Sachsen-Anhalt beschließt steuerliche Hilfsmaßnahmen für die von
der Trockenheit betroffenen Landwirte / Finanzminister Jens Bullerjahn: Wollen
unbillige Härten vermeiden
14.08.2006, Magdeburg – 25
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 025/06
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 025/06
Magdeburg, den 13. August 2006
Sachsen-Anhalt beschließt steuerliche Hilfsmaßnahmen für die von
der Trockenheit betroffenen Landwirte / Finanzminister Jens Bullerjahn: Wollen
unbillige Härten vermeiden
¿Sachsen-Anhalt hat für die durch die
anhaltende Hitze und Trockenheit der vergangenen Wochen in Bedrängnis geratenen
Landwirte eine Reihe steuerlicher Entlastungsmaßnahmen beschlossen¿, teilte
Finanzminister Jens Bullerjahn heute mit.
So können nachweislich unmittelbar und nicht
unerheblich betroffene Landwirte bis zum 31.
Dezember 2006 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf
Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden
Steuern des Bundes und des Landes sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlung
auf die Einkommensteuer (Körperschaft-steuer) stellen.
Bei Landwirten, deren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird,
kann die aus dem Ansatz des Grundbetrages und den Zuschlägen für Sondernutzungen
resultierende Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit durch
die Trockenheit Ertragsausfälle eingetreten sind.
¿Durch die extremen Witterungsverhältnisse in vielen Teilen
unseres Landes sind beträchtliche Ernte- und Produktionsausfälle entstanden,
die bei vielen Landwirten zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Mit
den steuerlichen Maßnahmen wollen wir den Geschädigten helfen und damit unbillige
Härten vermeiden¿, so der Minister
weiter.
Die Maßnahmen im Einzelnen können auch auf
den Internetseiten des Finanzministeriums
www.mf.sachsen-anhalt.de
unter der Rubrik ¿Steuern /aktuell¿ nachgelesen werden. Bei Einzelfragen helfen
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweils zuständigen Finanzamtes gern
weiter.
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