Feinstaub- Grenzwertüberschreitung in vier
Städten wahrscheinlich
Wernicke: Städte können nur lokale Feinstauberzeugung begrenzen
30.05.2006, Magdeburg – 254
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 254/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 254/06
Magdeburg, den 30. Mai 2006
Feinstaub- Grenzwertüberschreitung in vier
Städten wahrscheinlich
Wernicke: Städte können nur lokale Feinstauberzeugung begrenzen
Umweltministerin Petra Wernicke hat das
Kabinett heute über die aktuelle Feinstaubsituation in Sachsen-Anhalt
informiert. Danach ist bereits absehbar, dass in diesem Jahr in vier Städten
Sachsen-Anhalts der zulässige EU- Grenzwert für die Feinstaubbelastung
überschritten wird.
Bis heute wurden in Wittenberg 32, in Halle
(Saale) 33, in Aschersleben 35 und in Magdeburg bereits 38
Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Zulässig sind 35 pro Jahr. Ursache sind
die hohen Feinstaub- Ferntransporte in diesem Jahr sowie zahlreiche austauscharme
Wetterlagen. 2005 wurde der EU- Grenzwert in drei Städten überschritten: Halle
(51), Wittenberg (42) und Aschersleben(38).
Wernicke: ¿Wir müssen ehrlich sagen, dass wir
das Problem kurzfristig nicht aus der Welt schaffen können. Der Bürger kann sich
aber darauf verlassen, dass Land und Kommunen das Problem angehen.¿
Nach Halle (Saale) und Aschersleben, wo die
Luftreinhaltepläne mit integrierten Aktionsplänen bereits vorliegen, stehen in
Kürze auch für Magdeburg und Wittenberg
lokale Aktionspläne bereit. Derzeit erfolgen die Maßnahmen dieser
Kommunen auf der Basis vorläufiger Aktionspläne.
Die Aktionspläne beinhalten Maßnahmen wie
z.B. den Bau von Umgehungsstraßen oder städtebauliche Vorhaben. Solche Maßnahmen,
die zwar sehr wirksam seien, benötigen jedoch lange Realisierungsfristen. Das
Land sieht sich beim Bau von Umgehungsstraßen in der Pflicht, für Maßnahmen
innerhalb der Städte sind die Kommunen selbst zuständig.
Zwei der Hauptursachen erhöhter
Feinstaubwerte neben lokalem Autoverkehr lassen sich allerdings durch
Aktionspläne nicht bekämpfen: austauscharme Wetterlagen und Feinstaubtransporte
aus fernen Ländern.
Eine Absage erteilte die Ministerin daher den
Plänen der EU, einen weiteren Feinstaubgrenzwert einzuführen. Wernicke: ¿Auch
ein weiterer Grenzwert wäre nicht einzuhalten, weil die EU das Pferd von hinten
aufzäumt. So befürchte ich, dass wir uns irgendwann daran gewöhnen, Grenzwerte
ständig zu überschreiten.¿ Laut Richtlinienentwurf will die EU die
Mitgliedsstaaten verpflichten, neben den bislang gemessenen Feinstaubpartikeln
PM10 auch die Konzentration der nur ein Viertel so großen PM2,5 Teilchen zu
minimieren.
Wernicke fordert, dass EU und Bundesregierung
endlich die Entstehung von Feinstaub an der Quelle konsequent bekämpfen. Dazu
gehören schärfere Motorenabgaswerte, die schnellere Sanierung der Industrieanlagen
in den Beitritts- und anderen europäischen Ländern und die Einführung
steuerlicher Anreize zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen.
Hintergrund
Die seit Beginn 2005 geltenden EU-Grenzwerte für
Feinstaub erlauben an höchstens bis zu 35 Tagen im Jahr eine Überschreitung des
Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub in einem Kubikmeter Luft.
Bislang sind noch keine Sanktionsmaßnahmen durch EU
beschlossen.
In den vier Städten mit lokal erhöhter
Feinstaubkonzentration versucht man, den Verkehr ¿flüssiger¿ zu machen. Durch
abgestimmte Ampelanlagen entstehen z.B. ¿grüne Wellen¿. Damit verringert sich
der Bremsen- und Reifenabrieb, der ebenso Partikel freisetzt und Feinstaub
aufwirbelt.
Stand der
Luftreinhalte- und Aktionspläne in den betroffenen
Kommunen
Aschersleben
Luftreinhalteplan mit
integriertem Aktionsplan
Öffentlichkeitsbeteiligung im
August 2005 und Inkraftsetzung im November 2005
kurzfristige Umsetzung von
Maßnahmen:
· Geschwindigkeitsbegrenzungen
· Umfahrung der Stadt für Lkw steht noch aus
Halle
Öffentlichkeitsbeteiligung im
Dezember 2005 und Inkraftsetzung im Mai 2006
Festgelegte Maßnahmen aufgrund
der aktuellen Situation 2006:
· Geschwindigkeitsbegrenzung in der Merseburger Straße
· Wiederaufnahme der intensiven Straßenreinigung
· Bevölkerungsinformation über Informationstafel bei
hoher Feinstaubbelastung
Lutherstadt Wittenberg
Inkraftsetzung eines
vorläufigen Aktionsplanes im Dezember 2005
Öffentlichkeitsbeteiligung zum
endgültigen Aktionsplan vom 13. März bis 13. April 2006
Auswertung/Einarbeitung der
Einwendungen in den Aktionsplan und die direkte Festlegung der Maßnahmen wird
gegenwärtig in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden vorbereitet
Die regionale und städtische Feinstaubvorbelastung
in Wittenberg beträgt am Ort der Grenzwertüberschreitung 68,5 %. Der
Verkehrsanteil 31,5 %. Wirksame und zugleich verhältnismäßige
Minderungsmaßnahmen lassen sich jedoch nur im Bereich Straßenverkehr finden.
Die in der Öffentlichkeit diskutierte Nordumfahrung oder eine Alternativlösung
würde zur Lösung des Problems in der Dessauer Straße in Wittenberg zwar
beitragen. Es ist hierbei jedoch von einem Planungshorizont nach 2015 auszugehen.
Landeshauptstadt Magdeburg
Aktionsplan wird erarbeitet, vorläufiger
Aktionsplan gilt
vorgeschlagene Maßnahmen aufgrund der aktuellen
Situation 2006:
· ereignisabhängige Verkehrsführung in der
Ernst-Reuter-Allee (Klappschilder)
· Intensiv-Straßenreinigung
Ursprünglich vorgesehen war eine ereignisbezogene
Zufahrtsbeschränkung für umweltunfreundliche Fahrzeuge in das Stadtzentrum. Das
MLU lässt für solche Regelungen ein PM10-Prognosemodell entwickeln, um durch
kurzzeitige Beschränkungen bei hohen Feinstaubbelastungen agieren zu können.
Die Umsetzung dieses Konzeptes hätte Investitionen
in Höhe von 650.000 ¿ erfordert, zu denen das Land 2005 aus EFRE-Mitteln
200.000 ¿ beigesteuert hätte. Die Maßnahme ist jedoch vom Stadtrat nicht
bestätigt worden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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