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Neues Expertengremium soll Quedlinburg bei
Entwicklung des UNESCO-Welterbes unterstützen

01.08.2006, Magdeburg – 349

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 349/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 349/06

 

 

 

Magdeburg, den 1. August 2006

 

 

 

Neues Expertengremium soll Quedlinburg bei

Entwicklung des UNESCO-Welterbes unterstützen

 

In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett beschlossen, ein Expertengremium

unter Federführung des Kultusministeriums einzusetzen, das die Stadt

Quedlinburg in ihrem Bemühen unterstützen soll, das UNESCO-Welterbe angemessen

zu entwickeln. Die Altstadt von Quedlinburg mit ihren mehr als 1300

historischen Fachwerkhäusern, dem Schlossberg mit der Stiftskirche und anderen

bedeutenden Baudenkmalen wurde im Jahr 1995 in die Liste des

UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen.

 

Wie Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz und der für städtebaulichen

Denkmalschutz zuständige Minister Dr. Karl-Heinz Daehre erläuterten, unternehmen

das Land Sachsen-Anhalt, der Landkreis Quedlinburg, die Stadt Quedlin­burg und

weitere Institutionen, wie z. B. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, seither

intensive Bemühungen, um das UNESCO-Weltkulturerbe zu entwickeln und zu

erhalten. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Schlossberges wurde sowohl von

ICOMOS, die im Auftrag der UNESCO tätig sind, als auch von der Deutschen Stiftung

Denkmalschutz das Anliegen geäußert, die Schutzmaßnahmen für das UNESCO-Weltkulturerbe

zu intensivieren. Daraufhin hatte die Stadt Quedlinburg um die Schaffung eines

Fachgremiums vorgeschlagen, wie es bereits in den UNESCO-Welterbestädten

Görlitz, Stralsund und Wismar existiert. Dieses soll die städtebauliche

Entwicklung mit den Ansprüchen an die Erhaltung des UNESCO-Weltkulturerbes in

Einklang bringen und in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden arbeiten.

 

In dem Expertengremium sollen federführend das Kultusministerium, das

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, das Ministerium für Wirtschaft

und Arbeit, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Expertengruppe

¿Städtebaulicher Denkmalschutz¿ beim Bundesministerium für Bau, Verkehr und

Stadtentwicklung und der Landesdenkmalrat vertreten sein. Die Stadt Quedlinburg

und das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie haben das Recht, das

Expertengremium anzurufen. Sie nehmen an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil.

 

Das Gremium soll in der Stadt Quedlinburg zusammenkommen und bei

Abbruch- und Neubauvorhaben sowie bei grundsätzlichen Gestaltungsfragen

Empfehlungen für die zuständigen Genehmigungsbehörden erarbeiten. Die

konstituierende Sitzung des Fachgremiums wird voraussichtlich Ende August am

Rande des Städtebaukongresses in Quedlinburg stattfinden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de