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Waldbrandgefahr steigt mit den
Temperaturen

04.07.2006, Halle (Saale) – 86

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 86/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 86/06

 

 

 

Halle (Saale), den 4. Juli 2006

 

 

 

Waldbrandgefahr steigt mit den

Temperaturen

 

 

 

In den Wäldern Sachsen-Anhalts besteht zurzeit eine erhöhte

Waldbrandgefahr. Schwerpunkte im Gefährdungspotenzial bilden dabei die

Kiefernwälder der Annaburger Heide, des Flämings und der Dübener Heide.

 

 

 

Für die Landkreise Bitterfeld, Köthen, Wittenberg und die Stadt Dessau

wurde die zweithöchste Waldbrandwarnstufe ¿3¿ ausgerufen. Bei der höchsten

Warnstufe ¿4¿ ist das Betreten der Wälder außerhalb der Wege verboten. Die

aktuellen Waldbrandstufen sind jeder Zeit auf den Internetseiten des LVwA unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de

abrufbar.

 

 

 

In diesem Jahr hat es bereits 11 Mal in

den Wäldern Sachsen-Anhalts gebrannt. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 73

Waldbrände, bei denen eine Fläche von 12,15 Hektar betroffen war und ein

Schaden in Höhe von 62.920 Euro entstand.

 

Zum Vergleich: Im zehnjährigen Mittel (1995 bis 2004) sind 115

Waldbrände bei einer Gesamtfläche von 55,93 Hektar zu verzeichnen.

 

 

 

In den nächsten Tagen wird bei weiterhin

geringen Niederschlägen und trockener Luft mit einer weiteren zunehmenden

Verschärfung der Gefahrenlage zu rechnen sein.

 

 

 

Zurzeit werden in Sachsen-Anhalt 29 Feuerwachtürme zur Überwachung der

Wälder genutzt. Acht dieser Türme werden automatisiert (Kamerasystem)

betrieben.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

 

 

Waldbrandwarnstufen :

 

 

 

Die

Waldbrandwarnstufen werden durch die unteren Forstbehörden (Ämter für

Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten) festgesetzt. Rechtsgrundlage ist

hierzu die Waldbrandschutzverordnung vom 30.12.1996.

 

 

 

Die

Festsetzung erfolgt jeweils in der Zeit vom 15. Februar bis zum 31. Oktober

einheitlich für alle Wälder des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien

Stadt.

 

 

 

Die

Ermittlung der Waldbrandgefährdung erfolgt ebenso wie deren amtliche

Festsetzung durch die Forstbehörden in Sachsen-Anhalt. Dazu wird ein Verfahren

(sogenanntes M-68-Verfahren in modifizierter Form)  angewendet, in das

meteorologische und phänologische Werte einbezogen werden.

 

 

 

Grunddaten

hierfür sind z.B.:

 

 

 

§

Lufttemperatur

 

§

relative Luftfeuchte

 

§

Tagessumme der Niederschläge

 

§

Windgeschwindigkeit

 

§

Vegetationsfaktoren (Blüte der

Robinie, Austrieb der Birke)

 

§

erwartete Lufttemperatur des

Folgetages

 

§

erwartetes Minimum der

relativen Luftfeuchte für den Folgetag

 

§

erwartete Windgeschwindigkeit

für den Folgetag

 

 

 

Aus den

Daten werden über ein Rechenverfahren Kennziffern ermittelt, aus denen dann die

Warnstufe abgeleitet werden kann.

 

 

 

Die

Festsetzung der Waldbrandwarnstufen erfolgt jeweils landkreisweise. Dies

bedeutet, das u. U. kleinräumige Unterschiede, wie z.B. territorial begrenzte

Starkregenfälle, nicht besonders berücksichtigt werden können.

 

 

 

 

 

Feuerwachtürme

 

 

 

Die

Besetzungszeiten der Feuerwachtürme sind abhängig von der jeweils festgesetzten

Waldbrandwarnstufe:

 

 

 

 

 

 

Waldbrandwarnstufe

 

 

Besetzungszeiten

 

 

 

 

0

 

 

nicht besetzt

 

 

 

 

1

 

 

09:00

bis 17:00 Uhr MEZ bzw. 10:00 bis 18:00 Uhr MESZ

 

 

 

 

2 und 3

 

 

09:00

bis 18:00 Uhr MEZ bzw. 10:00 bis 19:00 Uhr MESZ

 

 

 

 

4

 

 

09:00

bis 20:00 Uhr MEZ bzw. 10:00 bis 21:00 Uhr MESZ

 

 

 

 

 

 

Die

Forstbehörden können je nach Erfordernis die Dienstzeiten verändern.

 

 

 

 

 

Waldbrandgefährdungsklassen:

 

 

 

Die

Wälder aller Eigentumsarten sind für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt

einer sogenannten Waldbrandgefährdungsklasse zugeordnet. Geregelt ist

dies in der Waldbrandschutzverordnung.

 

 

 

Dabei

bedeuten:

 

 

 

Waldbrandgefahrenklasse

A: allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung und Gefahr von Großbränden,

 

Waldbrandgefahrenklasse

B: allgemein mittlere Waldbrandgefährdung

 

Waldbrandgefahrenklasse

C: allgemein geringe Waldbrandgefährdung

 

 

 

 

 

Im

Bereich Anhalt gehören z. B. die Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg zur

Waldbrandgefahrenklasse A; der Landkreis Bitterfeld und die Stadt Dessau zur

Waldbrandgefahrenklasse B und die Landkreise Bitterfeld und Köthen zur

Waldbrandgefahrenklasse C.

 

 

 

Die

Zuordnung erfolgte auf Grund der klimatischen Bedingungen, der Waldstrukturen

(Baumartenstruktur, räumliche Verteilung der Waldflächen) und des allgemeinen

Waldbrandrisikos.

 

 

 

Die

Zuordnung zu Waldbrandgefahrenklassen hat u. a. Einfluss bei der Ermittlung der

Waldbrandgefährdung und damit bei der Festlegung der Waldbrandwarnstufen.

 

 

 

 

 

Aktuelle Warnstufen (04.07.06, 15:00 Uhr)

 

 

 

Altmarkkreis

Salzwedel             2       ab 05.07.2006

 

Anhalt-Zerbst                  2

 

Aschersleben-Staßfurt     1

 

Bernburg                        2

 

Bitterfeld                         3

 

Bördekreis                      1

 

Burgenlandkreis              2

 

Halberstadt                     1

 

Jerichower

Land              2       ab 05.07.2006

 

Köthen                           3

 

Mansfelder

Land              2

 

Merseburg-Querfurt        2

 

Ohrekreis                        2

 

Quedlinburg                    1

 

Saalkreis                         2

 

Sangerhausen                 2

 

Schönebeck                    2

 

Stendal                           2       ab

05.07.2006

 

Weißenfels                      2

 

Wernigerode                   1

 

Wittenberg

                     3

 

Stadt

Dessau                  3

 

Stadt

Halle (Saale)          2

 

Stadt

Magdeburg            1

 

 

 

 

 

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