Innenminister Hövelmann informiert über
WM-Vorbereitungen der Polizei/?Public Viewing? im Mittelpunkt
09.05.2006, Magdeburg – 226
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 226/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 226/06
Magdeburg, den 9. Mai 2006
Innenminister Hövelmann informiert über
WM-Vorbereitungen der Polizei/¿Public Viewing¿ im Mittelpunkt
Innenminister Holger Hövelmann informierte in der heutigen Kabinettssitzung
über die Vorbereitungen der sachsen-anhaltischen Polizei auf die Fußballweltmeisterschaft,
insbesondere auf die sogenannten ¿Public-Viewing¿-Veranstaltungen mit
Großbildleinwänden. ¿Als Bundesland ohne Austragungsort und ohne Mannschaftsquartier
gilt unsere Sorge vor allem der sicheren Durchführung dieser Übertragungen und
dem Durchreiseverkehr¿, erläuterte Hövelmann. ¿Wir wollen Sicherheit
gewährleisten, ohne die Freude am Sport und am Feiern zu beeinträchtigen.¿
Genehmigt ist
bislang eine Veranstaltung auf dem Magdeburger Domplatz vom 9. Juni bis 9. Juli
2006 für bis zu 10.000 Besucher. Beantragt
sind 15 Veranstaltungen in folgenden Orten: Bad Lauchstädt, Bernburg,
Bitterfeld, Braunsbedra, Dessau, Halle (zwei Veranstaltungen), Harsleben,
Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Merseburg, Muldenstein, Schlaitz,
Wernigerode und Wolfen. Eine Vielzahl weiterer Veranstalter hat Interesse
bekundet, ohne bislang Anträge einzureichen. Die Genehmigung der Veranstaltung
erfolgt durch die Kommunen auf der Grundlage eines einheitlichen Prüfkataloges
des Landesverwaltungsamtes.
Konkrete Hinweise auf Gefährdungen dieser
Veranstaltungen lägen nicht vor, betonte der Minister: ¿Menschenansammlungen
dieser Größe bergen jedoch grundsätzlich Gefahren, und in diesem Fall könnten
sie auch von Hooligans angesteuert werden, die nicht in die Stadien kommen.¿
Sachsen-Anhalts Polizei werde in den nächsten Wochen gezielt bekannte gewalttätige
Fans ansprechen und gegebenenfalls Meldeauflagen aussprechen.
Die bundesweiten Mindeststandards für
Public-Viewing-Veranstaltungen sind
·
Der
Veranstaltungsbereich muss eingefriedet sein.
·
Die maximale
Besucherzahl ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beschränken.
·
Durch Zugangskontrollen
des Sicherheitsdienstes/Ordnungspersonals ist sicherzustellen, dass Besucher
keine Feuerwerkskörper, Hieb- oder Stichwaffen, Schusswaffen, Schlagwerkzeuge
oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führen. Außerdem dürfen Besucher
mit sperrigen Gegenständen oder mit Gegenständen, die als Wurfgeschosse
Verwendung finden können, mit Getränkeflaschen, Dosen oder ähnlichen Behältern
nicht eingelassen werden.
·
Der Veranstalter hat für
die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Zu diesem Zweck
muss für die Veranstaltung je nach Besucherzahl eine entsprechende Anzahl von
geeigneten und gekennzeichneten Ordnern eingesetzt werden.
·
Getränke dürfen nicht in
Flaschen oder Glasgefäßen veräußert werden
·
Für das Public-Viewing
sollte der Alkoholausschank nur zugelassen werden, wenn dies die aktuelle
Gefahrenprognose zulässt.
·
Eine Videoüberwachung
des Public-Viewing-Bereichs sollte sichergestellt und der Polizei im
Bedarfsfall eine Mitnutzung ermöglicht werden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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