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"Sachsen-Anhalt auf dem Weg in eine
solidarische Leistungsgesellschaft" - Regierungserklärung von
Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Landtagssitzung am 8. Juni
2006

08.06.2006, Magdeburg – 273

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 273/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 273/06

 

 

 

Magdeburg, den 8. Juni 2006

 

 

 

 

 

"Sachsen-Anhalt auf dem Weg in eine

solidarische Leistungsgesellschaft" - Regierungserklärung von

Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Landtagssitzung am 8. Juni

2006

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

(Anrede!)

 

Im Ergebnis

der Landtagswahl am 26. März dieses Jahres haben sich zwei Parteien zu einer

Regierungskoalition zusammengeschlossen, die sich bis dahin in unterschiedlicher

parlamentarischer Funktion gegenübergestanden hatten. Trotzdem konnte in relativ

kurzer Zeit ein gemeinsames Arbeitsprogramm vereinbart werden, weil beide Parteien

von der gleichen sozioökonomischen Situationsanalyse ausgehen mussten.

 

Nach einem

grundlegenden wirtschaftlichen Transformationsprozess hat sich seit Mitte der

neunziger Jahre der wirtschaftliche Konvergenzprozess deutlich verlangsamt. Im

Jahr 2004 belief sich das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner in Sachsen-Anhalt

auf 69,1 % des bundesdeutschen Durchschnitts oder auf 71,9 % des

EU-Durchschnitts. Sachsen-Anhalt zählt damit immer noch zu den weniger

wohlhabenden Regionen der Europäischen Union, deren Bruttoinlandsprodukt je Einwohner

unterhalb 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt. Auch wenn die

Arbeitsproduktivität überproportional gestiegen war, erreichten wir 2004 nur

79,8 % des bundesdurchschnittlichen Niveaus. Trotz eines geringen Anstiegs der

Beschäftigungsverhältnisse in einigen Branchen ist es bis 2004 insgesamt wegen

des starken Beschäftigungsrückganges im Baugewerbe und einem notwendigen Personalabbau

im öffentlichen Dienst zu einem Rückgang der sozialversicherungspflichtigen

Beschäftigungsverhältnisse gekommen. Die von Eurostat ausgewiesene

Beschäftigtenquote lag 2004 mit 58,7 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.

Die Selbständigenquote ist wohl gestiegen, liegt aber ebenfalls immer noch

deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Arbeitslosenquote ist zwar bei uns

entgegen dem Bundestrend geringfügig gesunken, liegt aber immer noch fast

doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt. Die Bevölkerungsentwicklung ist

rückläufig, sowohl durch eine negative Wanderungsbilanz als auch wegen eines

deutlich höheren reproduktiven Defizits. Innerhalb des innerdeutschen

Finanzausgleichs müssen wir mit einem Ausgleichsverlust von 2.155 Euro pro

Einwohnerabgang rechnen. So hatten wir 2004 allein durch Einwohnerrückgang

gegenüber 2003 auf diesem Weg Mindereinnahmen von 61,4 Millionen Euro.

 

Nennenswerte

wirtschaftliche Wachstumspotentiale gibt es im Bereich der Ernährungsgüterwirtschaft

und der gewerblichen Wirtschaft bei immer noch unterdurchschnittlichen Exportquoten.

 

Die

Haushaltssituation weist inzwischen die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller

deutschen Flächenländer aus, bei deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden

Ausgaben pro Einwohner. Die Eigenfinanzierungsquote unseres Landeshaushaltes

liegt noch unter 45 %.

 

Das ist der

mit wenigen Zahlen beschriebene volkswirtschaftliche Hintergrund, vor dem die

Konzeptionen der Landesregierung für die 5. Legislaturperiode des Landtages erarbeitet

werden mussten. Dabei wissen wir, dass

 

-

die finanziellen Hilfen

aus dem Solidarpakt II ab 2008 deutlich rückläufig sein werden,

 

-

die finanziellen Hilfen

aus dem EU-Fonds in der nächsten Förderperiode um etwa ein Fünftel niedriger sein

werden,

 

-

die Verwendung der SOBEZ

bei nur haushaltstechnischer Beurteilung in den Fortschrittsberichten uns als

Fehlverwendung öffentlichkeitswirksam vorgeworfen wird,

 

-

und die innerdeutsche

Finanzarchitektur von den sogenannten Geberländern in den zukünftigen

Föderalismusverhandlungen grundsätzlich infrage gestellt werden wird.

 

Daraus

ergibt sich die nüchterne Konsequenz, dass der gegenwärtige haushaltspolitische

Status nur in dem Maße erhalten werden kann, in dem es uns gelingt, ausfallende

Finanzhilfen durch eigenes Steueraufkommen zu ersetzen. Das ist der Rahmen, in

dem gestaltungspolitische Entscheidungen getroffen werden müssen.

 

Für die

Landesregierung und für die Koalitionsfraktionen gilt es daher, bei allen finanzrelevanten

Entscheidungen zu fragen, ob eine Maßnahme die Transferabhängigkeit unseres

Landes vermindert, neue Arbeitsplätze schafft oder die eigene Steuerkraft

erhöht. Diese Grundsätze gelten auch für die noch laufende Proportionierung

zukünftiger operationeller Programme der Europäischen Union. Dabei sind dann

noch die Kofinanzierungskonditionen zu berücksichtigen und die Möglichkeiten

revolvierender Fondsbildung zu prüfen, damit das Land auch nach dieser

Förderperiode noch Gestaltungsmöglichkeiten hat.

 

Die

Koalition hat sich vorgenommen, die jährliche Neuverschuldung kontinuierlich zu

reduzieren und ab 2011 keine neue Schulden mehr aufzunehmen. Wie sehr wir dabei

von den bundespolitischen Rahmenbedingungen abhängig sind, haben wir während

der vergangenen Legislaturperiode erfahren müssen. Die gegenwärtige Entwicklung

des Steueraufkommens berechtigt zur Erwartung, dieses notwendige Ziel jetzt zu

erreichen. Ohne eine konsequente kritische Überprüfung aller Ausgabenansätze

wird es trotzdem nicht möglich sein.

 

Auch die

Finanzbeziehungen zu unseren Kommunen bedürfen der Überprüfung. Im Zeitraum von

1995 bis 2005 sind die Einnahmen des Landes um 5% gesunken, die Einnahmen aus

kommunalen Steuern um 50 % gestiegen. Im letzten Jahr verbesserten sich die

Steuereinnahmen der Gemeinden um 14,3 %, bei gleichzeitig rückläufigen

Einnahmen des Landes um minus 2,7 %.

 

Die

Landesregierung wird trotzdem den häufig schmerzhaften kommunalen Haushaltskonsolidierungskurs

nach Möglichkeit unterstützen und darauf hinwirken, dass die durch

Bundesgesetze steigenden Ausgabenverpflichtungen ausgeglichen werden.

Gleichwohl kann nicht übersehen werden, dass im letzten Jahr das

Finanzierungsdefizit des Landes ca. zehn mal so groß war wie das der kommunalen

Ebene. Das Gewerbesteueraufkommen der Gemeinden ist hochgradig unterschiedlich.

Das Gesamtaufkommen wird in die Finanzkraft des Landes eingerechnet und

vermindert die Finanzzuweisungen von außen. Je reicher einzelne Gemeinden

werden ¿ was wir uns wünschen ¿ desto ärmer werden alle anderen. Bei einer

Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes muss diese Entwicklung berücksichtigt

werden.

 

Die

Leistungen der Gemeinden für die kommunalen Grundsicherungen sind sehr unterschiedlich.

Vielleicht gerade ein Drittel unserer Gemeinden ist noch Träger einer Grundschule,

weniger als zwei Drittel noch Träger einer Kindertageseinrichtung, um nur einen

Bereich anzusprechen. Daraus ergibt sich nahezu zwangsläufig, dass im

Zusammenhang mit der geplanten zweiten Stufe einer Verwaltungsreform, mit der

Aufgaben auf die kommunalen Ebenen der Kreise und Gemeinden übertragen werden

sollen, dass in diesem Zusammenhang auch eine weitere kommunale Strukturreform

notwendig ist.

 

Sachsen-Anhalt

ist im kommunalen Bereich noch zu kleinteilig organisiert. Von den 1045

kreisangehörigen Gemeinden hatten im Mai dieses Jahres 62,8 % weniger als

eintausend Einwohner. Außer in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein liegt

dieser Anteil in den anderen Ländern zwischen null und - etwa in Niedersachsen

- 23 %. In Schleswig-Holstein wird gegenwärtig die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften

organisiert, die sich dann weiter entwickeln sollen.

 

Für unser

Land hat die jetzige Koalition vereinbart, die bisher eher sporadische Bildung

von Einheitsgemeinden weiter zu unterstützen, mit dem Ziel, bis zu den Kommunalwahlen

2009 möglichst freiwillig flächendeckend Einheitsgemeinden zu bilden. Kein

anderes Ziel der Koalitionsvereinbarung ist bisher so breit diskutiert worden

wie dieses, von eindeutiger Zustimmung bis zu schroffer Ablehnung. Die

Erreichung dieses Zieles wird nur möglich werden, wenn es uns gelingt,

möglichst viele auf diesem Weg mitzunehmen. Dazu haben wir beschlossen,

gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Leitbild zu erarbeiten.

Dieses Leitbild muss auch den Rahmen beschreiben, in dem kommunale Selbstverwaltung

gewährleistet bleibt. Es muss dem Eindruck widersprochen werden, es wäre die

Absicht der Landesregierung, aus dogmatischen Gründen ein kollektives

Todesurteil für alle bisherigen Gemeinden zu administrieren.

 

Es muss

aber auch deutlich werden, dass kommunale Selbstverwaltung nur dann möglich

ist, wenn überhaupt noch etwas entschieden werden kann und wenn die Gemeinden

ab einer bestimmten Mindestgröße die Grundaufgaben kommunaler Daseinsvorsorge

auch schultern können. Die meisten Länder in Deutschland haben diese Reformen

bereits erledigt, in den anderen laufen die gleichen Diskussionen. Ein einziger

Blick auf die Landkarte Sachsen-Anhalts mit den eingezeichneten gegenwärtigen

Verwaltungsstrukturen macht deutlich, dass viele raumordnerische Probleme gelöst

werden müssen.

 

Die

demografischen Unterschiede und der Abgleich mit inzwischen bestehenden stabilen

Strukturen, wird von uns eine erhebliche Beweglichkeit und Spannbreite schon

bei der Formulierung des Leitbildes verlangen. Um den bereits begonnenen

Diskussionsprozess zu strukturieren, werden wir uns schon bald auf einige

Eckpunkte festlegen müssen. Danach brauchen wir Zeit, um möglichst viele

einzubinden und deutlich zu machen, dass wir nicht die eigene Geschichte

leugnen, aber für die veränderten Bedingungen und Aufgaben der Zukunft

vorbereitet sein wollen. Dazu werten wir gegenwärtig die Erfahrungen anderer

Länder und bisher in diesem Zusammenhang ergangene Rechtssprechung aus. Wir

haben uns darauf geeinigt, dass eine gesetzlich Regelung erst nach einer

Freiwilligkeitsphase und der Auswertung der dabei gewonnenen Erfahrungen in

Angriff genommen werden wird.

 

In dieser

ersten Phase werden wir gemeinsam nur erfolgreich sein, wenn es uns gelingt

deutlich zu machen, dass dieser Strukturwandel nicht zum Verlust historisch gewachsener

Individualität führt, wohl aber gerade im ländlichen Raum zu einem Zugewinn an

eigenen kommunalen Gestaltungschancen. Um zukunftsfähig im 21. Jahrhundert zu

sein müssen auch wir uns aus manchen Strukturen des 19. und 20. Jahrhunderts

weiter entwickeln. Auf diesem Weg wollen wir alle mitnehmen, denen die Zukunftsfähigkeit

unseres Landes wichtig ist.

 

Diese

Strukturreform ist nur ein Teil einer sehr grundsätzlichen Überarbeitung der

Landesentwicklungsplanung. Die demografische Entwicklung und die finanziellen

Möglichkeiten zwingen zu einer neu zu durchdenkenden querschnitts- und

effizienzorientierten fachübergreifenden Raumordnung und Landesplanung. Wir

brauchen eine moderne Vision, wie unser Land künftig aussehen soll und in welchen

Städten und Kommunen wir wie leben wollen.

 

Im

Zusammenhang mit der kommunalen Gebietsreform ist diese Frage für die Gemeinden

und im Zusammenhang mit der Internationalen Bauausstellung 2010 für die Städte

neu zu entscheiden. Die bisher vorrangig nachteilsausgleichende Förderpolitik

für strukturschwache Räume muss in diesem Zusammenhang zu einer regionalen

Wachstums- und Innovationspolitik umgesteuert werden. Die größtmögliche Einbindung

der Bürger in die Erarbeitung neuer Zielvorstellungen ist dabei ein gemeinsames

Anliegen. Solidarische Strukturen wie Zweckverbände, abgestimmte Konzepte für

den Regionalverkehr oder Vernetzung verschiedener Verkehrsträger existieren

bereits. Nur durch die Optimierung bestehender und die Schaffung zusätzlicher

Netzwerke als eine Form der solidarischen Aufgabenerfüllung werden wir die

zukünftigen Probleme lösen können.

 

Andere,

ebenso wichtige Aufgaben der laufenden Legislaturperiode haben weniger öffentliche

Aufmerksamkeit gefunden. Wir wissen längst, dass unsere Wirtschaft nicht

erfolgreich sein wird, wenn sie nur nachmachen würde, was andere schon bis zur

Marktsättigung gemacht haben. Wir werden nur erfolgreich sein, wenn wir auch

innovativ sind. Das war schon vor 100 Jahren so, als die Wirtschaftsregion

Mitteldeutschland sich bereits einmal erfolgreich entwickelte. Heute sind wir

ein wenig stolz auf diese Vergangenheit.

 

Ein

Rückblick in diese Zeit zeigt aber auch, dass man dabei einen langen Atem haben

muss. Wir sind heute stolz auf den erstmaligen Bau eines Ganzmetallflugzeuges -

1919 in den Junkers-Werken in Dessau -, mit dem erstmals ein Höhenweltrekord

von 6750 m erreicht wurde. Das war das Ergebnis einer 30-jährigen

ingenieurtechnischen Forschungs- und Entwicklungsarbeit und nicht das Ergebnis

einer kurzfristig umgesetzten Idee.

 

Wir sind

heute stolz auf die Entwicklung des ersten Drei-Schichten-Farbfilms ¿ 1936 bei

Agfa-Wolfen. Auch dies war das Ergebnis einer fast 40-jährigen Firmengeschichte

und etwa 14-jähriger Versuchsarbeiten mit der Dünnschichtchromatographie. Wir erzählen

auch voller Stolz von der Entdeckung und industriellen Herstellung des Sacharins

als Zuckerersatzstoff durch die Firma Fahlberg. Diese Entwicklung hat 18 Jahre

gedauert und dann noch einmal 14 Jahre, bevor es zu einer exorbitanten

Produktionsausweitung kam.

 

Das wird

auch zu Beginn dieses Jahrhunderts in unserer Zeit kaum anders sein. Auf die regionalen

Traditionen aufbauend haben sich einige Branchen sehr gut entwickelt. Das

betrifft die chemische Industrie im Olefin-Verbund mit Forschungsschwerpunkt im

Bereich der Polymersynthese und der Photovoltaik auf der Grundlage von

Erfahrungen aus der Dünnschichtchromatographie. In anderen Bereichen sind es

moderne Technologien der Guss- und Zerspanungstechnik, die dem

Wirtschaftsstandort Profil geben. Es gibt inzwischen viele Beispiele, die zu

Optimismus berechtigen. Wir müssen diesen Weg weiter gehen und als einen

wichtigen Aspekt der Wirtschaftsförderung die Innovationsförderung ausbauen.

 

Die

anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung soll

künftig im Wirtschaftsministerium zusammengeführt werden. Wir sind eines der

wenigen Länder in Deutschland, das noch keine eigene Stiftung zur

Landesentwicklung hat. Deshalb soll eine Landesinnovationsstiftung errichtet

werden. Verkaufserlöse sollen nur dem Grundstock des Landes oder einer solchen

Stiftung als revolvierender Fonds zur Verfügung gestellt werden und nicht mehr

in den Haushalt als allgemeine Deckungsmittel eingestellt werden. Dadurch wird

sicher gestellt, dass das Vermögen des Landes erhalten bleibt und nicht

aufgezehrt wird. Einige andere Länder haben dieses Prinzip sogar in ihrer

Landesverfassung festgeschrieben. Der Einsatz zur Wirtschafts- oder

Innovationsförderung über eine solche Stiftung darf dann auch nur über abgesicherte

Darlehen erfolgen. Dadurch soll auf Dauer die Fähigkeit des Landes erreicht

werden, fördernd unterstützen zu können.

 

Gerade in

der Wirtschaft haben sich unter dem besonderen Wettbewerbs- und Leistungsdruck

während der letzten 10 bis 15 Jahre neue solidarische Strukturen gebildet, die

sich bewährt haben. Das begann mit gemeinsamen Serviceunternehmen zur infrastrukturellen

Erschließung von Gewerbegebieten wie Infraleuna oder dem Chemiepark Bitterfeld.

Das führte zu sehr erfolgreichen Netzwerken der Automobilzulieferindustrie oder

der chemischen Industrie, und das wird zur regionalen Clusterbildung führen,

die bereits begonnen hat. Diese Entwicklung muss konsequent weiter geführt und

durch zusätzliche Formen der Zusammenarbeit insbesondere mit den ingenieurwissenschaftlichen

Einrichtungen erweitert werden.

 

Dass

Bildung eine der wichtigsten Ressourcen unseres rohstoffarmen Landes ist, ist

inzwischen unbestritten. Dass man dabei immer wieder über die beste Methodik

und die besten Organisationsstrukturen streiten kann, wird wohl so bleiben.

 

In und mit

einem Bildungskonvent wollen wir uns an dieser Diskussion beteiligen. Von der

vorschulischen Bildung bis zur Erwachsenenbildung, und von den Konzeptionen für

Kindergärten bis zu den Strukturen der Hochschulen gibt es für alle Ausbildungsstufen

unterschiedliche Angebote und Empfehlungen. Weder nach den finanztechnischen

Definitionen noch nach den Interpretationen des jährlichen

Fortschrittsberichtes über die Verwendung von Sonderbundesergänzungszuweisungen

gelten die dafür ausgegebenen Mittel als investiv verausgabt. Das werden wir

nicht ändern können. Wir werden uns aber bemühen zu erreichen, dass sie im

Rahmen einer Gesamtbewertung berücksichtigt werden.

 

Der

Grundsatz, dass regelmäßig wiederkehrende Ausgaben nicht mit nur zeitweiligen

Einnahmen finanziert werden sollten, ist unbestritten. Dass Investitionen in

Menschen auch Investitionen in die Zukunft sind, wird niemand abstreiten. Aber

nur wenn die so geförderten Personen dann in unserem Land Arbeit finden, sind

es auch Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Dem steht nicht entgegen,

dass dem Fremdsprachenunterricht in einer immer mehr zusammenwachsenden Welt zunehmende

Bedeutung zukommt. Im Gegensatz zu früher sind unsere heutigen Grenzen die

Grenzen unserer Sprachfähigkeiten. Wer sich mehr von dieser Welt erschließen

will, muss auch mehrere Sprachen verstehen und sprechen können.

 

Bei den

Aufgaben zur Steuerung des Arbeitsmarktes stehen wir vor ganz anderen

Problemen. Auch in diesem Jahr werden wieder besondere Bemühungen notwendig

werden, um genügend Ausbildungsplätze zu organisieren.

 

Regelmäßig

beklagen sich Kammerpräsidenten und Ausbilder über einen ungenügenden

Bildungsstand der Schulabgänger und eine viel zu hohe Abbrecherquote nach

vermittelter Berufsausbildung. Zusammen mit den Verbänden werden das Kultusministerium

und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Projekte zur besseren Vorbereitung

auf die Berufsausbildung organisieren. Es sind vermutlich die Erfahrungen unserer

Vergangenheit, weshalb solche Projektangebote in den neuen Ländern dankbarer

aufgenommen werden als in den westlichen. Wir wollen uns gern daran beteiligen

und haben eigenen Handlungsbedarf.

 

Auch im

Bildungsbereich gibt es Strukturen solidarischer Zusammenarbeit, die sich

bereits bewährt haben, und den Bedarf nach neuen, innovativen Angeboten. Wenn

das Kultusministerium sich jetzt bemüht, die sogenannte Sitzenbleiberquote in

den Sekundarschulen zu senken, dann kommt niemand auf den Gedanken, in falscher

Solidarität das gesamte Leistungsniveau abzusenken. Aber in klassen- oder schulübergreifenden

Strukturen zusätzliche Förderkurse anzubieten ist ein solcher Weg.

 

Dass dann

von interessierten Verbänden schnell die Forderung nach zusätzlichen Fördermitteln

erhoben wird entspricht einer Fördermittelmentalität, die wir in allen Bereichen

während der vergangenen 10 bis 15 Jahre selbst mit induziert haben. In allen

diesen Bereichen werden wir unsere zukünftigen Probleme nicht mit mehr Geld, sondern

nur mit innovativen Formen der Zusammenarbeit lösen können. Im Hochschulbereich

haben wir bereits die gesetzlichen Grundlagen für solidarische Kooperation und

Strukturabstimmung geschaffen.

 

Das gilt

ebenso für die Angebote des zweiten Arbeitsmarktes. Die meisten Investitionen

sind kapitalintensiv und technologisch hochmodern. Fast immer entstehen nur

verhältnismäßig wenige, dafür hochqualifizierte Arbeitsplätze. Noch längere

Zeit werden wir die Möglichkeiten des zweiten Arbeitsmarktes nutzen müssen.

 

Die zwar

immer noch hohe Arbeitslosigkeit ist trotzdem die seit neun Jahren niedrigste

Quote in unserem Land. Wir stellen erstmals auch einen Rückgang der

Jugendarbeitslosigkeit fest. Unter den neuen Länder sind wir derzeit das

einzige, das 2005 keinen aktuellen Rückgang der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse

aufweist. Das ist insbesondere auf die konzertierte Aktion des Landes, der

Agenturen für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaften und der optierenden Kommunen

zurückzuführen, die in Sachsen-Anhalt mit gemeinsamen Konzepten gegen die

Arbeitslosigkeit vorgehen und sich diesbezüglich regelmäßig austauschen. Wir

nutzen intensiv eine Kombilohnvariante des SGB II, nach der Freibeträge bei

Erwerbstätigkeit und Einstiegsgeld zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit von

Arbeitslosen kombiniert werden können. Bis Mai dieses Jahres konnten bisher

1435 Bezieher von Arbeitslosengeld II mit diesen Instrumenten auf Arbeitsplätze

vermittelt werden ¿ mehr als in anderen Bundesländern.

 

Gegenwärtig

wird eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung dieser bei uns

entwickelten Kombilohnvariante vorbereitet. Die Zusätzlichkeit der

eingerichteten Arbeitsplätze, das Lohngefüge, das Qualifikationsniveau der so

Eingestellten und die Nachhaltigkeit der Beschäftigungsverhältnisse sollen

ausgewertet werden. Das Ziel sind Schlussfolgerungen und Empfehlungen über

notwendige Rahmenbedingungen für die eventuelle Einführung von Mindestlöhnen.

Bundesweit hat Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung dieser Möglichkeiten des SGB II

eine Pilotfunktion übernommen. Einen richtigen Durchbruch bei der Senkung der

Arbeitslosigkeit haben wir damit allerdings nicht erreichen können. Deshalb

suchen wir innovativ nach neuen Konzepten. Noch in diesem Monat werden Gespräche

mit der Bundesagentur für Arbeit beginnen, über sinnvolle und nutzbringende

Arbeit im kommunalen und sozialen Bereich, die ja da ist, die aber in den

gegenwärtigen Strukturen nicht finanziert werden kann. Wir wollen möglichst

vielen Arbeitslosen eine Alternative zur erzwungenen Untätigkeit aufzeigen.

 

Das ist für

uns ein sehr grundsätzliches Problem. Aus dem Makel einer mehr als ein

Jahrzehnt hohen Arbeitslosigkeit möchten wir wenigstens Alternativen für den Arbeitsmarkt

der Zukunft entwickeln. Wer die nach dem historischen Transformationsprozess

neu aufgebauten Produktionsmittel, Produktionsweisen und Produktionsverhältnisse

kennt wird feststellen müssen, dass immer mehr mit immer weniger Menschen

produziert wird. Diese Entwicklung wird weitergehen. So notwendig weiteres

Wirtschaftswachstum für uns ist, unsere Arbeitsmarktprobleme werden wir damit

allein nicht lösen können.

 

Aus

demografischen Gründen werden die Zahlen in zehn Jahren andere sein ¿ das

Grundproblem wird bleiben. Es spricht alles dafür, dass der Arbeitsmarkt auch

zukünftig dreiteilig organisiert werden muss. Zwischen dem geschützten, über

Sozialtransfer finanzierten und dem freien, tariffinanzierten Arbeitsmarkt wird

es eine Zwischenform auch zukünftig geben müssen, die teils transfer- und teils

tariffinanziert organisiert werden muss. Dafür suchen wir innovative Modelle

und bieten uns mit unserer gut organisierten Arbeitsverwaltung für

Pilotprojekte an.

 

Selbst wenn

es überhöht klingen mag, ich sehe dahinter sehr grundsätzliche Probleme. In den

neuen Bundesländern ist noch eine Generation in der politischen Verantwortung,

die selbst sehr unterschiedliche Gesellschaftskonzeptionen erlebt hat. Wir

haben erlebt, dass weltweit keine auf konsequente Verteilungsgerechtigkeit

strukturierte und deshalb hochgradig kontrollierte Gesellschaft auch nicht mit

nachträglich erfundenen ökonomischen Hebeln die Leistungsfähigkeit einer

marktorientierten Wettbewerbsgesellschaft erreichen konnte. Wir haben erlebt

und erleben noch, dass die nationalen Mechanismen zur Sozialpflichtigkeit einer

Marktwirtschaft unter den Bedingungen der Globalisierung nicht mehr greifen

können und wahrscheinlich durch internationale Vereinbarungen ersetzt werden

müssen. Unter diesen Bedingungen einen regionalen Arbeitsmarkt zu steuern

verlangt mehr instrumentelle Möglichkeiten als wir bisher haben. Deswegen werden

wir uns an der Konzeption und Erprobung neuer Wege der Arbeitsmarktpolitik

aktiv beteiligen. Im nationalen und internationalen Wettbewerb werden wir nur

erfolgreich sein, wenn es uns gelingt, die notwendige Leistungskultur zu

entwickeln. Leistung braucht Freiraum zur Entfaltung und Ansporn. Deregulierung

und Entbürokratisierung sind die Forderungen der Leistungswilligen an die

staatliche Verwaltung. Das Steuerrecht muss sicher stellen, dass Leistung sich

lohnt und dass genau so die Selbstbedienungsmentalität in manchen

Vorstandsetagen sich nicht lohnt. Die Sozialkultur zwischenmenschlicher

Solidarität wird von niemandem infrage gestellt solange erkennbar bleibt, dass

die Hilfe von anderen nicht von der Eigenverantwortung für sich selbst

entbindet.

 

Die gegenwärtige

Reformdebatte für die sozialen Sicherungssysteme wird noch zu vielen

Diskussionen führen, in die wir eigene Vorschläge einbringen können. Insofern

stehen wir auch bei uns am Anfang eines Weges. Wir sind noch auf der Suche nach

neuen Strukturen für eine solidarische Leistungsgesellschaft und wollen uns

daran aktiv beteiligen.

 

Die

finanzielle Absicherung in Notlagen mag der Höhe nach umstritten sein, die gesetzlichen

Grundlagen gibt es seit mehr als 40 Jahren. Der verständliche Wunsch nach

Teilnahme an einer Leistungsgesellschaft muss auf eine andere Weise organisiert

werden. Wir wollen uns daran beteiligen, dafür neue Wege zu suchen.

 

Daneben

dürfen und werden wir natürlich die vielen anderen Aufgabenbereiche nicht

vernachlässigen, auch wenn diese jetzt nicht alle aufgezählt werden können.

Investitions- und Wachstumsförderung in den Wirtschaftsstrukturen bleiben eine

Daueraufgabe. Alle unsere internationalen Aktivitäten, sowohl die bestehenden

Regionalpartnerschaften als auch die Zusammenarbeit mit der Region Centre in

Frankreich, Valencia in Spanien und Eszak-Alföld in Ungarn innerhalb des

EU-finanzierten Interreg-Projektes ¿Perspektive 2007-2013¿ nutzten wir zur

Unterstützung unserer Exportförderung.

 

In der

Energiepolitik setzten wir auf die potentielle Zukunftsfähigkeit der

regenerativen Energien. Allerdings ist es richtig, dass die Anforderungen des

Energiewirtschaftsgesetzes zur Versorgungssicherheit mit den Vorschriften des

Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur bevorzugten Einspeisung regenerativ erzeugten

Stroms nicht stabil erfüllt werden können. In diesem Zusammenhang sehen wir

Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers. Unsererseits werden wir sehr darauf

achten müssen, dass regionale Standortvorteile für Investoren nicht durch zu

hohe lokale Energie- oder Abwasserpreise aufgehoben werden.

 

In vielen

Bereichen sind wir durchaus gut aufgestellt. Dort werden wir unsere begonnene

Arbeit fortsetzen. Wenn jetzt nicht enzyklopädisch alle Arbeitsbereiche angesprochen

werden, hat das nichts mit deren eben so großer Bedeutung zu tun. Es geht mir

lediglich darum, die vorhersehbaren Gestaltungsschwerpunkte mit

interdisziplinärer Bedeutung hervorzuheben. Dazu gehört der weitere Auf- und

Ausbau eines interaktiven, internetbasierten Landesportals mit e-Government-Plattform.

Alle Kreise und kreisfreien Städte sollen eingebunden werden. Wir werden uns in

den Bundesaktionsplan ¿Deutschland Online¿ einbinden.

 

In jeder

Gemeinde soll wenigstens ein Anschluss an das Landesportal aufgeschaltet sein,

von dem aus die Bürger ihre Verwaltungsangelegenheiten regeln können, unabhängig

davon, ob es das eigene Rathaus, die Kreisverwaltung, ein Landesamt oder ein

Ministerium betrifft. Ein zentrales Call-Center für die Landesregierung werden

wir weiterhin anstreben. Im Bereich der Justizverwaltung haben wir gute

Erfahrungen mit der Einrichtung des elektronischen Mahnverfahrens und einem

zentralen Mahngericht. Die Länder Thüringen und Sachsen sind ihrerseits daran

interessiert und prüfen gegenwärtig, sich eventuell anzuschließen. Das gleiche

gilt für ein zentrales Registergericht.

 

Spätestens

mit der Umsetzung des für 2008 geplanten zweiten Funktionalreformgesetzes

sollen die elektronischen Verwaltungsstrukturen weiter ausgebaut sein. Die

interministerielle Lenkungsgruppe in der Staatskanzlei wird bis dahin

entschieden haben, welche Aufgaben aus dem Natur- und Immissionsschutz, aus dem

Wasserrecht, aus dem Sozialrecht oder der Schulaufsicht sich sowohl für eine

Verlagerung auf die kommunale Ebene als auch für die e-Government-Plattform eignen.

Es geht uns darum, konsequent moderne Strukturen für die Verwaltungstätigkeit

im 21. Jahrhundert aufzubauen. Einige Länder sind schon weiter als wir, andere

interessieren sich für unsere bisherigen Erfahrungen.

 

Auch das

alles kostet Geld. Die Steuerung der Haushaltspolitik ist deshalb von entscheidender

Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Unsere Haushaltssituation

ist ¿ beurteilt nach einem innerdeutschen Ländervergleich ¿ einfach schlecht.

Unsere Zins-Steuerquote ist mit 19,38 % (im Jahr 2004) die höchste aller

deutschen Flächenländer. Nur Bremen und Berlin liegen noch schlechter. Das

bedeutet, dass wir rund ein Fünftel unserer Steuereinnahmen bereits für Zinsen

ausgeben müssen. Alle anderen neuen Länder liegen darunter. Mit 9,15 % ist diese

Quote in Sachsen nicht einmal halb so hoch wie bei uns. Jährlich gibt Sachsen

etwa 400 Euro pro Einwohner weniger im Landeshaushalt aus als wir. Die

Entwicklung dort ist keinesfalls schlechter als bei uns. Alle anderen neuen

Länder liefern den Beweis, dass man mit weniger Geld mindestens ebenso gut sein

kann.

 

Der

Unterschied liegt deutlich im nichtinvestiven Bereich und wird bei uns über die

höhere Neuverschuldung finanziert. Die Steuerdeckungsquote ist in Brandenburg,

Thüringen und Sachsen bereits besser als bei uns. Die Schuldenlast pro

Einwohner ist in Sachsen-Anhalt inzwischen die höchste aller deutschen

Flächenländer. Die Schuldenstandsquote, das ist der Schuldenstand in Relation

zum nominalen Bruttoinlandprodukt, lag schon 2003 mit 37,7 % höher als die

aller anderen Flächenländer. Nur Bremen und Berlin lagen höher und der Bund

selbst, wenn man bei ihm die gesamten Schulden aus dem Fonds ¿Deutsche Einheit¿

dazurechnet.

 

Das ist die

ungeschminkte Situation. Die jetzige Legislaturperiode ist die letzte, in der

ein Umsteuern überhaupt noch möglich ist. Die gegenwärtige Koalition

entscheidet damit über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Am 12. Mai dieses

Jahres fand im Sächsischen Landtag eine aktuelle Debatte statt über eine

eventuelle Länderfusion in Mitteldeutschland.

 

Ich kann

nur empfehlen, sich die Wortprotokolle einmal durchzulesen um zu wissen, was

andere von uns und unserer Haushaltspolitik denken. Wir müssen unsere Haushaltspolitik

ändern und auf Schwerpunkte für die Zukunftsfähigkeit konzentrieren. Wenigstens

gedanklich-konzeptionell müssen die Entscheidungen in einem dreistufigen

Verfahren getroffen werden. Zunächst muss gewährleistet sein, dass alle

regelmäßigen durch Rechtsverpflichtungen gebundenen Ausgaben durch regelmäßige

auf Rechtsverpflichtungen begründete Einnahmen gedeckt werden. Es muss sicher gestellt

werden, dass regelmäßige Ausgaben nicht durch befristete Finanzhilfen gedeckt

werden. An die schon fast peinliche öffentliche Diskussion über eine

vorsätzlich enge Interpretation der jährlichen Fortschrittsberichte soll nur

noch einmal erinnert werden. In einem zweiten gedanklichen Schritt muss über

die Finanzierung zeitlich befristeter Projekte mit den angebotenen zeitlich

befristeten und degressiven Fördermitteln und Aufbauhilfen entschieden werden.

Die Kofinanzierung dieser Mittel zu erleichtern wird unser Hauptanliegen an die

nächste Runde der Föderalismusreform sein. Diese Projekte sollen die

Infrastruktur verbessern und die eigene Wirtschaftskraft fördern. Sie dürfen

nicht auf Dauer angelegt sein. Der vorhersehbare Konflikt besteht darin, dass

wir nicht wenige projektfinanzierte Maßnahmen haben, die gut laufen und die mit

einer auf Dauer angelegten institutionellen Förderung rechnen. Das werden wir

uns nicht leisten können. Die Träger dieser Maßnahmen müssen wir dann über das

programmierte Auslaufen der Projektfinanzierung informieren und versuchen, sie

in neuen Strukturen solidarischer Zusammenarbeit zu integrieren.

 

In einem

dritten gedanklichen Schritt muss dann entschieden werden, ob es noch Finanzierungsnotwendigkeiten

gibt die so unverzichtbar sind, dass wir sie mit Krediten finanzieren dürfen,

für die unsere Enkel und spätere Generationen noch werden arbeiten müssen. Es

wird viele Jahrzehnte dauern, bis die Schulden abgearbeitet sind, die wir in

weniger als zwei Jahrzehnten aufgenommen haben. Insofern bedeutet der jetzt

aufzustellende Haushalt für das Jahr 2007 eine grundsätzliche Weichenstellung.

 

Die

Aufgaben und die Schwierigkeiten sind groß; aber sie sind lösbar. Die wirtschaftliche

Entwicklung hat sich im vergangenen Jahr wieder deutlich gebessert. Die Konjunkturberichte

für das erste Quartal 2006 berichten von optimistischen Konjunkturprognosen.

Mit Ausnahme der Bauindustrie wird durchweg von einer guten Auftragslage berichtet.

Die Ernährungsgüterbranche, die chemische Industrie und andere Bereiche des

verarbeitenden Gewerbes berichten über überdurchschnittliche Wachstumszahlen.

Als logische Konsequenz haben sich auch die Steuereinnahmen verbessert. Durch

die innerdeutsche Finanzausgleichsarithmetik wird allerdings einiges nivelliert.

 

 

Wenn wir

uns durch steigende Einnahmen nicht gleich zu steigenden Ausgaben verleiten

lassen, sondern konsequent die Neuverschuldung reduzieren und alte Schulden

abbauen, hat unser Land alle Chancen für eine stabile Zukunft. Ob wir unsere

Potentiale und unsere Chancen richtig nutzen wird allein von uns abhängen.

 

Wir haben

echte Wachstums- und Entwicklungspotentiale in unserem Land. Unsere Chancen

liegen in einer konsequenten Leistungsorientierung in solidarischen Strukturen.

Viele davon haben sich bereits bewährt. Die Netzwerke in der Wirtschaft, die

Zweckverbände der Kommunen, die Kooperationsvereinbarungen der Hochschulen, die

regionalen Verkehrsverbände, die Versorgungsprofilabstimmung im Gesundheitswesen

oder die Gemeinschaftsangebote der Tourismusverbände sind Beispiele dafür.

Deren Erfolge machen Mut. Neue Formen der Zusammenarbeit sind möglich. Wenn wir

in den bewährten oder in neuen solidarischen Strukturen zusammen halten, haben

wir alle Chancen, unsere Potentiale zu bündeln, unser Land weiter aufzubauen

und im Wettbewerb mit anderen erfolgreich zu sein.

 

Die

gegenwärtige Koalition hat sich entschlossen, Sachsen-Anhalt zu einem Land mit

Zukunft zu machen. Wir rufen Sie alle und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes

auf, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

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Mail:

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