Auftakt zur Polizeireform: Innenminister
Hövelmann kündigt neue Strukturen für effiziente Polizeiarbeit an
07.06.2006, Magdeburg – 105
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 105/06
Ministerium des Innern - Pressemitteilung
Nr.: 105/06
Magdeburg, den 7. Juni 2006
Auftakt zur Polizeireform: Innenminister
Hövelmann kündigt neue Strukturen für effiziente Polizeiarbeit an
Die
Führungskräfte der sachsen-anhaltischen Polizei kamen heute im Innenministerium
in Magdeburg zur Auftaktberatung für die Polizeistrukturreform zusammen.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD) stellte den Vertretern der Polizeibehörden
und der Personalräte die inhaltlichen Ziele und den Zeitplan für die im
Koalitionsvertrag vereinbarte Reform vor. ¿Klar ist, dass alle Entscheidungen
nach polizeifachlichen Kriterien getroffen werden müssen¿, erläuterte
Hövelmann. ¿Unser Ziel sind Strukturen für eine effiziente Polizeiarbeit, die
den veränderten Bedingungen im Land angepasst sind. Auch bei zurückgehenden
Einwohnerzahlen muss die Polizei bürgernah organisiert sein und fachlich und
technisch voll auf der Höhe der Anforderungen agieren können.¿
Handlungsbedarf besteht insbesondere aufgrund
der bevorstehenden Kreisgebietsreform zum 1. Juli 2007. Die
Zuständigkeitsbereiche der heutigen sechs Polizeidirektionen überschneiden sich
mit den zukünftigen Kreisgrenzen. Hövelmann: ¿Deshalb wollen wir die Zahl der
Polizeidirektionen reduzieren und die Polizeireviere stärken. Für jeden
Landkreis soll ein Revier zuständig sein.¿
Die Projektgruppe zur Erarbeitung der
künftigen Strukturen nimmt heute ihre Arbeit auf. Die Umsetzung der Reform in
den Behörden soll mit Inkrafttreten der Kreisgebietsreform Mitte 2007 beginnen
und spätestens am 1. Januar 2008 abgeschlossen sein.
¿Die Personalvertretungen werden wir in die
Erarbeitung der neuen Strukturen eng einbeziehen¿, kündigte Hövelmann an. ¿Wir
wollen bei dieser Aufgabe die ganze Polizei mitnehmen.¿
Anlage zur Pressemitteilung 105/2006
1.
Auswirkungen der
Kreisgebietsreform
·
Wegfall der Einräumigkeit von Landkreis- und
Polizeizuständigkeit (bis zu 3 Polizeireviere im Landkreis zuständig)
·
absehbar ineffektive Führungsstrukturen mit sich
überlagernder Verantwortung in der Hierarchie
·
untereinander stark differierende
Polizeidirektionen hinsichtlich:
- nachgeordneter
Dienststellen
- Mitarbeiterzahl
- Fläche
- Einwohnerzahlen
- Anzahl der aufgenommenen/bearbeiteten Strafanzeigen und Verkehrsunfälle
Schlussfolgerung: zwingende Notwendigkeit
einer Polizeistrukturreform
2.
Polizeiliche Organisationsziele
·
Gewährleistung eines hohen Maßes an Funktionalität
und Leistungsfähigkeit im Sinne bedarfsorientierter, eigenverantwortlicher und
kompetenter Aufgabenbewältigung
·
Schaffung von nach Umfang und Zuschnitt gleichförmigen
und vergleichbaren Polizeibehörden und nachgeordneten Bereichen
·
Beschränkung des Personal- und Ressourcenaufwandes
für Führung und Administration
·
Beibehaltung der polizeilichen Präsenz und der
Verteilung von Organisationseinheiten (Revierkommissariate und -stationen) in
der Fläche
3.
Erfolgsfaktoren einer neuen
Polizeiorganisation
Beachtung von:
·
polizeitaktischen und aufgabenspezifischen
Anforderungen im Lichte der aktuellen Sicherheitslage
·
kriminalgeographischen und infrastrukturellen
Beziehungen zwischen großstädtischen Ballungsräumen und ihrem Umland
·
demographischen Entwicklungen im Land mit
Auswirkungen auf die objektive und subjektive Sicherheit sowie auf
Personalberechnungen
·
rasant voranschreitende Entwicklungen im IT-Bereich
·
Sparzwängen in den öffentlichen Haushalten
4.
Vorgaben für eine Behördenstruktur
·
Reduzierung der Anzahl der Polizeidirektionen
·
stärkere Konzentration der Polizeibehörden auf
strategisch-konzeptionelle Aufgaben im Einsatzbereich
·
controllinggestützte Führung und Steuerung
·
Stärkung der Kriminalitätsbekämpfung vor Ort durch
Aufgabenverlagerung in die Polizeireviere (Kriminaltechnik etc.)
·
Einsatz modernster Kommunikationstechnik zur
Verbesserung der Qualität polizeilicher Einsätze (zentrales Notrufmanagement)
·
Beibehaltung der Zentralisierung der
Polizeiverwaltung und der Entscheidungskompetenzen in Personalfragen auf der
Ebene der Polizeibehörden
·
größtmögliche Weiternutzung der vorhandenen
Polizeiliegenschaften zur weitgehenden Vermeidung von Baumaßnahmen
·
zentrale Administration der polizeilichen
IT-Anwendungen
5.
Vorgaben für eine Polizeistruktur
auf Landkreisebene
·
pro Landkreis soll als polizeiliches Pendant ein
Polizeirevier zuständig sein (deckungsgleiche Zuständigkeitsbereiche)
·
Sitz des Landkreises ist zugleich Sitz des Polizeireviers
·
Zuordnung von Revierkommissariaten und -stationen
zu den Polizeirevieren; Beibehaltung der bestehenden Verteilung von
Polizeiorganisationseinheiten in der Fläche
6.
Zeitplan
7.6.2006: Auftaktveranstaltung
des Ministers mit Führungskräften der Landespolizei
7. 6.2006: Arbeitsaufnahme der
Projektgruppe
bis 31.7.2006: Vorlage des ersten Berichtes mit Vorschlägen für
Behördenanzahl und Zuordnung der Polizeireviere
bis 15.1.2007: Vorlage des Abschlussberichtes mit
Organisationsvorschlag zur äußeren und inneren Organisation
ab
1.4.2007: Beginn der
dezentralen Vorbereitung (Aufbaustäbe, Personalauswahl für Führungsfunktionen,
Vorbereitung der technischen Infrastruktur und der Liegenschaften)
1.7.2007: Beginn der Umsetzung
spätestens 1.1.2008: volle Funktionsfähigkeit der neuen Organisationsstrukturen
1.1.2009: Beginn der
Evaluation
bis 31.12.2010: Umsetzungs- und
Evaluationsbericht für den Landtag
Impressum:
Verantwortlich:
Martin Krems
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