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Mahd- und Mulchverbot auf stillgelegten Flächen

23.05.2006, Magdeburg – 96

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 096/06

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 096/06

 

Magdeburg, den 23. Mai 2006

 

 

Mahd- und Mulchverbot auf stillgelegten Flächen

 

 

 

 

Nach dem Beschluss des Bundesrats die Direktzahlungen-Verpflichtungen-Verordnung für Direktzahlungen zu ändern, gilt auch in Sachsen-Anhalt ein Mahd- und Mulchverbot bis zum 30. Juni auf Stilllegungsflächen und aus der Erzeugung genommene Flächen.

 

Landwirte, die entsprechende Flächen in ihrem Sammelantrag 2006 angegeben haben, sollten diesen Termin unbedingt beachten. Bei Nichteinhaltung droht eine Kürzung der Direktzahlung. über Ausnahmemöglichkeiten vom Mahdverbot informieren die ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten auf Anfrage.

 

Weitere änderungen der Verordnung betreffen beispielsweise die Vereinfachung der Vorgaben zur Erhaltung der organischen Substanz im Boden und den Schutz der Bodenstruktur.

 

Impressum:

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

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Tel: (0391) 567-1950

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