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Neuer Landschaftsplan für die
Gemeinde Klöden

21.07.2006, Halle (Saale) – 105

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 105/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 105/06

 

 

 

Halle (Saale), den 21. Juli 2006

 

 

 

Neuer Landschaftsplan für die

Gemeinde Klöden

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt hat der Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming, Landkreis

Wittenberg, zur Erstaufstellung eines Landschaftsplanes für das Gesamtgebiet

der Gemeinde Klöden Fördermittel in Höhe von 19.380,00 Euro bewilligt.

 

 

 

Diese

Förderung der ländlichen Entwicklung wird im Rahmen des Operationellen

Programms des Landes Sachsen-Anhalt gewährt, das gemeinsam von der Europäischen

Union, dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanziert wird. Im Rahmen dieses

Programms beteiligt sich der Europäische Ausrichtungs-  und Garantiefonds für

die Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung (EAGFL-A) mit 75 % an den öffentlichen

Ausgaben.

 

 

 

Entsprechend den

Festlegungen des Naturschutzgesetzes enthalten Landschaftspläne sowohl eine

Bestandsaufnahme der natürlichen Ressourcen des betreffenden Gebietes wie auch

alle Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

für den jeweiligen Planungsraum. Die erstmalige Aufstellung eines solchen

Planes kann durch das Land noch bis zum 31. Dezember 2006 gefördert werden. Die

Inhalte der Landschaftsplanung sind als Abwägungsgrundsätze in Planungen und

Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Sie dienen insbesondere der

Vorbereitung von Flächennutzungsplänen und sind auch bei der Festlegung von

Kompensationsmaßnahmen für genehmigte Eingriffe in die Natur, z. B. bei

Baumaßnahmen zu berücksichtigen.

 

 

 

Der Aufstellung eines

Landschaftsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming kommt eine

besondere Bedeutung zu, da sich auf dem Gemeindegebiet aus

naturschutzfachlicher Sicht eine Vielzahl geschützter und wertvoller Bereiche

befinden.

 

 

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Die Landschaftspläne der

Gemeinden enthalten eine Darstellung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen

des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie sind in Sachsen-Anhalt keine

Rechtsvorschriften, die unmittelbar verbindliche Festlegungen für den Bürger

treffen. In Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf

Natur und Landschaft auswirken können, müssen sie als Abwägungsgrundsatz

berücksichtigt werden. Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen die

Inhalte der Landschaftsplanung herangezogen werden. Die Einzelheiten des

Inhaltes des Landschaftsplans sind in § 13 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes des

Landes Sachsen-Anhalt vorgeschrieben.

 

 

 

Für die Gemeinden hat ein

Landschaftsplan besondere Bedeutung für die Aufstellung und Fortschreibung von

Flächennutzungsplänen und von Bebauungsplänen. Der Landschaftsplan muss über

eine Bestandsaufnahme der Naturausstattung hinaus vor allem Bewertungsmaßstäbe

für Natur und Landschaft enthalten, die es der Gemeinde erlauben, in ihrer

Bauleitplanung die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege gegen andere

Belange sachgerecht abzuwägen. Der Landschaftsplan ist zugleich eine Grundlage

auch für andere Planungen, in denen Nutzungskonflikte gelöst werden müssen,

z.B. für eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsplanung.

 

 

 

Der

Westteil des Plangebietes in der Gemeinde Klöden umfasst einen Ausschnitt der

Elbtalaue, die Bestandteil des Biosphärenreservats ¿Mittelelbe¿ ist. In diesem

Bereich befinden sich das NSG ¿Alte Elbe bei Bösewig¿ (fast vollständig im Plangebiet),

eine Teilfläche des NSG ¿Riß¿ sowie ein Teilgebiet des LSG ¿Elbetal zwischen

Elster und Sachau¿. Ebenso befinden sich Teilflächen des geplanten NSG

¿Rissmündung (Klödener Riß)¿ im Plangebiet. Als Schutzgebiete von europäischer

Bedeutung (NATURA 2000) sind die im Plangebiet befindlichen FFH-Gebiete ¿Elbaue

zwischen Griebo und Prettin¿ (teilweise) und ¿Klödener Riß¿ (teilweise) sowie

das europäische Vogleschutzgebiet (EUSPA) ¿Mündungsgebiet der Schwarzen Elster¿

(teilweise) zu nennen. Im Ostteil des Planungsgebietes sind überwiegend

Ackerflächen (parzelliert durch Wege und Gräben), aber auch kleinere kompakte

Waldflächen (Kieferndünen) angesiedelt.

 

Gemäß

der für den Landkreis Wittenberg vorliegenden ökologischen Biotopverbundplanung

befinden sich im Plangebiet Teile der überregional bedeutsamen

Biotopverbundeinheiten ¿Elbaue¿ (im wesentlichen vorhandene Schutzgebiete)

sowie Bestandteile der regional bedeutsamen Biotopverbundeinheit ¿Dünen in der

Elbaue¿ (Kieferndünen). Das Fließgewässersystem der Landlache (ebenfalls

regional bedeutsam) wird nur an der östlichen Plangebietsgrenze tangiert.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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