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Förderprogramm gegen Schulversagen

13.06.2006, Magdeburg – 276

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 276/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 276/06

 

 

 

Magdeburg, den 13. Juni 2006

 

 

 

Förderprogramm gegen Schulversagen

 

Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz

hat heute dem Kabinett Einzelheiten eines Sonderprogramms gegen das Zurückbleiben

in der Schule vorgestellt, das ab dem kommenden Schuljahr umgesetzt wird.

Olbertz: ¿Ich möchte erreichen, dass die Anlässe des Sitzenbleibens und

Schulversagens soweit wie möglich zurückgedrängt werden¿. Dazu werde es an den

Sekundarschulen des Landes besondere Maßnahmen zur Stärkung der Kernkompetenzen,

des Praxisbezuges im Unterricht und zur individuellen Förderung geben.

 

So

wird ab dem kommenden Schuljahr der Pool für Förderstunden an Sekundarschulen

für die Klassen 7 - 9 um eine Stunde und für den 10. Schuljahrgang um zwei

Stunden erhöht. Im Schuljahr 2007/08 soll dieser Pool für alle Schuljahrgänge

zwei Stunden betragen. Auch für den Pflichtstundenbereich kommt es ¿ ohne

Ausweitung des Unterrichtsstoffes ¿ zu einer Erhöhung der Stundentafel: in der

5. Klasse eine Stunde für Lernmethoden, in der 6. Klasse eine Stunde für die

Kernfächer, in den Schuljahrgängen 7 bis 9 je eine Stunde im Hauptschulbereich

für den Lernbereich Wirtschaft/Technik/Hauswirtschaft und für die Kernfächer im

Realschulbereich. Zusätzlich wird im Realschulbereich in den Klassen 7 und 8

eine weitere Stunde für den Lernbereich Wirtschaft/Technik/Hauswirtschaft eingeführt.

Der 10. Schuljahrgang erhält zwei zusätzliche Stunden, eine für die Kernfächer

und eine für den Lernbereich Wirtschaft/Technik/Hauswirtschaft.

 

Olbertz: ¿Mehr Unterricht allein ist aber

noch kein besserer Unterricht. Entscheidend ist vielmehr, dass der Schwerpunkt

auf die Verbesserung der Unterrichtsqualität gelegt wird und eine neue, individuelle Förderkultur an unseren

Schulen entsteht¿.

 

Das Kultusministerium hat daher Grundsätze

für eine besondere Förderung versetzungs- und abschlussgefährdeter Schülerinnen

und Schüler erlassen. ¿Damit die Förderung zu einem gut abgestimmten Gesamtanliegen

der Schule wird, muss ein Förderkonzept erarbeitet und im Schulprogramm

verankert werden¿, so der Kultusminister. Darin werden Aufgaben der

Schulleitung, der Klassenlehrer und der Fachlehrkräfte festgehalten, aber auch

die Pflichten der Schüler und 

Erwartungen an die Eltern.

 

Wie der Minister mitteilte, ist die

Unterrichtsversorgung an den Schulen des Landes überdurchschnittlich gut. Dies

eröffne die Spielräume für konkrete Fördermaßnahmen. Die Schulen seien

verpflichtet, einen Teil der zur Verfügung stehenden Lehrerarbeitszeit für

¿Ergänzende schulische Angebote¿ zu nutzen. Diese Angebote konzentrieren sich

sowohl auf die Zurückdrängung des Schulversagens als auch auf die Förderung besonderer

Begabungen.

 

Zur Umsetzung des Programms stehen ab dem kommenden

Schuljahr an den Sekundarschulen zusätzliche Stunden im Umfang von insgesamt

300 Lehrerstellen zur Verfügung. Das Programm wird begleitet durch ein eigens

dafür entwickeltes Fortbildungskonzept. An jeder Schule soll es mindestens eine

Lehrkraft geben, die sich auf die Entwicklung von individuellen

Förderstrategien bei Leistungsabfall spezialisiert hat, die erforderlichen

Maßnahmen koordiniert und als Anlauf- und Beratungsstelle für Schülerinnen und

Schüler sowie für das Lehrerkollegium fungiert.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de