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Justizministerin Kolb: Mehr Schutz für Kinder

25.07.2006, Magdeburg – 341

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 341/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 341/06

 

 

 

Magdeburg, den 25. Juli 2006

 

 

 

Justizministerin Kolb: Mehr Schutz für Kinder

 

Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb

fordert im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie eine

Gesetzesverschärfung. Sie hat die Justizminister der Länder aufgefordert,

gemeinsam im Zuge eines derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahrens Abbildungen

unter Strafe zu stellen, auf denen Kinder eindeutig pornografisch dargestellt

werden. ¿Das ist notwendig, um Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu

schützen und um der Kinderpornografie im Internet entgegen zu wirken.¿

 

Derzeit liegt strafbarer sexueller Missbrauch dem

Gesetz nach nur vor, wenn das Kind berührt wird oder dazu bestimmt wird, sexuelle

Handlungen an sich vorzunehmen. Die bloße pornografische Abbildung von Kindern

stellt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen sexuellen

Missbrauch von Kindern dar. Kolb: ¿Das erschwert die Verfolgung von

Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch erheblich. Wir müssen diese

Gesetzeslücke schließen.¿

 

Sie schlägt eine Neuformulierung des § 176 Abs. 4

Ziff. 2 StGB vor. Bestraft werden sollte, wer ¿ein Kind dazu bestimmt, dass es

sexuelle Handlungen vor ihm, vor einem Dritten oder an sich vornimmt.¿ Sollte

die Änderung des Bundesgesetzes jetzt nicht einzuarbeiten sein, strebt Sachsen-Anhalt

eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 176 StGB an.

 

Diese Gesetzeslücke war erst durch eine

Entscheidung des Bundesgerichtshofs (AZ.: 4 StR 570/05) vom Februar 2006

offenbar geworden. Der BGH stellte klar, dass ein sexueller Missbrauch von

Kindern ¿irgendwie geartete Manipulationen sexueller Art¿ voraussetzt. Damit

sind Fotos, auf denen z.B. Geschlechtsteile von Kindern im Internet zur Schau gestellt

werden, nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung

ausdrücklich offen gelassen, ob diese Einschränkung des Tatbestandes vom

Gesetzgeber gewollt war.

 

Hintergrund:

 

 

Die

von den Ermittlungsbehörden verwendete Suchsoftware PERKEO zum automatisierten

Auffinden von kinderpornografischen Bildern auf elektronischen Datenträgern

enthält ca. 140.000 einschlägige Vergleichsbilder. In zehn bis 15 Prozent der

Fälle kann aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht ermittelt werden, weil es

sich um reine sogenannte Posing-Aufnahmen handelt.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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