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Feinstaub- Grenzwertüberschreitung in vier
Städten wahrscheinlich
Wernicke: Städte können nur lokale Feinstauberzeugung begrenzen

30.05.2006, Magdeburg – 254

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 254/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 254/06

 

 

 

Magdeburg, den 30. Mai 2006

 

 

 

Feinstaub- Grenzwertüberschreitung in vier

Städten wahrscheinlich

Wernicke: Städte können nur lokale Feinstauberzeugung begrenzen

 

Umweltministerin Petra Wernicke hat das

Kabinett heute über die aktuelle Feinstaubsituation in Sachsen-Anhalt

informiert. Danach ist bereits absehbar, dass in diesem Jahr in vier Städten

Sachsen-Anhalts der zulässige EU- Grenzwert für die Feinstaubbelastung

überschritten wird.

 

Bis heute wurden in Wittenberg 32, in Halle

(Saale) 33, in Aschersleben 35 und in Magdeburg bereits 38

Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Zulässig sind 35 pro Jahr. Ursache sind

die hohen Feinstaub- Ferntransporte in diesem Jahr sowie zahlreiche austauscharme

Wetterlagen. 2005 wurde der EU- Grenzwert in drei Städten überschritten: Halle

(51), Wittenberg (42) und Aschersleben(38).

 

Wernicke: ¿Wir müssen ehrlich sagen, dass wir

das Problem kurzfristig nicht aus der Welt schaffen können. Der Bürger kann sich

aber darauf verlassen, dass Land und Kommunen das Problem angehen.¿

 

Nach Halle (Saale) und Aschersleben, wo die

Luftreinhaltepläne mit integrierten Aktionsplänen bereits vorliegen, stehen in

Kürze auch für Magdeburg und Wittenberg 

lokale Aktionspläne bereit. Derzeit erfolgen die Maßnahmen dieser

Kommunen auf der Basis vorläufiger Aktionspläne.

 

Die Aktionspläne beinhalten Maßnahmen wie

z.B. den Bau von Umgehungsstraßen oder städtebauliche Vorhaben. Solche Maßnahmen,

die zwar sehr wirksam seien, benötigen jedoch lange Realisierungsfristen. Das

Land sieht sich beim Bau von Umgehungsstraßen in der Pflicht, für Maßnahmen

innerhalb der Städte sind die Kommunen selbst zuständig.

 

Zwei der Hauptursachen erhöhter

Feinstaubwerte neben lokalem Autoverkehr lassen sich allerdings durch

Aktionspläne nicht bekämpfen: austauscharme Wetterlagen und Feinstaubtransporte

aus fernen Ländern.

 

Eine Absage erteilte die Ministerin daher den

Plänen der EU, einen weiteren Feinstaubgrenzwert einzuführen. Wernicke: ¿Auch

ein weiterer Grenzwert wäre nicht einzuhalten, weil die EU das Pferd von hinten

aufzäumt. So befürchte ich, dass wir uns irgendwann daran gewöhnen, Grenzwerte

ständig zu überschreiten.¿ Laut Richtlinienentwurf will die EU die

Mitgliedsstaaten verpflichten, neben den bislang gemessenen Feinstaubpartikeln

PM10 auch die Konzentration der nur ein Viertel so großen PM2,5 Teilchen zu

minimieren.

 

Wernicke fordert, dass EU und Bundesregierung

endlich die Entstehung von Feinstaub an der Quelle konsequent bekämpfen. Dazu

gehören schärfere Motorenabgaswerte, die schnellere Sanierung der Industrieanlagen

in den Beitritts- und anderen europäischen Ländern und die Einführung

steuerlicher Anreize zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen. 

 

Hintergrund

 

Die seit Beginn 2005 geltenden EU-Grenzwerte für

Feinstaub erlauben an höchstens bis zu 35 Tagen im Jahr eine Überschreitung des

Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub in einem Kubikmeter Luft. 

 

Bislang sind noch keine Sanktionsmaßnahmen durch EU

beschlossen.

 

In den vier Städten mit lokal erhöhter

Feinstaubkonzentration versucht man, den Verkehr ¿flüssiger¿ zu machen. Durch

abgestimmte Ampelanlagen entstehen z.B. ¿grüne Wellen¿. Damit verringert sich

der Bremsen- und Reifenabrieb, der ebenso Partikel freisetzt und Feinstaub

aufwirbelt.

 

Stand der

Luftreinhalte- und Aktionspläne in den betroffenen

Kommunen

 

Aschersleben

 

Luftreinhalteplan mit

integriertem Aktionsplan

 

Öffentlichkeitsbeteiligung im

August 2005 und Inkraftsetzung im November 2005

 

kurzfristige Umsetzung von

Maßnahmen:

 

· Geschwindigkeitsbegrenzungen

 

· Umfahrung der Stadt für Lkw steht noch aus

 

Halle

 

Öffentlichkeitsbeteiligung im

Dezember 2005 und Inkraftsetzung im Mai 2006

 

Festgelegte Maßnahmen aufgrund

der aktuellen Situation 2006:

 

· Geschwindigkeitsbegrenzung in der Merseburger Straße

 

· Wiederaufnahme der intensiven Straßenreinigung

 

· Bevölkerungsinformation über Informationstafel bei

hoher Feinstaubbelastung

 

Lutherstadt Wittenberg

 

Inkraftsetzung eines

vorläufigen Aktionsplanes im Dezember 2005

 

Öffentlichkeitsbeteiligung zum

endgültigen Aktionsplan vom 13. März bis 13. April 2006

 

Auswertung/Einarbeitung der

Einwendungen in den Aktionsplan und die direkte Festlegung der Maßnahmen wird

gegenwärtig in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden vorbereitet

 

Die regionale und städtische Feinstaubvorbelastung

in Wittenberg beträgt am Ort der Grenzwertüberschreitung 68,5 %. Der

Verkehrsanteil 31,5 %. Wirksame und zugleich verhältnismäßige

Minderungsmaßnahmen lassen sich jedoch nur im Bereich Straßenverkehr finden.

Die in der Öffentlichkeit diskutierte Nordumfahrung oder eine Alternativlösung

würde zur Lösung des Problems in der Dessauer Straße in Wittenberg zwar

beitragen. Es ist hierbei jedoch von einem Planungshorizont nach 2015 auszugehen.

 

Landeshauptstadt Magdeburg

 

Aktionsplan wird erarbeitet, vorläufiger

Aktionsplan gilt

 

vorgeschlagene Maßnahmen aufgrund der aktuellen

Situation 2006:

 

· ereignisabhängige Verkehrsführung in der

Ernst-Reuter-Allee (Klappschilder)

 

· Intensiv-Straßenreinigung

 

Ursprünglich vorgesehen war eine ereignisbezogene

Zufahrtsbeschränkung für umweltunfreundliche Fahrzeuge in das Stadtzentrum. Das

MLU lässt für solche Regelungen ein PM10-Prognosemodell entwickeln, um durch

kurzzeitige Beschränkungen bei hohen Feinstaubbelastungen agieren zu können.

 

Die Umsetzung dieses Konzeptes hätte Investitionen

in Höhe von 650.000 ¿ erfordert, zu denen das Land 2005 aus EFRE-Mitteln

200.000 ¿ beigesteuert hätte. Die Maßnahme ist jedoch vom Stadtrat nicht

bestätigt worden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de