Familien können Zuschuss für
Erholungsurlaub erhalten
24.05.2006, Halle (Saale) – 70
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 70/06
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 70/06
Halle (Saale), den 24. Mai 2006
Familien können Zuschuss für
Erholungsurlaub erhalten
Die
Temperaturen steigen und auch wenn es für manche Schülerinnen und Schüler noch
viel zu lange dauert ¿ die Sommerferien rücken näher. Viele Familien planen für
diese Zeit einen Urlaub. Ein gemeinsamer Familienurlaub bedeutet ja nicht nur
Zeit für Erholung und gemeinsame Hobbys, sondern er trägt besonders zur
Festigung der familiären
Beziehungen bei und ermöglicht es Eltern und Kindern außerhalb des alltäglichen
Umfelds zusammen zu sein.
Familien mit
niedrigem Einkommen fällt es allerdings schwer, einen Urlaubsaufenthalt zu
finanzieren.
Deshalb stellt das Land Sachsen-Anhalt auch in diesem Jahr Mittel für die
Unterstützung von Familienferien zur Verfügung.
Dabei wird
Familienerholung in Kombination mit Familienbildung angeboten. So können Eltern
innerhalb des gemeinsamen Urlaubs ihre Kompetenzen bei der Bewältigung von
Erziehungsanforderungen erweitern und Anregungen für die Gestaltung des
Familienalltags erhalten.
Dieser
Familienurlaub kombiniert mit Familienbildung wird vornehmlich in
Ferieneinrichtungen in Sachsen-Anhalt gefördert. Ein Katalog der Einrichtungen
liegt in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte vor bzw. kann
im Internet unter www.sachsen-anhalt.de (Stichwort:
Familienerholung) eingesehen werden.
Zuschüsse
können sowohl Familien wie auch Alleinerziehende mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
erhalten, die bis zum 31. Oktober 2006 einen Familienurlaub von mindestens 5
und höchstens 14 Tagen (An- und Abreisetag zählen als ein Tag) planen. Dabei
ist eine Förderung alle zwei Jahre möglich, bei Familien mit einem behinderten
Familienmitglied jährlich. Für die Gewährung des Zuschusses gelten
Einkommensgrenzen, zu denen das Landesverwaltungsamt, aber auch die Jugendämter
der Landkreise gern Auskunft geben.
Die Zuschüsse
betragen 8 Euro je teilnehmendes Familienmitglied pro Urlaubstag bei
Familienerholung in Sachsen-Anhalt und 4 Euro in Einrichtungen außerhalb
Sachsen-Anhalts (nur in den Sommerferien). Zusätzlich können bis zu 6 Euro
insgesamt pro Person für Bildungsmaßnahmen gewährt werden.
Anträge können
in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bis spätestens zwei Wochen
vor Reiseantritt gestellt werden.
Für Auskünfte
steht im Landesverwaltungsamt als Ansprechpartnerin Frau Knibbiche, Tel.:
(0345) 6912461,
E-Mail: Gudrun.Knibbiche@lvwa.sachsen-anhalt.de
zur Verfügung.
Impressum:
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