Hövelmann zur KZ-Gedenkstätte Lichtenburg:
Land steht zu seiner Verpflichtung
06.07.2006, Magdeburg – 129
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 129/06
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 129/06
Magdeburg, den 6. Juli 2006
Sperrfrist: Beginn der Rede
Hövelmann zur KZ-Gedenkstätte Lichtenburg:
Land steht zu seiner Verpflichtung
In
der heutigen Debatte des Landtages zur KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Prettin
erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD):
¿Die
Erhaltung der Gedenkstätten gehört zu den besonderen Verpflichtungen der
Landesregierung. Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu bekannt, das Wissen um
die einzigartigen Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur im
Bewusstsein der Menschen zu bewahren und weiter zu tragen. Die Ereignisse in
Pretzien haben uns jüngst wieder vor Augen geführt, wie wichtig diese Aufgabe
ist. Es sind die Feinde der Demokratie, die die Erinnerung an den Leidensweg
von Anne Frank und ihrer Familie aus dem kollektiven Gedächtnis löschen wollen.
Es wird ihnen nicht gelingen.
Zu ihrer
Verpflichtung steht die Landesregierung auch in Bezug auf das KZ Lichtenburg.
Das bedeutet, die Gedenkstätte entsprechend dem Gedenkstättenstiftungsgesetz
in die Trägerschaft des Landes zu überführen.
Vielen
Menschen ist es angesichts der Thematik, der Gräuel der NS-Herrschaft, nicht
nachvollziehbar, wenn Auseinandersetzungen über profane Details einer
immobilienrechtlichen Klärung zwischen Bund und Land oder über die Finanzierung
der Gedenkstätte geführt werden. Dennoch müssen die Klärungsarbeiten geleistet
werden. Wir können eine Gedenkstätte nicht zum Nulltarif führen. Eine
wissenschaftlich fundierte dokumentarische und didaktische Konzeption muss
ebenso solide finanziert werden wie die notwendigen Baumaßnahmen. Deshalb kann
der Termin für die Übernahme der Gedenkstätte seriös erst für Ende des nächsten
Jahres eingeplant werden. Die verbleibende Zeit werden wir konstruktiv nutzen,
um die Vertragsverhandlungen mit dem Bund endgültig abzuschließen und die
Gedenkstätte im Landeshaushalt solide abzusichern. Auch in den
Haushaltsberatungen für die kommenden Jahre müssen wir diese Aufgabe
berücksichtigen.¿
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