Mahd- und Mulchverbot auf stillgelegten Flächen
23.05.2006, Magdeburg – 96
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 096/06
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 096/06
Magdeburg, den 23. Mai 2006
Mahd- und Mulchverbot auf stillgelegten Flächen
Nach dem Beschluss des Bundesrats die Direktzahlungen-Verpflichtungen-Verordnung für Direktzahlungen zu ändern, gilt auch in Sachsen-Anhalt ein Mahd- und Mulchverbot bis zum 30. Juni auf Stilllegungsflächen und aus der Erzeugung genommene Flächen.
Landwirte, die entsprechende Flächen in ihrem Sammelantrag 2006 angegeben haben, sollten diesen Termin unbedingt beachten. Bei Nichteinhaltung droht eine Kürzung der Direktzahlung. über Ausnahmemöglichkeiten vom Mahdverbot informieren die ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten auf Anfrage.
Weitere änderungen der Verordnung betreffen beispielsweise die Vereinfachung der Vorgaben zur Erhaltung der organischen Substanz im Boden und den Schutz der Bodenstruktur.
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