Waldbrandgefahr steigt mit den
Temperaturen
04.07.2006, Halle (Saale) – 86
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 86/06
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 86/06
Halle (Saale), den 4. Juli 2006
Waldbrandgefahr steigt mit den
Temperaturen
In den Wäldern Sachsen-Anhalts besteht zurzeit eine erhöhte
Waldbrandgefahr. Schwerpunkte im Gefährdungspotenzial bilden dabei die
Kiefernwälder der Annaburger Heide, des Flämings und der Dübener Heide.
Für die Landkreise Bitterfeld, Köthen, Wittenberg und die Stadt Dessau
wurde die zweithöchste Waldbrandwarnstufe ¿3¿ ausgerufen. Bei der höchsten
Warnstufe ¿4¿ ist das Betreten der Wälder außerhalb der Wege verboten. Die
aktuellen Waldbrandstufen sind jeder Zeit auf den Internetseiten des LVwA unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
abrufbar.
In diesem Jahr hat es bereits 11 Mal in
den Wäldern Sachsen-Anhalts gebrannt. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 73
Waldbrände, bei denen eine Fläche von 12,15 Hektar betroffen war und ein
Schaden in Höhe von 62.920 Euro entstand.
Zum Vergleich: Im zehnjährigen Mittel (1995 bis 2004) sind 115
Waldbrände bei einer Gesamtfläche von 55,93 Hektar zu verzeichnen.
In den nächsten Tagen wird bei weiterhin
geringen Niederschlägen und trockener Luft mit einer weiteren zunehmenden
Verschärfung der Gefahrenlage zu rechnen sein.
Zurzeit werden in Sachsen-Anhalt 29 Feuerwachtürme zur Überwachung der
Wälder genutzt. Acht dieser Türme werden automatisiert (Kamerasystem)
betrieben.
Hintergrund:
Waldbrandwarnstufen :
Die
Waldbrandwarnstufen werden durch die unteren Forstbehörden (Ämter für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten) festgesetzt. Rechtsgrundlage ist
hierzu die Waldbrandschutzverordnung vom 30.12.1996.
Die
Festsetzung erfolgt jeweils in der Zeit vom 15. Februar bis zum 31. Oktober
einheitlich für alle Wälder des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien
Stadt.
Die
Ermittlung der Waldbrandgefährdung erfolgt ebenso wie deren amtliche
Festsetzung durch die Forstbehörden in Sachsen-Anhalt. Dazu wird ein Verfahren
(sogenanntes M-68-Verfahren in modifizierter Form) angewendet, in das
meteorologische und phänologische Werte einbezogen werden.
Grunddaten
hierfür sind z.B.:
§
Lufttemperatur
§
relative Luftfeuchte
§
Tagessumme der Niederschläge
§
Windgeschwindigkeit
§
Vegetationsfaktoren (Blüte der
Robinie, Austrieb der Birke)
§
erwartete Lufttemperatur des
Folgetages
§
erwartetes Minimum der
relativen Luftfeuchte für den Folgetag
§
erwartete Windgeschwindigkeit
für den Folgetag
Aus den
Daten werden über ein Rechenverfahren Kennziffern ermittelt, aus denen dann die
Warnstufe abgeleitet werden kann.
Die
Festsetzung der Waldbrandwarnstufen erfolgt jeweils landkreisweise. Dies
bedeutet, das u. U. kleinräumige Unterschiede, wie z.B. territorial begrenzte
Starkregenfälle, nicht besonders berücksichtigt werden können.
Feuerwachtürme
Die
Besetzungszeiten der Feuerwachtürme sind abhängig von der jeweils festgesetzten
Waldbrandwarnstufe:
Waldbrandwarnstufe
Besetzungszeiten
0
nicht besetzt
1
09:00
bis 17:00 Uhr MEZ bzw. 10:00 bis 18:00 Uhr MESZ
2 und 3
09:00
bis 18:00 Uhr MEZ bzw. 10:00 bis 19:00 Uhr MESZ
4
09:00
bis 20:00 Uhr MEZ bzw. 10:00 bis 21:00 Uhr MESZ
Die
Forstbehörden können je nach Erfordernis die Dienstzeiten verändern.
Waldbrandgefährdungsklassen:
Die
Wälder aller Eigentumsarten sind für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt
einer sogenannten Waldbrandgefährdungsklasse zugeordnet. Geregelt ist
dies in der Waldbrandschutzverordnung.
Dabei
bedeuten:
Waldbrandgefahrenklasse
A: allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung und Gefahr von Großbränden,
Waldbrandgefahrenklasse
B: allgemein mittlere Waldbrandgefährdung
Waldbrandgefahrenklasse
C: allgemein geringe Waldbrandgefährdung
Im
Bereich Anhalt gehören z. B. die Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg zur
Waldbrandgefahrenklasse A; der Landkreis Bitterfeld und die Stadt Dessau zur
Waldbrandgefahrenklasse B und die Landkreise Bitterfeld und Köthen zur
Waldbrandgefahrenklasse C.
Die
Zuordnung erfolgte auf Grund der klimatischen Bedingungen, der Waldstrukturen
(Baumartenstruktur, räumliche Verteilung der Waldflächen) und des allgemeinen
Waldbrandrisikos.
Die
Zuordnung zu Waldbrandgefahrenklassen hat u. a. Einfluss bei der Ermittlung der
Waldbrandgefährdung und damit bei der Festlegung der Waldbrandwarnstufen.
Aktuelle Warnstufen (04.07.06, 15:00 Uhr)
Altmarkkreis
Salzwedel 2 ab 05.07.2006
Anhalt-Zerbst 2
Aschersleben-Staßfurt 1
Bernburg 2
Bitterfeld 3
Bördekreis 1
Burgenlandkreis 2
Halberstadt 1
Jerichower
Land 2 ab 05.07.2006
Köthen 3
Mansfelder
Land 2
Merseburg-Querfurt 2
Ohrekreis 2
Quedlinburg 1
Saalkreis 2
Sangerhausen 2
Schönebeck 2
Stendal 2 ab
05.07.2006
Weißenfels 2
Wernigerode 1
Wittenberg
3
Stadt
Dessau 3
Stadt
Halle (Saale) 2
Stadt
Magdeburg 1
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