Förderprogramm gegen Schulversagen
13.06.2006, Magdeburg – 276
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 276/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 276/06
Magdeburg, den 13. Juni 2006
Förderprogramm gegen Schulversagen
Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz
hat heute dem Kabinett Einzelheiten eines Sonderprogramms gegen das Zurückbleiben
in der Schule vorgestellt, das ab dem kommenden Schuljahr umgesetzt wird.
Olbertz: ¿Ich möchte erreichen, dass die Anlässe des Sitzenbleibens und
Schulversagens soweit wie möglich zurückgedrängt werden¿. Dazu werde es an den
Sekundarschulen des Landes besondere Maßnahmen zur Stärkung der Kernkompetenzen,
des Praxisbezuges im Unterricht und zur individuellen Förderung geben.
So
wird ab dem kommenden Schuljahr der Pool für Förderstunden an Sekundarschulen
für die Klassen 7 - 9 um eine Stunde und für den 10. Schuljahrgang um zwei
Stunden erhöht. Im Schuljahr 2007/08 soll dieser Pool für alle Schuljahrgänge
zwei Stunden betragen. Auch für den Pflichtstundenbereich kommt es ¿ ohne
Ausweitung des Unterrichtsstoffes ¿ zu einer Erhöhung der Stundentafel: in der
5. Klasse eine Stunde für Lernmethoden, in der 6. Klasse eine Stunde für die
Kernfächer, in den Schuljahrgängen 7 bis 9 je eine Stunde im Hauptschulbereich
für den Lernbereich Wirtschaft/Technik/Hauswirtschaft und für die Kernfächer im
Realschulbereich. Zusätzlich wird im Realschulbereich in den Klassen 7 und 8
eine weitere Stunde für den Lernbereich Wirtschaft/Technik/Hauswirtschaft eingeführt.
Der 10. Schuljahrgang erhält zwei zusätzliche Stunden, eine für die Kernfächer
und eine für den Lernbereich Wirtschaft/Technik/Hauswirtschaft.
Olbertz: ¿Mehr Unterricht allein ist aber
noch kein besserer Unterricht. Entscheidend ist vielmehr, dass der Schwerpunkt
auf die Verbesserung der Unterrichtsqualität gelegt wird und eine neue, individuelle Förderkultur an unseren
Schulen entsteht¿.
Das Kultusministerium hat daher Grundsätze
für eine besondere Förderung versetzungs- und abschlussgefährdeter Schülerinnen
und Schüler erlassen. ¿Damit die Förderung zu einem gut abgestimmten Gesamtanliegen
der Schule wird, muss ein Förderkonzept erarbeitet und im Schulprogramm
verankert werden¿, so der Kultusminister. Darin werden Aufgaben der
Schulleitung, der Klassenlehrer und der Fachlehrkräfte festgehalten, aber auch
die Pflichten der Schüler und
Erwartungen an die Eltern.
Wie der Minister mitteilte, ist die
Unterrichtsversorgung an den Schulen des Landes überdurchschnittlich gut. Dies
eröffne die Spielräume für konkrete Fördermaßnahmen. Die Schulen seien
verpflichtet, einen Teil der zur Verfügung stehenden Lehrerarbeitszeit für
¿Ergänzende schulische Angebote¿ zu nutzen. Diese Angebote konzentrieren sich
sowohl auf die Zurückdrängung des Schulversagens als auch auf die Förderung besonderer
Begabungen.
Zur Umsetzung des Programms stehen ab dem kommenden
Schuljahr an den Sekundarschulen zusätzliche Stunden im Umfang von insgesamt
300 Lehrerstellen zur Verfügung. Das Programm wird begleitet durch ein eigens
dafür entwickeltes Fortbildungskonzept. An jeder Schule soll es mindestens eine
Lehrkraft geben, die sich auf die Entwicklung von individuellen
Förderstrategien bei Leistungsabfall spezialisiert hat, die erforderlichen
Maßnahmen koordiniert und als Anlauf- und Beratungsstelle für Schülerinnen und
Schüler sowie für das Lehrerkollegium fungiert.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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