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Ab 1. Juli 2006
Genehmigungen für Stromnetzentgelte erteilt:
Vier Stadtwerke senken ihre Preise

04.07.2006, Magdeburg – 313

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 313/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 313/06

 

 

 

Magdeburg, den 4. Juli 2006

 

 

 

Ab 1. Juli 2006

Genehmigungen für Stromnetzentgelte erteilt:

Vier Stadtwerke senken ihre Preise

 

 

 

Die Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und

Gas beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat zum 1. Juli 2006 die ersten

vier Stromnetzentgeltgenehmigungen erteilt. 

Darüber hat Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff heute im Kabinett

informiert. Im Ergebnis dieser Prüfung ergab sich eine durchschnittliche

Senkung je nach Netzbetreiber über alle Spannungsebenen von acht bis 29 Prozent

zum bisherigen Preisniveau.

 

Einen Bescheid haben erhalten:

 

-

Stadtwerke

Blankenburg mit einer Senkung von insgesamt 29,6 Prozent zum bisher veröffentlichten

Entgelt,

 

-

Stadtwerke

Wernigerode mit einer Senkung von insgesamt 25,1 Prozent zum bisher veröffentlichten

Entgelt,

 

-

Stadtwerke

Weißenfels mit einer Senkung von 8,16 Prozent zum bisher veröffentlichten

Entgelt,

 

-

Stadtwerke

Zeitz mit einer Senkung von 22,55 Prozent zum bisher veröffentlichten Entgelt.

 

Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff sagte:

¿Durch die jetzt festgestellten Entgelte sind die Voraussetzungen für eine

Belebung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten geschaffen worden. Es

kommt jetzt für die Kunden, unabhängig davon ob Klein- oder Großkunde, darauf

an, das Angebot des Wettbewerbs aufzugreifen und sich einen Händler zu suchen,

der entsprechend seinem ganz individuellen Abnahmeverhalten das günstigste

Angebot zur Belieferung offeriert.¿ Möglichkeiten, sich über die Angebote zu

informieren, gibt es im Internet, u. a. unter der Adresse www.stromtarife.de .

 

Bei den Stadtwerken Blankenburg war bereits im

Antrag eine deutliche Reduzierung des bisherigen Entgeltes enthalten. Eine

ähnliche Situation bestand auch bei den Stadtwerken Wernigerode. Bei den

Stadtwerken Weißenfels war das bisher geltende Preisniveau bereits gering, so

dass keine deutlichen Senkungen mehr vorgenommen werden mussten. Bei den

Stadtwerken Zeitz konnte keine einvernehmliche Lösung erzielt werden.

 

Ein Grund für diese Senkung war ein eng

strukturiertes von der Landesregulierungsbehörde vorgegebenes

Kalkulationsschema. Jede Art von Kosten, die dem Netzbereich sachfremd sind,

waren zu eliminieren. Auch Quersubventionierungen sowohl zwischen dem

Netzbereich und dem Vertrieb als auch zwischen den Sparten mussten verhindert

werden.

 

Zum 1. August 2006 sollen alle 23 Stromnetzbetreiber

und zum 1. September 2006 alle 25 Gasnetzbetreiber beschieden sein. Es werden zukünftig

entflochtene Energievertriebe entstehen, die selbstständig im Wettbewerb

bestehen müssen.

 

Die Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und

Gas ist für alle Netzbetreiber im Land verantwortlich, an deren Netz weniger

als 100.000 Kunden angeschlossen sind (§ 54 EnWG). Aufgabe der Behörde ist es,

zur Belebung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten, die

Stromnetzentgelte für 23 Stromnetzbetreiber und 25 Gasnetzbetreiber im Land zu

prüfen und zu genehmigen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de