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Baurecht für neuen Radweg von
Bandau bis Klötze

21.09.2006, Halle (Saale) – 146

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 146/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 146/06

 

 

 

Halle (Saale), den 21. September

2006

 

 

 

Baurecht für neuen Radweg von

Bandau bis Klötze

 

 

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 05.09.2006 für den

Neubau des Radweges entlang der L 19 zwischen Bandau und Klötze das Baurecht

erteilt.

 

 

 

Bei

dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Radweges, der kurz hinter

der letzten Bebauung von Bandau beginnt und am Ortseingang von Klötze endet.

 

 

 

Das

geplante Bauvorhaben ist die Weiterführung des Radwegebaus von Beetzendorf nach

Klötze.

 

Zur

Baumaßnahme gehören Entwässerungseinrichtungen, wie Gräben, Durchlässe,

Regenwasserleitungen sowie der teilweise Neubau/Umbau der vorhandenen

Beleuchtungseinrichtungen in der Ortslage Klötze.

 

 

 

Zur

Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahmen geplant mit denen vorhandene natürliche Lebensräume erhalten

und erweitert werden sollen.

 

 

 

Der

Neubau des Radweges, der eine Länge von ca. 5 km haben wird, ist notwendig

geworden, weil durch das gewachsene Verkehrsaufkommen das Gefahrenpotential

weiter ansteigt. Die Landesstraße L 19 als direkter Weg von der B 248 über

Beetzendorf nach Klötze ist stark befahren. Neben der Inanspruchnahme der

Landesstraße durch den Berufsverkehr und den Schülerverkehr hat der Neubau für

das Erreichen der Freibäder in Klötze und Beetzendorf und damit für Naherholung

und Tourismus eine besondere Bedeutung. Mit dem Bau des Radweges werden sich

die Gefährdungen auf der Landesstraße für alle Verkehrsteilnehmer erheblich

verringern. Außerdem wird die L 19 für den Kraftfahrzeugverkehr durchlässiger,

wenn die Radfahrer den separaten Radweg benutzen. Damit erreicht die

straßenbauliche Infrastruktur dauerhaft ein höheres Niveau.

 

 

 

Nach

vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung wird der Planfeststellungsbeschluss,

einschließlich der Planunterlagen, in der Verwaltungsgemeinschaft Klötze sowie

in der Verwaltungsgemeinschaft Beetzendorf-Diesdorf vom 30.10.2006 bis zum

13.11.2006 ausgelegt.

 

 

 

Die

Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 415.000 Euro.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

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06114 Halle (Saale)

Tel: (0345) 514-1244

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