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Innenminister Hövelmann informiert über
WM-Vorbereitungen der Polizei/?Public Viewing? im Mittelpunkt

09.05.2006, Magdeburg – 226

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 226/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 226/06

 

 

 

Magdeburg, den 9. Mai 2006

 

 

 

Innenminister Hövelmann informiert über

WM-Vorbereitungen der Polizei/¿Public Viewing¿ im Mittelpunkt

 

Innenminister Holger Hövelmann informierte in der heutigen Kabinettssitzung

über die Vorbereitungen der sachsen-anhaltischen Polizei auf die Fußballweltmeisterschaft,

insbesondere auf die sogenannten ¿Public-Viewing¿-Veranstaltungen mit

Großbildleinwänden. ¿Als Bundesland ohne Austragungsort und ohne Mannschaftsquartier

gilt unsere Sorge vor allem der sicheren Durchführung dieser Übertragungen und

dem Durchreiseverkehr¿, erläuterte Hövelmann. ¿Wir wollen Sicherheit

gewährleisten, ohne die Freude am Sport und am Feiern zu beeinträchtigen.¿

 

Genehmigt ist

bislang eine Veranstaltung auf dem Magdeburger Domplatz vom 9. Juni bis 9. Juli

2006 für bis zu 10.000 Besucher. Beantragt

sind 15 Veranstaltungen in folgenden Orten: Bad Lauchstädt, Bernburg,

Bitterfeld, Braunsbedra, Dessau, Halle (zwei Veranstaltungen), Harsleben,

Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Merseburg, Muldenstein, Schlaitz,

Wernigerode und Wolfen. Eine Vielzahl weiterer Veranstalter hat Interesse

bekundet, ohne bislang Anträge einzureichen. Die Genehmigung der Veranstaltung

erfolgt durch die Kommunen auf der Grundlage eines einheitlichen Prüfkataloges

des Landesverwaltungsamtes.

 

Konkrete Hinweise auf Gefährdungen dieser

Veranstaltungen lägen nicht vor, betonte der Minister: ¿Menschenansammlungen

dieser Größe bergen jedoch grundsätzlich Gefahren, und in diesem Fall könnten

sie auch von Hooligans angesteuert werden, die nicht in die Stadien kommen.¿

Sachsen-Anhalts Polizei werde in den nächsten Wochen gezielt bekannte gewalttätige

Fans ansprechen und gegebenenfalls Meldeauflagen aussprechen.

 

Die bundesweiten Mindeststandards für

Public-Viewing-Veranstaltungen sind

 

·

Der

Veranstaltungsbereich muss eingefriedet sein.

 

·

Die maximale

Besucherzahl ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beschränken. 

 

·

Durch Zugangskontrollen

des Sicherheitsdienstes/Ordnungspersonals ist sicherzustellen, dass Besucher

keine Feuerwerkskörper, Hieb- oder Stichwaffen, Schusswaffen, Schlagwerkzeuge

oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führen. Außerdem dürfen Besucher

mit sperrigen Gegenständen oder mit Gegenständen, die als Wurfgeschosse

Verwendung finden können, mit Getränkeflaschen, Dosen oder ähnlichen Behältern

nicht eingelassen werden.

 

·

Der Veranstalter hat für

die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Zu diesem Zweck

muss für die Veranstaltung je nach Besucherzahl eine entsprechende Anzahl von

geeigneten und gekennzeichneten Ordnern eingesetzt werden.

 

·

Getränke dürfen nicht in

Flaschen oder Glasgefäßen veräußert werden

 

·

Für das Public-Viewing

sollte der Alkoholausschank nur zugelassen werden, wenn dies die aktuelle

Gefahrenprognose zulässt.

 

·

Eine Videoüberwachung

des Public-Viewing-Bereichs sollte sichergestellt und der Polizei im

Bedarfsfall eine Mitnutzung ermöglicht werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de