Neuer Landschaftsplan für die
Gemeinde Klöden
21.07.2006, Halle (Saale) – 105
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 105/06
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 105/06
Halle (Saale), den 21. Juli 2006
Neuer Landschaftsplan für die
Gemeinde Klöden
Das
Landesverwaltungsamt hat der Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming, Landkreis
Wittenberg, zur Erstaufstellung eines Landschaftsplanes für das Gesamtgebiet
der Gemeinde Klöden Fördermittel in Höhe von 19.380,00 Euro bewilligt.
Diese
Förderung der ländlichen Entwicklung wird im Rahmen des Operationellen
Programms des Landes Sachsen-Anhalt gewährt, das gemeinsam von der Europäischen
Union, dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanziert wird. Im Rahmen dieses
Programms beteiligt sich der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für
die Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung (EAGFL-A) mit 75 % an den öffentlichen
Ausgaben.
Entsprechend den
Festlegungen des Naturschutzgesetzes enthalten Landschaftspläne sowohl eine
Bestandsaufnahme der natürlichen Ressourcen des betreffenden Gebietes wie auch
alle Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
für den jeweiligen Planungsraum. Die erstmalige Aufstellung eines solchen
Planes kann durch das Land noch bis zum 31. Dezember 2006 gefördert werden. Die
Inhalte der Landschaftsplanung sind als Abwägungsgrundsätze in Planungen und
Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Sie dienen insbesondere der
Vorbereitung von Flächennutzungsplänen und sind auch bei der Festlegung von
Kompensationsmaßnahmen für genehmigte Eingriffe in die Natur, z. B. bei
Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
Der Aufstellung eines
Landschaftsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming kommt eine
besondere Bedeutung zu, da sich auf dem Gemeindegebiet aus
naturschutzfachlicher Sicht eine Vielzahl geschützter und wertvoller Bereiche
befinden.
Hintergrund:
Die Landschaftspläne der
Gemeinden enthalten eine Darstellung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie sind in Sachsen-Anhalt keine
Rechtsvorschriften, die unmittelbar verbindliche Festlegungen für den Bürger
treffen. In Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf
Natur und Landschaft auswirken können, müssen sie als Abwägungsgrundsatz
berücksichtigt werden. Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen die
Inhalte der Landschaftsplanung herangezogen werden. Die Einzelheiten des
Inhaltes des Landschaftsplans sind in § 13 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt vorgeschrieben.
Für die Gemeinden hat ein
Landschaftsplan besondere Bedeutung für die Aufstellung und Fortschreibung von
Flächennutzungsplänen und von Bebauungsplänen. Der Landschaftsplan muss über
eine Bestandsaufnahme der Naturausstattung hinaus vor allem Bewertungsmaßstäbe
für Natur und Landschaft enthalten, die es der Gemeinde erlauben, in ihrer
Bauleitplanung die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege gegen andere
Belange sachgerecht abzuwägen. Der Landschaftsplan ist zugleich eine Grundlage
auch für andere Planungen, in denen Nutzungskonflikte gelöst werden müssen,
z.B. für eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsplanung.
Der
Westteil des Plangebietes in der Gemeinde Klöden umfasst einen Ausschnitt der
Elbtalaue, die Bestandteil des Biosphärenreservats ¿Mittelelbe¿ ist. In diesem
Bereich befinden sich das NSG ¿Alte Elbe bei Bösewig¿ (fast vollständig im Plangebiet),
eine Teilfläche des NSG ¿Riß¿ sowie ein Teilgebiet des LSG ¿Elbetal zwischen
Elster und Sachau¿. Ebenso befinden sich Teilflächen des geplanten NSG
¿Rissmündung (Klödener Riß)¿ im Plangebiet. Als Schutzgebiete von europäischer
Bedeutung (NATURA 2000) sind die im Plangebiet befindlichen FFH-Gebiete ¿Elbaue
zwischen Griebo und Prettin¿ (teilweise) und ¿Klödener Riß¿ (teilweise) sowie
das europäische Vogleschutzgebiet (EUSPA) ¿Mündungsgebiet der Schwarzen Elster¿
(teilweise) zu nennen. Im Ostteil des Planungsgebietes sind überwiegend
Ackerflächen (parzelliert durch Wege und Gräben), aber auch kleinere kompakte
Waldflächen (Kieferndünen) angesiedelt.
Gemäß
der für den Landkreis Wittenberg vorliegenden ökologischen Biotopverbundplanung
befinden sich im Plangebiet Teile der überregional bedeutsamen
Biotopverbundeinheiten ¿Elbaue¿ (im wesentlichen vorhandene Schutzgebiete)
sowie Bestandteile der regional bedeutsamen Biotopverbundeinheit ¿Dünen in der
Elbaue¿ (Kieferndünen). Das Fließgewässersystem der Landlache (ebenfalls
regional bedeutsam) wird nur an der östlichen Plangebietsgrenze tangiert.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Willy-Lohmann-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Tel: (0345) 514-1244
Fax: (0345) 514-1477
Mail:
denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de






