Baurecht für den Neubau der BAB A
71
15.06.2006, Halle (Saale) – 81
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 81/06
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 81/06
Halle (Saale), den 15. Juni 2006
Baurecht für den Neubau der BAB A
71
Das
Landesverwaltungsamt hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2006 den Neubau
der Bundesautobahn A 71 auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt.
Die
A 71 stellt in Verbindung mit dem mitteldeutschen Autobahnnetz, der BAB 4, BAB
38 und BAB 143, eine überregionale, großräumige Straßenverbindung zwischen den
Regionen Thüringen, Sachsen und Bayern dar. Im mitteldeutschen Raum verbindet
die A 71 die Wirtschafts- und Ballungsregion Halle/Leipzig und Magdeburg.
Verkehrswirksam
wird der jetzt genehmigte Teilabschnitt zusammen mit seinem südlichen Teil in
Thüringen.
Die
geplante ca. 3,8 km lange Baustrecke liegt im Landkreis Sangerhausen, in den
Gemarkungen Oberröblingen, Niederröblingen und Edersleben.
Mit
der Realisierung der A 71 wird es zu einer Verkehrsentlastung in zahlreichen
Ortsdurchfahrten im Einzugesbereich der Trasse kommen, wodurch eine spürbare
Reduzierung der Lärm- und Abgasimmission eintreten wird. Im geplanten
Teilabschnitt wird sich die Lebensqualität u. a. in den Ortslagen, Edersleben,
Artern und Ringleben wesentlich verbessern.
Zur
Kompensation des notwendigen Eingriffs in Natur und Landschaft sind Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen mit dem Ziel der Entwicklung neuer Vegetationsstrukturen
unter Erweiterung vorhandener Lebensräume und der Erhaltung der natürlichen
Lebensräume geplant.
Eine
Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und die festgestellten
Planunterlagen werden vom 20.06.06 bis 03.07.06 bei den Verwaltungsgemeinschaften
Allstedt-Kaltenborn, in Allstedt, Sangerhausen in Sangerhausen und ¿Goldene
Aue¿, in Kelbra für alle Bürger zur Einsichtnahme ausgelegt.
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