel

der Erstellung eines Leitbildes

 

 

 

·

bis 1.

Juli 2007: Verabschiedung des Leitbildes im

Kabinett einschließlich der Ausnahmetatbestände

 

 

 

·

bis 1.

Juli 2007: Beschlussfassung im Kabinett über ein Vorschaltgesetz

 

Gegenstand des Vorschaltgesetzes sind nicht die Inhalte des Leitbildes, sondern

unter anderem:

- Genehmigungsvorbehalte u. a. in den Bereichen Finanzen, Investitionen,

Kreditaufnahmen

- Regelungen für die freiwillige Phase

- Beendigung bzw. Verlängerung der Amtszeit der Bürgermeisterinnen und

Bürgermeister bis zum Jahr 2009

- Regelungen für die Gemeinderäte und Ortschaftsräte

 

 

 

·

bis 1.

Juli 2007: Prüfung durch die Landesregierung,

- welche Umlandgemeinden aufgrund enger Verflechtungen nach Magdeburg oder Halle eingemeindet

werden sollen, falls die nach dem Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz gebildeten

Zweckverbände sich als nicht ausreichend zur Sicherung und Stärkung der

kreisfreien Städte erweisen sollten,

- ob und ggf. welche Umlandgemeinden aufgrund enger Verflechtungen nach

Dessau-Roßlau oder in die Mittelzentren eingemeindet werden müssen

 

 

 

·

1.

Juli 2007: Beginn der freiwilligen Phase

 

 

 

·

2009:

Kommunalwahlen

 

 

 

·

30.

Juni 2009: Ende der freiwilligen Phase

 

 

 

·

1.

Halbjahr 2010: Verabschiedung des Gesetzes zur

Bildung von Einheitsgemeinden

 

 

 

·

2011:

Abschluss der flächendeckenden Einführung von Einheitsgemeinden

 

 

 

·

 

 

·

Impressum:

 

·

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de