Hövelmann kündigt verbesserten Schutz für
Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution an
09.06.2006, Magdeburg – 109
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/06
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 109/06
Magdeburg, den 9. Juni 2006
Hövelmann kündigt verbesserten Schutz für
Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution an
¿Menschenhandel und Zwangsprostitution
sind besonders menschenverachtende Formen der Kriminalität, die massiv in das
Selbstbestimmungsrecht der Opfer eingreifen und unabsehbare physische und
psychische Schäden verursachen. Ihre Bekämpfung hat für uns deshalb einen
besonders hohen Stellenwert.¿ Das erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD)
in der heutigen Landtagsdebatte. Der Minister kündigte zugleich einen
verbesserten Schutz für Opfer an, die zur Aussage gegen die Täter bereit sind.
Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution erhalten in
Sachsen-Anhalt bislang ¿ auf der Grundlage eines Erlasses des Innenministeriums
von 2000 ¿ eine vierwöchige Ausreisefrist; bei Bereitschaft zur Zeugenaussage
gegen die Täter wird die Abschiebung ausgesetzt (Duldung). Es kann ein
befristeter Aufenthaltstitel erteilt werden, wenn aufgrund der Zeugenaussage
nach Rückkehr eine Gefährdung in der Heimat zu befürchten wäre. Eine Richtlinie
der Europäische Union von 2004 sieht vor, dass Betroffenen, die an der
Bekämpfung des Menschenhandels mitwirken und dazu mit den zuständigen Behörden
kooperieren wollen, ein befristeter Aufenthaltstitel erteilt wird. Zuvor soll
den Betroffenen eine Bedenkzeit eingeräumt werden, die es ihnen ermöglicht, in
Kenntnis der Sachlage und Abwägung aller Gefahren darüber zu entscheiden. Die
Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht muss bis zum 6. August 2006
erfolgen. Diese Umsetzung ist auf Bundesebene beabsichtigt, wird jedoch nicht
innerhalb der von der EU gesetzten Frist in Kraft treten.
Hövelmann: ¿Wir gehen davon aus, dass die EU-Richtlinie ab August
unmittelbar geltendes Recht ist. Es besteht also akuter Handlungsbedarf, und
wir werden unseren Erlass entsprechend anpassen. Den Betroffenen wird eine
angemessene Bedenkzeit eingeräumt und ein befristeter Aufenthaltstitel für ihre
Mitwirkung und ihre Zeugenaussage erteilt.¿
Hövelmann betonte die Bedeutung der Betreuungsarbeit für die Opfer von
Menschenhandel und Zwangsprostitution. Im Vordergrund steht dabei die
psychische und physische Stabilisierung, die individuelle Hilfestellung sowie
die Unterstützung im Verkehr mit Behörden und die Vorbereitung auf die Rückkehr
in das Heimatland.
Zur Sicherstellung der Beratungsinfrastruktur für Opfer von
Menschenhandel fördert das Sozialministerium seit Dezember 1999 die
Beratungsstelle VERA mit jährlich 91.000 ¿. Träger ist der Landesverband der
Arbeiterwohlfahrt (AWO). Die Beraterinnen beraten Opfer von Menschenhandel und
begleiten und betreuen sie als Zeuginnen während Gerichtsverhandlungen. Die
qualitative und quantitative Arbeit der Beratungsstelle wird von einem Beirat
begleitet. Die Beratungsstelle VERA holte jüngst die Wanderausstellung von
Terre des femmes ¿Ohne Glanz und Glamour¿ für jeweils eine Woche nach Magdeburg
und nach Lutherstadt Wittenberg.
Seit 2000 wurden
im Land insgesamt 170 Fälle der Ausbeutung von Prostituierten, der Zuhälterei
und des Menschenhandels mit 219 Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik
registriert. 34 zur Zusammenarbeit bereite ausländische Opfer, die dazu auch in
Deutschland bleiben wollten, wurden an die Fachberatungsstelle VERA vermittelt.
Derzeit betreut VERA zehn Opfer.
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Martin Krems
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