"Sachsen-Anhalt auf dem Weg in eine
solidarische Leistungsgesellschaft" - Regierungserklärung von
Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Landtagssitzung am 8. Juni
2006
08.06.2006, Magdeburg – 273
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 273/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 273/06
Magdeburg, den 8. Juni 2006
"Sachsen-Anhalt auf dem Weg in eine
solidarische Leistungsgesellschaft" - Regierungserklärung von
Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Landtagssitzung am 8. Juni
2006
Es gilt das gesprochene Wort!
(Anrede!)
Im Ergebnis
der Landtagswahl am 26. März dieses Jahres haben sich zwei Parteien zu einer
Regierungskoalition zusammengeschlossen, die sich bis dahin in unterschiedlicher
parlamentarischer Funktion gegenübergestanden hatten. Trotzdem konnte in relativ
kurzer Zeit ein gemeinsames Arbeitsprogramm vereinbart werden, weil beide Parteien
von der gleichen sozioökonomischen Situationsanalyse ausgehen mussten.
Nach einem
grundlegenden wirtschaftlichen Transformationsprozess hat sich seit Mitte der
neunziger Jahre der wirtschaftliche Konvergenzprozess deutlich verlangsamt. Im
Jahr 2004 belief sich das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner in Sachsen-Anhalt
auf 69,1 % des bundesdeutschen Durchschnitts oder auf 71,9 % des
EU-Durchschnitts. Sachsen-Anhalt zählt damit immer noch zu den weniger
wohlhabenden Regionen der Europäischen Union, deren Bruttoinlandsprodukt je Einwohner
unterhalb 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt. Auch wenn die
Arbeitsproduktivität überproportional gestiegen war, erreichten wir 2004 nur
79,8 % des bundesdurchschnittlichen Niveaus. Trotz eines geringen Anstiegs der
Beschäftigungsverhältnisse in einigen Branchen ist es bis 2004 insgesamt wegen
des starken Beschäftigungsrückganges im Baugewerbe und einem notwendigen Personalabbau
im öffentlichen Dienst zu einem Rückgang der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisse gekommen. Die von Eurostat ausgewiesene
Beschäftigtenquote lag 2004 mit 58,7 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
Die Selbständigenquote ist wohl gestiegen, liegt aber ebenfalls immer noch
deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Arbeitslosenquote ist zwar bei uns
entgegen dem Bundestrend geringfügig gesunken, liegt aber immer noch fast
doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt. Die Bevölkerungsentwicklung ist
rückläufig, sowohl durch eine negative Wanderungsbilanz als auch wegen eines
deutlich höheren reproduktiven Defizits. Innerhalb des innerdeutschen
Finanzausgleichs müssen wir mit einem Ausgleichsverlust von 2.155 Euro pro
Einwohnerabgang rechnen. So hatten wir 2004 allein durch Einwohnerrückgang
gegenüber 2003 auf diesem Weg Mindereinnahmen von 61,4 Millionen Euro.
Nennenswerte
wirtschaftliche Wachstumspotentiale gibt es im Bereich der Ernährungsgüterwirtschaft
und der gewerblichen Wirtschaft bei immer noch unterdurchschnittlichen Exportquoten.
Die
Haushaltssituation weist inzwischen die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller
deutschen Flächenländer aus, bei deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden
Ausgaben pro Einwohner. Die Eigenfinanzierungsquote unseres Landeshaushaltes
liegt noch unter 45 %.
Das ist der
mit wenigen Zahlen beschriebene volkswirtschaftliche Hintergrund, vor dem die
Konzeptionen der Landesregierung für die 5. Legislaturperiode des Landtages erarbeitet
werden mussten. Dabei wissen wir, dass
-
die finanziellen Hilfen
aus dem Solidarpakt II ab 2008 deutlich rückläufig sein werden,
-
die finanziellen Hilfen
aus dem EU-Fonds in der nächsten Förderperiode um etwa ein Fünftel niedriger sein
werden,
-
die Verwendung der SOBEZ
bei nur haushaltstechnischer Beurteilung in den Fortschrittsberichten uns als
Fehlverwendung öffentlichkeitswirksam vorgeworfen wird,
-
und die innerdeutsche
Finanzarchitektur von den sogenannten Geberländern in den zukünftigen
Föderalismusverhandlungen grundsätzlich infrage gestellt werden wird.
Daraus
ergibt sich die nüchterne Konsequenz, dass der gegenwärtige haushaltspolitische
Status nur in dem Maße erhalten werden kann, in dem es uns gelingt, ausfallende
Finanzhilfen durch eigenes Steueraufkommen zu ersetzen. Das ist der Rahmen, in
dem gestaltungspolitische Entscheidungen getroffen werden müssen.
Für die
Landesregierung und für die Koalitionsfraktionen gilt es daher, bei allen finanzrelevanten
Entscheidungen zu fragen, ob eine Maßnahme die Transferabhängigkeit unseres
Landes vermindert, neue Arbeitsplätze schafft oder die eigene Steuerkraft
erhöht. Diese Grundsätze gelten auch für die noch laufende Proportionierung
zukünftiger operationeller Programme der Europäischen Union. Dabei sind dann
noch die Kofinanzierungskonditionen zu berücksichtigen und die Möglichkeiten
revolvierender Fondsbildung zu prüfen, damit das Land auch nach dieser
Förderperiode noch Gestaltungsmöglichkeiten hat.
Die
Koalition hat sich vorgenommen, die jährliche Neuverschuldung kontinuierlich zu
reduzieren und ab 2011 keine neue Schulden mehr aufzunehmen. Wie sehr wir dabei
von den bundespolitischen Rahmenbedingungen abhängig sind, haben wir während
der vergangenen Legislaturperiode erfahren müssen. Die gegenwärtige Entwicklung
des Steueraufkommens berechtigt zur Erwartung, dieses notwendige Ziel jetzt zu
erreichen. Ohne eine konsequente kritische Überprüfung aller Ausgabenansätze
wird es trotzdem nicht möglich sein.
Auch die
Finanzbeziehungen zu unseren Kommunen bedürfen der Überprüfung. Im Zeitraum von
1995 bis 2005 sind die Einnahmen des Landes um 5% gesunken, die Einnahmen aus
kommunalen Steuern um 50 % gestiegen. Im letzten Jahr verbesserten sich die
Steuereinnahmen der Gemeinden um 14,3 %, bei gleichzeitig rückläufigen
Einnahmen des Landes um minus 2,7 %.
Die
Landesregierung wird trotzdem den häufig schmerzhaften kommunalen Haushaltskonsolidierungskurs
nach Möglichkeit unterstützen und darauf hinwirken, dass die durch
Bundesgesetze steigenden Ausgabenverpflichtungen ausgeglichen werden.
Gleichwohl kann nicht übersehen werden, dass im letzten Jahr das
Finanzierungsdefizit des Landes ca. zehn mal so groß war wie das der kommunalen
Ebene. Das Gewerbesteueraufkommen der Gemeinden ist hochgradig unterschiedlich.
Das Gesamtaufkommen wird in die Finanzkraft des Landes eingerechnet und
vermindert die Finanzzuweisungen von außen. Je reicher einzelne Gemeinden
werden ¿ was wir uns wünschen ¿ desto ärmer werden alle anderen. Bei einer
Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes muss diese Entwicklung berücksichtigt
werden.
Die
Leistungen der Gemeinden für die kommunalen Grundsicherungen sind sehr unterschiedlich.
Vielleicht gerade ein Drittel unserer Gemeinden ist noch Träger einer Grundschule,
weniger als zwei Drittel noch Träger einer Kindertageseinrichtung, um nur einen
Bereich anzusprechen. Daraus ergibt sich nahezu zwangsläufig, dass im
Zusammenhang mit der geplanten zweiten Stufe einer Verwaltungsreform, mit der
Aufgaben auf die kommunalen Ebenen der Kreise und Gemeinden übertragen werden
sollen, dass in diesem Zusammenhang auch eine weitere kommunale Strukturreform
notwendig ist.
Sachsen-Anhalt
ist im kommunalen Bereich noch zu kleinteilig organisiert. Von den 1045
kreisangehörigen Gemeinden hatten im Mai dieses Jahres 62,8 % weniger als
eintausend Einwohner. Außer in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein liegt
dieser Anteil in den anderen Ländern zwischen null und - etwa in Niedersachsen
- 23 %. In Schleswig-Holstein wird gegenwärtig die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften
organisiert, die sich dann weiter entwickeln sollen.
Für unser
Land hat die jetzige Koalition vereinbart, die bisher eher sporadische Bildung
von Einheitsgemeinden weiter zu unterstützen, mit dem Ziel, bis zu den Kommunalwahlen
2009 möglichst freiwillig flächendeckend Einheitsgemeinden zu bilden. Kein
anderes Ziel der Koalitionsvereinbarung ist bisher so breit diskutiert worden
wie dieses, von eindeutiger Zustimmung bis zu schroffer Ablehnung. Die
Erreichung dieses Zieles wird nur möglich werden, wenn es uns gelingt,
möglichst viele auf diesem Weg mitzunehmen. Dazu haben wir beschlossen,
gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Leitbild zu erarbeiten.
Dieses Leitbild muss auch den Rahmen beschreiben, in dem kommunale Selbstverwaltung
gewährleistet bleibt. Es muss dem Eindruck widersprochen werden, es wäre die
Absicht der Landesregierung, aus dogmatischen Gründen ein kollektives
Todesurteil für alle bisherigen Gemeinden zu administrieren.
Es muss
aber auch deutlich werden, dass kommunale Selbstverwaltung nur dann möglich
ist, wenn überhaupt noch etwas entschieden werden kann und wenn die Gemeinden
ab einer bestimmten Mindestgröße die Grundaufgaben kommunaler Daseinsvorsorge
auch schultern können. Die meisten Länder in Deutschland haben diese Reformen
bereits erledigt, in den anderen laufen die gleichen Diskussionen. Ein einziger
Blick auf die Landkarte Sachsen-Anhalts mit den eingezeichneten gegenwärtigen
Verwaltungsstrukturen macht deutlich, dass viele raumordnerische Probleme gelöst
werden müssen.
Die
demografischen Unterschiede und der Abgleich mit inzwischen bestehenden stabilen
Strukturen, wird von uns eine erhebliche Beweglichkeit und Spannbreite schon
bei der Formulierung des Leitbildes verlangen. Um den bereits begonnenen
Diskussionsprozess zu strukturieren, werden wir uns schon bald auf einige
Eckpunkte festlegen müssen. Danach brauchen wir Zeit, um möglichst viele
einzubinden und deutlich zu machen, dass wir nicht die eigene Geschichte
leugnen, aber für die veränderten Bedingungen und Aufgaben der Zukunft
vorbereitet sein wollen. Dazu werten wir gegenwärtig die Erfahrungen anderer
Länder und bisher in diesem Zusammenhang ergangene Rechtssprechung aus. Wir
haben uns darauf geeinigt, dass eine gesetzlich Regelung erst nach einer
Freiwilligkeitsphase und der Auswertung der dabei gewonnenen Erfahrungen in
Angriff genommen werden wird.
In dieser
ersten Phase werden wir gemeinsam nur erfolgreich sein, wenn es uns gelingt
deutlich zu machen, dass dieser Strukturwandel nicht zum Verlust historisch gewachsener
Individualität führt, wohl aber gerade im ländlichen Raum zu einem Zugewinn an
eigenen kommunalen Gestaltungschancen. Um zukunftsfähig im 21. Jahrhundert zu
sein müssen auch wir uns aus manchen Strukturen des 19. und 20. Jahrhunderts
weiter entwickeln. Auf diesem Weg wollen wir alle mitnehmen, denen die Zukunftsfähigkeit
unseres Landes wichtig ist.
Diese
Strukturreform ist nur ein Teil einer sehr grundsätzlichen Überarbeitung der
Landesentwicklungsplanung. Die demografische Entwicklung und die finanziellen
Möglichkeiten zwingen zu einer neu zu durchdenkenden querschnitts- und
effizienzorientierten fachübergreifenden Raumordnung und Landesplanung. Wir
brauchen eine moderne Vision, wie unser Land künftig aussehen soll und in welchen
Städten und Kommunen wir wie leben wollen.
Im
Zusammenhang mit der kommunalen Gebietsreform ist diese Frage für die Gemeinden
und im Zusammenhang mit der Internationalen Bauausstellung 2010 für die Städte
neu zu entscheiden. Die bisher vorrangig nachteilsausgleichende Förderpolitik
für strukturschwache Räume muss in diesem Zusammenhang zu einer regionalen
Wachstums- und Innovationspolitik umgesteuert werden. Die größtmögliche Einbindung
der Bürger in die Erarbeitung neuer Zielvorstellungen ist dabei ein gemeinsames
Anliegen. Solidarische Strukturen wie Zweckverbände, abgestimmte Konzepte für
den Regionalverkehr oder Vernetzung verschiedener Verkehrsträger existieren
bereits. Nur durch die Optimierung bestehender und die Schaffung zusätzlicher
Netzwerke als eine Form der solidarischen Aufgabenerfüllung werden wir die
zukünftigen Probleme lösen können.
Andere,
ebenso wichtige Aufgaben der laufenden Legislaturperiode haben weniger öffentliche
Aufmerksamkeit gefunden. Wir wissen längst, dass unsere Wirtschaft nicht
erfolgreich sein wird, wenn sie nur nachmachen würde, was andere schon bis zur
Marktsättigung gemacht haben. Wir werden nur erfolgreich sein, wenn wir auch
innovativ sind. Das war schon vor 100 Jahren so, als die Wirtschaftsregion
Mitteldeutschland sich bereits einmal erfolgreich entwickelte. Heute sind wir
ein wenig stolz auf diese Vergangenheit.
Ein
Rückblick in diese Zeit zeigt aber auch, dass man dabei einen langen Atem haben
muss. Wir sind heute stolz auf den erstmaligen Bau eines Ganzmetallflugzeuges -
1919 in den Junkers-Werken in Dessau -, mit dem erstmals ein Höhenweltrekord
von 6750 m erreicht wurde. Das war das Ergebnis einer 30-jährigen
ingenieurtechnischen Forschungs- und Entwicklungsarbeit und nicht das Ergebnis
einer kurzfristig umgesetzten Idee.
Wir sind
heute stolz auf die Entwicklung des ersten Drei-Schichten-Farbfilms ¿ 1936 bei
Agfa-Wolfen. Auch dies war das Ergebnis einer fast 40-jährigen Firmengeschichte
und etwa 14-jähriger Versuchsarbeiten mit der Dünnschichtchromatographie. Wir erzählen
auch voller Stolz von der Entdeckung und industriellen Herstellung des Sacharins
als Zuckerersatzstoff durch die Firma Fahlberg. Diese Entwicklung hat 18 Jahre
gedauert und dann noch einmal 14 Jahre, bevor es zu einer exorbitanten
Produktionsausweitung kam.
Das wird
auch zu Beginn dieses Jahrhunderts in unserer Zeit kaum anders sein. Auf die regionalen
Traditionen aufbauend haben sich einige Branchen sehr gut entwickelt. Das
betrifft die chemische Industrie im Olefin-Verbund mit Forschungsschwerpunkt im
Bereich der Polymersynthese und der Photovoltaik auf der Grundlage von
Erfahrungen aus der Dünnschichtchromatographie. In anderen Bereichen sind es
moderne Technologien der Guss- und Zerspanungstechnik, die dem
Wirtschaftsstandort Profil geben. Es gibt inzwischen viele Beispiele, die zu
Optimismus berechtigen. Wir müssen diesen Weg weiter gehen und als einen
wichtigen Aspekt der Wirtschaftsförderung die Innovationsförderung ausbauen.
Die
anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung soll
künftig im Wirtschaftsministerium zusammengeführt werden. Wir sind eines der
wenigen Länder in Deutschland, das noch keine eigene Stiftung zur
Landesentwicklung hat. Deshalb soll eine Landesinnovationsstiftung errichtet
werden. Verkaufserlöse sollen nur dem Grundstock des Landes oder einer solchen
Stiftung als revolvierender Fonds zur Verfügung gestellt werden und nicht mehr
in den Haushalt als allgemeine Deckungsmittel eingestellt werden. Dadurch wird
sicher gestellt, dass das Vermögen des Landes erhalten bleibt und nicht
aufgezehrt wird. Einige andere Länder haben dieses Prinzip sogar in ihrer
Landesverfassung festgeschrieben. Der Einsatz zur Wirtschafts- oder
Innovationsförderung über eine solche Stiftung darf dann auch nur über abgesicherte
Darlehen erfolgen. Dadurch soll auf Dauer die Fähigkeit des Landes erreicht
werden, fördernd unterstützen zu können.
Gerade in
der Wirtschaft haben sich unter dem besonderen Wettbewerbs- und Leistungsdruck
während der letzten 10 bis 15 Jahre neue solidarische Strukturen gebildet, die
sich bewährt haben. Das begann mit gemeinsamen Serviceunternehmen zur infrastrukturellen
Erschließung von Gewerbegebieten wie Infraleuna oder dem Chemiepark Bitterfeld.
Das führte zu sehr erfolgreichen Netzwerken der Automobilzulieferindustrie oder
der chemischen Industrie, und das wird zur regionalen Clusterbildung führen,
die bereits begonnen hat. Diese Entwicklung muss konsequent weiter geführt und
durch zusätzliche Formen der Zusammenarbeit insbesondere mit den ingenieurwissenschaftlichen
Einrichtungen erweitert werden.
Dass
Bildung eine der wichtigsten Ressourcen unseres rohstoffarmen Landes ist, ist
inzwischen unbestritten. Dass man dabei immer wieder über die beste Methodik
und die besten Organisationsstrukturen streiten kann, wird wohl so bleiben.
In und mit
einem Bildungskonvent wollen wir uns an dieser Diskussion beteiligen. Von der
vorschulischen Bildung bis zur Erwachsenenbildung, und von den Konzeptionen für
Kindergärten bis zu den Strukturen der Hochschulen gibt es für alle Ausbildungsstufen
unterschiedliche Angebote und Empfehlungen. Weder nach den finanztechnischen
Definitionen noch nach den Interpretationen des jährlichen
Fortschrittsberichtes über die Verwendung von Sonderbundesergänzungszuweisungen
gelten die dafür ausgegebenen Mittel als investiv verausgabt. Das werden wir
nicht ändern können. Wir werden uns aber bemühen zu erreichen, dass sie im
Rahmen einer Gesamtbewertung berücksichtigt werden.
Der
Grundsatz, dass regelmäßig wiederkehrende Ausgaben nicht mit nur zeitweiligen
Einnahmen finanziert werden sollten, ist unbestritten. Dass Investitionen in
Menschen auch Investitionen in die Zukunft sind, wird niemand abstreiten. Aber
nur wenn die so geförderten Personen dann in unserem Land Arbeit finden, sind
es auch Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Dem steht nicht entgegen,
dass dem Fremdsprachenunterricht in einer immer mehr zusammenwachsenden Welt zunehmende
Bedeutung zukommt. Im Gegensatz zu früher sind unsere heutigen Grenzen die
Grenzen unserer Sprachfähigkeiten. Wer sich mehr von dieser Welt erschließen
will, muss auch mehrere Sprachen verstehen und sprechen können.
Bei den
Aufgaben zur Steuerung des Arbeitsmarktes stehen wir vor ganz anderen
Problemen. Auch in diesem Jahr werden wieder besondere Bemühungen notwendig
werden, um genügend Ausbildungsplätze zu organisieren.
Regelmäßig
beklagen sich Kammerpräsidenten und Ausbilder über einen ungenügenden
Bildungsstand der Schulabgänger und eine viel zu hohe Abbrecherquote nach
vermittelter Berufsausbildung. Zusammen mit den Verbänden werden das Kultusministerium
und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Projekte zur besseren Vorbereitung
auf die Berufsausbildung organisieren. Es sind vermutlich die Erfahrungen unserer
Vergangenheit, weshalb solche Projektangebote in den neuen Ländern dankbarer
aufgenommen werden als in den westlichen. Wir wollen uns gern daran beteiligen
und haben eigenen Handlungsbedarf.
Auch im
Bildungsbereich gibt es Strukturen solidarischer Zusammenarbeit, die sich
bereits bewährt haben, und den Bedarf nach neuen, innovativen Angeboten. Wenn
das Kultusministerium sich jetzt bemüht, die sogenannte Sitzenbleiberquote in
den Sekundarschulen zu senken, dann kommt niemand auf den Gedanken, in falscher
Solidarität das gesamte Leistungsniveau abzusenken. Aber in klassen- oder schulübergreifenden
Strukturen zusätzliche Förderkurse anzubieten ist ein solcher Weg.
Dass dann
von interessierten Verbänden schnell die Forderung nach zusätzlichen Fördermitteln
erhoben wird entspricht einer Fördermittelmentalität, die wir in allen Bereichen
während der vergangenen 10 bis 15 Jahre selbst mit induziert haben. In allen
diesen Bereichen werden wir unsere zukünftigen Probleme nicht mit mehr Geld, sondern
nur mit innovativen Formen der Zusammenarbeit lösen können. Im Hochschulbereich
haben wir bereits die gesetzlichen Grundlagen für solidarische Kooperation und
Strukturabstimmung geschaffen.
Das gilt
ebenso für die Angebote des zweiten Arbeitsmarktes. Die meisten Investitionen
sind kapitalintensiv und technologisch hochmodern. Fast immer entstehen nur
verhältnismäßig wenige, dafür hochqualifizierte Arbeitsplätze. Noch längere
Zeit werden wir die Möglichkeiten des zweiten Arbeitsmarktes nutzen müssen.
Die zwar
immer noch hohe Arbeitslosigkeit ist trotzdem die seit neun Jahren niedrigste
Quote in unserem Land. Wir stellen erstmals auch einen Rückgang der
Jugendarbeitslosigkeit fest. Unter den neuen Länder sind wir derzeit das
einzige, das 2005 keinen aktuellen Rückgang der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse
aufweist. Das ist insbesondere auf die konzertierte Aktion des Landes, der
Agenturen für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaften und der optierenden Kommunen
zurückzuführen, die in Sachsen-Anhalt mit gemeinsamen Konzepten gegen die
Arbeitslosigkeit vorgehen und sich diesbezüglich regelmäßig austauschen. Wir
nutzen intensiv eine Kombilohnvariante des SGB II, nach der Freibeträge bei
Erwerbstätigkeit und Einstiegsgeld zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit von
Arbeitslosen kombiniert werden können. Bis Mai dieses Jahres konnten bisher
1435 Bezieher von Arbeitslosengeld II mit diesen Instrumenten auf Arbeitsplätze
vermittelt werden ¿ mehr als in anderen Bundesländern.
Gegenwärtig
wird eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung dieser bei uns
entwickelten Kombilohnvariante vorbereitet. Die Zusätzlichkeit der
eingerichteten Arbeitsplätze, das Lohngefüge, das Qualifikationsniveau der so
Eingestellten und die Nachhaltigkeit der Beschäftigungsverhältnisse sollen
ausgewertet werden. Das Ziel sind Schlussfolgerungen und Empfehlungen über
notwendige Rahmenbedingungen für die eventuelle Einführung von Mindestlöhnen.
Bundesweit hat Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung dieser Möglichkeiten des SGB II
eine Pilotfunktion übernommen. Einen richtigen Durchbruch bei der Senkung der
Arbeitslosigkeit haben wir damit allerdings nicht erreichen können. Deshalb
suchen wir innovativ nach neuen Konzepten. Noch in diesem Monat werden Gespräche
mit der Bundesagentur für Arbeit beginnen, über sinnvolle und nutzbringende
Arbeit im kommunalen und sozialen Bereich, die ja da ist, die aber in den
gegenwärtigen Strukturen nicht finanziert werden kann. Wir wollen möglichst
vielen Arbeitslosen eine Alternative zur erzwungenen Untätigkeit aufzeigen.
Das ist für
uns ein sehr grundsätzliches Problem. Aus dem Makel einer mehr als ein
Jahrzehnt hohen Arbeitslosigkeit möchten wir wenigstens Alternativen für den Arbeitsmarkt
der Zukunft entwickeln. Wer die nach dem historischen Transformationsprozess
neu aufgebauten Produktionsmittel, Produktionsweisen und Produktionsverhältnisse
kennt wird feststellen müssen, dass immer mehr mit immer weniger Menschen
produziert wird. Diese Entwicklung wird weitergehen. So notwendig weiteres
Wirtschaftswachstum für uns ist, unsere Arbeitsmarktprobleme werden wir damit
allein nicht lösen können.
Aus
demografischen Gründen werden die Zahlen in zehn Jahren andere sein ¿ das
Grundproblem wird bleiben. Es spricht alles dafür, dass der Arbeitsmarkt auch
zukünftig dreiteilig organisiert werden muss. Zwischen dem geschützten, über
Sozialtransfer finanzierten und dem freien, tariffinanzierten Arbeitsmarkt wird
es eine Zwischenform auch zukünftig geben müssen, die teils transfer- und teils
tariffinanziert organisiert werden muss. Dafür suchen wir innovative Modelle
und bieten uns mit unserer gut organisierten Arbeitsverwaltung für
Pilotprojekte an.
Selbst wenn
es überhöht klingen mag, ich sehe dahinter sehr grundsätzliche Probleme. In den
neuen Bundesländern ist noch eine Generation in der politischen Verantwortung,
die selbst sehr unterschiedliche Gesellschaftskonzeptionen erlebt hat. Wir
haben erlebt, dass weltweit keine auf konsequente Verteilungsgerechtigkeit
strukturierte und deshalb hochgradig kontrollierte Gesellschaft auch nicht mit
nachträglich erfundenen ökonomischen Hebeln die Leistungsfähigkeit einer
marktorientierten Wettbewerbsgesellschaft erreichen konnte. Wir haben erlebt
und erleben noch, dass die nationalen Mechanismen zur Sozialpflichtigkeit einer
Marktwirtschaft unter den Bedingungen der Globalisierung nicht mehr greifen
können und wahrscheinlich durch internationale Vereinbarungen ersetzt werden
müssen. Unter diesen Bedingungen einen regionalen Arbeitsmarkt zu steuern
verlangt mehr instrumentelle Möglichkeiten als wir bisher haben. Deswegen werden
wir uns an der Konzeption und Erprobung neuer Wege der Arbeitsmarktpolitik
aktiv beteiligen. Im nationalen und internationalen Wettbewerb werden wir nur
erfolgreich sein, wenn es uns gelingt, die notwendige Leistungskultur zu
entwickeln. Leistung braucht Freiraum zur Entfaltung und Ansporn. Deregulierung
und Entbürokratisierung sind die Forderungen der Leistungswilligen an die
staatliche Verwaltung. Das Steuerrecht muss sicher stellen, dass Leistung sich
lohnt und dass genau so die Selbstbedienungsmentalität in manchen
Vorstandsetagen sich nicht lohnt. Die Sozialkultur zwischenmenschlicher
Solidarität wird von niemandem infrage gestellt solange erkennbar bleibt, dass
die Hilfe von anderen nicht von der Eigenverantwortung für sich selbst
entbindet.
Die gegenwärtige
Reformdebatte für die sozialen Sicherungssysteme wird noch zu vielen
Diskussionen führen, in die wir eigene Vorschläge einbringen können. Insofern
stehen wir auch bei uns am Anfang eines Weges. Wir sind noch auf der Suche nach
neuen Strukturen für eine solidarische Leistungsgesellschaft und wollen uns
daran aktiv beteiligen.
Die
finanzielle Absicherung in Notlagen mag der Höhe nach umstritten sein, die gesetzlichen
Grundlagen gibt es seit mehr als 40 Jahren. Der verständliche Wunsch nach
Teilnahme an einer Leistungsgesellschaft muss auf eine andere Weise organisiert
werden. Wir wollen uns daran beteiligen, dafür neue Wege zu suchen.
Daneben
dürfen und werden wir natürlich die vielen anderen Aufgabenbereiche nicht
vernachlässigen, auch wenn diese jetzt nicht alle aufgezählt werden können.
Investitions- und Wachstumsförderung in den Wirtschaftsstrukturen bleiben eine
Daueraufgabe. Alle unsere internationalen Aktivitäten, sowohl die bestehenden
Regionalpartnerschaften als auch die Zusammenarbeit mit der Region Centre in
Frankreich, Valencia in Spanien und Eszak-Alföld in Ungarn innerhalb des
EU-finanzierten Interreg-Projektes ¿Perspektive 2007-2013¿ nutzten wir zur
Unterstützung unserer Exportförderung.
In der
Energiepolitik setzten wir auf die potentielle Zukunftsfähigkeit der
regenerativen Energien. Allerdings ist es richtig, dass die Anforderungen des
Energiewirtschaftsgesetzes zur Versorgungssicherheit mit den Vorschriften des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur bevorzugten Einspeisung regenerativ erzeugten
Stroms nicht stabil erfüllt werden können. In diesem Zusammenhang sehen wir
Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers. Unsererseits werden wir sehr darauf
achten müssen, dass regionale Standortvorteile für Investoren nicht durch zu
hohe lokale Energie- oder Abwasserpreise aufgehoben werden.
In vielen
Bereichen sind wir durchaus gut aufgestellt. Dort werden wir unsere begonnene
Arbeit fortsetzen. Wenn jetzt nicht enzyklopädisch alle Arbeitsbereiche angesprochen
werden, hat das nichts mit deren eben so großer Bedeutung zu tun. Es geht mir
lediglich darum, die vorhersehbaren Gestaltungsschwerpunkte mit
interdisziplinärer Bedeutung hervorzuheben. Dazu gehört der weitere Auf- und
Ausbau eines interaktiven, internetbasierten Landesportals mit e-Government-Plattform.
Alle Kreise und kreisfreien Städte sollen eingebunden werden. Wir werden uns in
den Bundesaktionsplan ¿Deutschland Online¿ einbinden.
In jeder
Gemeinde soll wenigstens ein Anschluss an das Landesportal aufgeschaltet sein,
von dem aus die Bürger ihre Verwaltungsangelegenheiten regeln können, unabhängig
davon, ob es das eigene Rathaus, die Kreisverwaltung, ein Landesamt oder ein
Ministerium betrifft. Ein zentrales Call-Center für die Landesregierung werden
wir weiterhin anstreben. Im Bereich der Justizverwaltung haben wir gute
Erfahrungen mit der Einrichtung des elektronischen Mahnverfahrens und einem
zentralen Mahngericht. Die Länder Thüringen und Sachsen sind ihrerseits daran
interessiert und prüfen gegenwärtig, sich eventuell anzuschließen. Das gleiche
gilt für ein zentrales Registergericht.
Spätestens
mit der Umsetzung des für 2008 geplanten zweiten Funktionalreformgesetzes
sollen die elektronischen Verwaltungsstrukturen weiter ausgebaut sein. Die
interministerielle Lenkungsgruppe in der Staatskanzlei wird bis dahin
entschieden haben, welche Aufgaben aus dem Natur- und Immissionsschutz, aus dem
Wasserrecht, aus dem Sozialrecht oder der Schulaufsicht sich sowohl für eine
Verlagerung auf die kommunale Ebene als auch für die e-Government-Plattform eignen.
Es geht uns darum, konsequent moderne Strukturen für die Verwaltungstätigkeit
im 21. Jahrhundert aufzubauen. Einige Länder sind schon weiter als wir, andere
interessieren sich für unsere bisherigen Erfahrungen.
Auch das
alles kostet Geld. Die Steuerung der Haushaltspolitik ist deshalb von entscheidender
Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Unsere Haushaltssituation
ist ¿ beurteilt nach einem innerdeutschen Ländervergleich ¿ einfach schlecht.
Unsere Zins-Steuerquote ist mit 19,38 % (im Jahr 2004) die höchste aller
deutschen Flächenländer. Nur Bremen und Berlin liegen noch schlechter. Das
bedeutet, dass wir rund ein Fünftel unserer Steuereinnahmen bereits für Zinsen
ausgeben müssen. Alle anderen neuen Länder liegen darunter. Mit 9,15 % ist diese
Quote in Sachsen nicht einmal halb so hoch wie bei uns. Jährlich gibt Sachsen
etwa 400 Euro pro Einwohner weniger im Landeshaushalt aus als wir. Die
Entwicklung dort ist keinesfalls schlechter als bei uns. Alle anderen neuen
Länder liefern den Beweis, dass man mit weniger Geld mindestens ebenso gut sein
kann.
Der
Unterschied liegt deutlich im nichtinvestiven Bereich und wird bei uns über die
höhere Neuverschuldung finanziert. Die Steuerdeckungsquote ist in Brandenburg,
Thüringen und Sachsen bereits besser als bei uns. Die Schuldenlast pro
Einwohner ist in Sachsen-Anhalt inzwischen die höchste aller deutschen
Flächenländer. Die Schuldenstandsquote, das ist der Schuldenstand in Relation
zum nominalen Bruttoinlandprodukt, lag schon 2003 mit 37,7 % höher als die
aller anderen Flächenländer. Nur Bremen und Berlin lagen höher und der Bund
selbst, wenn man bei ihm die gesamten Schulden aus dem Fonds ¿Deutsche Einheit¿
dazurechnet.
Das ist die
ungeschminkte Situation. Die jetzige Legislaturperiode ist die letzte, in der
ein Umsteuern überhaupt noch möglich ist. Die gegenwärtige Koalition
entscheidet damit über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Am 12. Mai dieses
Jahres fand im Sächsischen Landtag eine aktuelle Debatte statt über eine
eventuelle Länderfusion in Mitteldeutschland.
Ich kann
nur empfehlen, sich die Wortprotokolle einmal durchzulesen um zu wissen, was
andere von uns und unserer Haushaltspolitik denken. Wir müssen unsere Haushaltspolitik
ändern und auf Schwerpunkte für die Zukunftsfähigkeit konzentrieren. Wenigstens
gedanklich-konzeptionell müssen die Entscheidungen in einem dreistufigen
Verfahren getroffen werden. Zunächst muss gewährleistet sein, dass alle
regelmäßigen durch Rechtsverpflichtungen gebundenen Ausgaben durch regelmäßige
auf Rechtsverpflichtungen begründete Einnahmen gedeckt werden. Es muss sicher gestellt
werden, dass regelmäßige Ausgaben nicht durch befristete Finanzhilfen gedeckt
werden. An die schon fast peinliche öffentliche Diskussion über eine
vorsätzlich enge Interpretation der jährlichen Fortschrittsberichte soll nur
noch einmal erinnert werden. In einem zweiten gedanklichen Schritt muss über
die Finanzierung zeitlich befristeter Projekte mit den angebotenen zeitlich
befristeten und degressiven Fördermitteln und Aufbauhilfen entschieden werden.
Die Kofinanzierung dieser Mittel zu erleichtern wird unser Hauptanliegen an die
nächste Runde der Föderalismusreform sein. Diese Projekte sollen die
Infrastruktur verbessern und die eigene Wirtschaftskraft fördern. Sie dürfen
nicht auf Dauer angelegt sein. Der vorhersehbare Konflikt besteht darin, dass
wir nicht wenige projektfinanzierte Maßnahmen haben, die gut laufen und die mit
einer auf Dauer angelegten institutionellen Förderung rechnen. Das werden wir
uns nicht leisten können. Die Träger dieser Maßnahmen müssen wir dann über das
programmierte Auslaufen der Projektfinanzierung informieren und versuchen, sie
in neuen Strukturen solidarischer Zusammenarbeit zu integrieren.
In einem
dritten gedanklichen Schritt muss dann entschieden werden, ob es noch Finanzierungsnotwendigkeiten
gibt die so unverzichtbar sind, dass wir sie mit Krediten finanzieren dürfen,
für die unsere Enkel und spätere Generationen noch werden arbeiten müssen. Es
wird viele Jahrzehnte dauern, bis die Schulden abgearbeitet sind, die wir in
weniger als zwei Jahrzehnten aufgenommen haben. Insofern bedeutet der jetzt
aufzustellende Haushalt für das Jahr 2007 eine grundsätzliche Weichenstellung.
Die
Aufgaben und die Schwierigkeiten sind groß; aber sie sind lösbar. Die wirtschaftliche
Entwicklung hat sich im vergangenen Jahr wieder deutlich gebessert. Die Konjunkturberichte
für das erste Quartal 2006 berichten von optimistischen Konjunkturprognosen.
Mit Ausnahme der Bauindustrie wird durchweg von einer guten Auftragslage berichtet.
Die Ernährungsgüterbranche, die chemische Industrie und andere Bereiche des
verarbeitenden Gewerbes berichten über überdurchschnittliche Wachstumszahlen.
Als logische Konsequenz haben sich auch die Steuereinnahmen verbessert. Durch
die innerdeutsche Finanzausgleichsarithmetik wird allerdings einiges nivelliert.
Wenn wir
uns durch steigende Einnahmen nicht gleich zu steigenden Ausgaben verleiten
lassen, sondern konsequent die Neuverschuldung reduzieren und alte Schulden
abbauen, hat unser Land alle Chancen für eine stabile Zukunft. Ob wir unsere
Potentiale und unsere Chancen richtig nutzen wird allein von uns abhängen.
Wir haben
echte Wachstums- und Entwicklungspotentiale in unserem Land. Unsere Chancen
liegen in einer konsequenten Leistungsorientierung in solidarischen Strukturen.
Viele davon haben sich bereits bewährt. Die Netzwerke in der Wirtschaft, die
Zweckverbände der Kommunen, die Kooperationsvereinbarungen der Hochschulen, die
regionalen Verkehrsverbände, die Versorgungsprofilabstimmung im Gesundheitswesen
oder die Gemeinschaftsangebote der Tourismusverbände sind Beispiele dafür.
Deren Erfolge machen Mut. Neue Formen der Zusammenarbeit sind möglich. Wenn wir
in den bewährten oder in neuen solidarischen Strukturen zusammen halten, haben
wir alle Chancen, unsere Potentiale zu bündeln, unser Land weiter aufzubauen
und im Wettbewerb mit anderen erfolgreich zu sein.
Die
gegenwärtige Koalition hat sich entschlossen, Sachsen-Anhalt zu einem Land mit
Zukunft zu machen. Wir rufen Sie alle und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes
auf, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen.
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