Justizministerin Kolb: Mehr Schutz für Kinder
25.07.2006, Magdeburg – 341
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 341/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 341/06
Magdeburg, den 25. Juli 2006
Justizministerin Kolb: Mehr Schutz für Kinder
Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb
fordert im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie eine
Gesetzesverschärfung. Sie hat die Justizminister der Länder aufgefordert,
gemeinsam im Zuge eines derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahrens Abbildungen
unter Strafe zu stellen, auf denen Kinder eindeutig pornografisch dargestellt
werden. ¿Das ist notwendig, um Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu
schützen und um der Kinderpornografie im Internet entgegen zu wirken.¿
Derzeit liegt strafbarer sexueller Missbrauch dem
Gesetz nach nur vor, wenn das Kind berührt wird oder dazu bestimmt wird, sexuelle
Handlungen an sich vorzunehmen. Die bloße pornografische Abbildung von Kindern
stellt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen sexuellen
Missbrauch von Kindern dar. Kolb: ¿Das erschwert die Verfolgung von
Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch erheblich. Wir müssen diese
Gesetzeslücke schließen.¿
Sie schlägt eine Neuformulierung des § 176 Abs. 4
Ziff. 2 StGB vor. Bestraft werden sollte, wer ¿ein Kind dazu bestimmt, dass es
sexuelle Handlungen vor ihm, vor einem Dritten oder an sich vornimmt.¿ Sollte
die Änderung des Bundesgesetzes jetzt nicht einzuarbeiten sein, strebt Sachsen-Anhalt
eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 176 StGB an.
Diese Gesetzeslücke war erst durch eine
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (AZ.: 4 StR 570/05) vom Februar 2006
offenbar geworden. Der BGH stellte klar, dass ein sexueller Missbrauch von
Kindern ¿irgendwie geartete Manipulationen sexueller Art¿ voraussetzt. Damit
sind Fotos, auf denen z.B. Geschlechtsteile von Kindern im Internet zur Schau gestellt
werden, nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung
ausdrücklich offen gelassen, ob diese Einschränkung des Tatbestandes vom
Gesetzgeber gewollt war.
Hintergrund:
Die
von den Ermittlungsbehörden verwendete Suchsoftware PERKEO zum automatisierten
Auffinden von kinderpornografischen Bildern auf elektronischen Datenträgern
enthält ca. 140.000 einschlägige Vergleichsbilder. In zehn bis 15 Prozent der
Fälle kann aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht ermittelt werden, weil es
sich um reine sogenannte Posing-Aufnahmen handelt.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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