Ab 1. Juli 2006
Genehmigungen für Stromnetzentgelte erteilt:
Vier Stadtwerke senken ihre Preise
04.07.2006, Magdeburg – 313
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 313/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 313/06
Magdeburg, den 4. Juli 2006
Ab 1. Juli 2006
Genehmigungen für Stromnetzentgelte erteilt:
Vier Stadtwerke senken ihre Preise
Die Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und
Gas beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat zum 1. Juli 2006 die ersten
vier Stromnetzentgeltgenehmigungen erteilt.
Darüber hat Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff heute im Kabinett
informiert. Im Ergebnis dieser Prüfung ergab sich eine durchschnittliche
Senkung je nach Netzbetreiber über alle Spannungsebenen von acht bis 29 Prozent
zum bisherigen Preisniveau.
Einen Bescheid haben erhalten:
-
Stadtwerke
Blankenburg mit einer Senkung von insgesamt 29,6 Prozent zum bisher veröffentlichten
Entgelt,
-
Stadtwerke
Wernigerode mit einer Senkung von insgesamt 25,1 Prozent zum bisher veröffentlichten
Entgelt,
-
Stadtwerke
Weißenfels mit einer Senkung von 8,16 Prozent zum bisher veröffentlichten
Entgelt,
-
Stadtwerke
Zeitz mit einer Senkung von 22,55 Prozent zum bisher veröffentlichten Entgelt.
Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff sagte:
¿Durch die jetzt festgestellten Entgelte sind die Voraussetzungen für eine
Belebung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten geschaffen worden. Es
kommt jetzt für die Kunden, unabhängig davon ob Klein- oder Großkunde, darauf
an, das Angebot des Wettbewerbs aufzugreifen und sich einen Händler zu suchen,
der entsprechend seinem ganz individuellen Abnahmeverhalten das günstigste
Angebot zur Belieferung offeriert.¿ Möglichkeiten, sich über die Angebote zu
informieren, gibt es im Internet, u. a. unter der Adresse www.stromtarife.de .
Bei den Stadtwerken Blankenburg war bereits im
Antrag eine deutliche Reduzierung des bisherigen Entgeltes enthalten. Eine
ähnliche Situation bestand auch bei den Stadtwerken Wernigerode. Bei den
Stadtwerken Weißenfels war das bisher geltende Preisniveau bereits gering, so
dass keine deutlichen Senkungen mehr vorgenommen werden mussten. Bei den
Stadtwerken Zeitz konnte keine einvernehmliche Lösung erzielt werden.
Ein Grund für diese Senkung war ein eng
strukturiertes von der Landesregulierungsbehörde vorgegebenes
Kalkulationsschema. Jede Art von Kosten, die dem Netzbereich sachfremd sind,
waren zu eliminieren. Auch Quersubventionierungen sowohl zwischen dem
Netzbereich und dem Vertrieb als auch zwischen den Sparten mussten verhindert
werden.
Zum 1. August 2006 sollen alle 23 Stromnetzbetreiber
und zum 1. September 2006 alle 25 Gasnetzbetreiber beschieden sein. Es werden zukünftig
entflochtene Energievertriebe entstehen, die selbstständig im Wettbewerb
bestehen müssen.
Die Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und
Gas ist für alle Netzbetreiber im Land verantwortlich, an deren Netz weniger
als 100.000 Kunden angeschlossen sind (§ 54 EnWG). Aufgabe der Behörde ist es,
zur Belebung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten, die
Stromnetzentgelte für 23 Stromnetzbetreiber und 25 Gasnetzbetreiber im Land zu
prüfen und zu genehmigen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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