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Familien können Zuschuss für
Erholungsurlaub erhalten

24.05.2006, Halle (Saale) – 70

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 70/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 70/06

 

 

 

Halle (Saale), den 24. Mai 2006

 

 

 

Familien können Zuschuss für

Erholungsurlaub erhalten

 

 

 

Die

Temperaturen steigen und auch wenn es für manche Schülerinnen und Schüler noch

viel zu lange dauert ¿ die Sommerferien rücken näher. Viele Familien planen für

diese Zeit einen Urlaub. Ein gemeinsamer Familienurlaub bedeutet ja nicht nur

Zeit für Erholung und gemeinsame Hobbys, sondern er trägt besonders zur

Festigung der familiären

Beziehungen bei und ermöglicht es Eltern und Kindern außerhalb des alltäglichen

Umfelds zusammen zu sein.

 

Familien mit

niedrigem Einkommen fällt es allerdings schwer, einen Urlaubsaufenthalt zu

finanzieren.

Deshalb stellt das Land Sachsen-Anhalt auch in diesem Jahr Mittel für die

Unterstützung von Familienferien zur Verfügung.

 

Dabei wird

Familienerholung in Kombination mit Familienbildung angeboten. So können Eltern

innerhalb des gemeinsamen Urlaubs ihre Kompetenzen bei der Bewältigung von

Erziehungsanforderungen erweitern und Anregungen für die Gestaltung des

Familienalltags erhalten.

 

Dieser

Familienurlaub kombiniert mit Familienbildung wird vornehmlich in

Ferieneinrichtungen in Sachsen-Anhalt gefördert. Ein Katalog der Einrichtungen

liegt in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte vor bzw. kann

im Internet unter www.sachsen-anhalt.de (Stichwort:

Familienerholung) eingesehen werden.

 

Zuschüsse

können sowohl Familien wie auch Alleinerziehende mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt

erhalten, die bis zum 31. Oktober 2006 einen Familienurlaub von mindestens 5

und höchstens 14 Tagen (An- und Abreisetag zählen als ein Tag) planen. Dabei

ist eine Förderung alle zwei Jahre möglich, bei Familien mit einem behinderten

Familienmitglied jährlich. Für die Gewährung des Zuschusses gelten

Einkommensgrenzen, zu denen das Landesverwaltungsamt, aber auch die Jugendämter

der Landkreise gern Auskunft geben.

 

Die Zuschüsse

betragen 8 Euro je teilnehmendes Familienmitglied pro Urlaubstag bei

Familienerholung in Sachsen-Anhalt und 4 Euro in Einrichtungen außerhalb

Sachsen-Anhalts (nur in den Sommerferien). Zusätzlich können bis zu 6 Euro

insgesamt pro Person für Bildungsmaßnahmen gewährt werden.

 

Anträge können

in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bis spätestens zwei Wochen

vor Reiseantritt gestellt werden.

 

Für Auskünfte

steht im Landesverwaltungsamt als Ansprechpartnerin Frau Knibbiche, Tel.:

(0345) 6912461,

E-Mail: Gudrun.Knibbiche@lvwa.sachsen-anhalt.de

zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Willy-Lohmann-Str. 7

06114 Halle (Saale)

Tel: (0345) 514-1244

Fax: (0345) 514-1477

Mail:

denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de