Ministerpräsident Böhmer begrüßt
Neuregelungen der Länder für Teledienste
22.06.2006, Magdeburg – 295
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 295/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 295/06
Magdeburg, den 22. Juni 2006
Ministerpräsident Böhmer begrüßt
Neuregelungen der Länder für Teledienste
Die Ministerpräsidenten der
Länder haben bei ihrer heutigen Konferenz in Berlin einen Staatsvertragsentwurf
beschlossen, der eine genauere Kompetenzabgrenzung von Bund und Ländern bei der
Regelung von Telediensten bezweckt. Dabei liegt die Zuständigkeit der Länder im
Bereich der an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdienste,
während die Zuständigkeit des Bundes die Individualkommunikation betrifft.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer betonte: ¿Die übersichtliche
Gesetzgebung für Telemedien gilt in Europa als vorbildlich und ist ein gutes
Beispiel für gelungene Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund.¿
Bund und Länder verzichten damit
zukünftig auf Parallelregelungen, die in der Vergangenheit bei den modernen
¿Online-Medien¿ zu Anwendungsproblemen in der Praxis führen konnten. Zukünftig
ist klar, dass die Länder auch bei Telemedien für die Inhaltsregulierung
zuständig sind. So müssen Anbieter von Telemedien auf Grundlage des
Staatsvertragsentwurfes (¿9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag¿) Verpflichtungen
zur Anbieterkennzeichnung, zur Gegendarstellung oder zur Werbung einhalten. Die
Einhaltung der Bestimmungen soll durch Länderbehörden überwacht werden.
Ministerpräsident Böhmer: ¿Die Länder konkretisieren mit dem 9.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Grundsätze, die die Anbieter moderner
Telemedien einzuhalten haben. Damit verfolgen wir in Abstimmung mit dem Bund
die Linie, Gefahren für junge Menschen und Verbraucher im Online-Sektor zu
begrenzen.¿
Impressum:
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Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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