Justizministerin Kolb: Justiz auf Fußball-WM
vorbereitet
09.05.2006, Magdeburg – 225
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 225/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 225/06
Magdeburg, den 9. Mai 2006
Justizministerin Kolb: Justiz auf Fußball-WM
vorbereitet
Sachsen-Anhalts Justiz ist auf die
Fußball-Weltmeisterschaft gut vorbereitet. Deutschland wolle dem Motto ¿Zu Gast
bei Freunden¿ gerecht werden, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Sie
setze auf friedliche Spiele und Fan-Feiern. Staatsanwaltschaften und Gerichte
seien jedoch gerüstet, wenn es zu einem Anstieg von Straftaten im Umfeld der WM
kommen sollte. Über zusätzliche Rufbereitschaften und weitere Maßnahmen
unterrichtete die Ministerin heute das Kabinett. Die Justiz müsse eine schnelle
und effektive Strafverfolgung auch ¿unter den besonderen Bedingungen einer
solchen Massenveranstaltung¿ gewährleisten, sagte sie.
Während der WM vom 9. Juni bis zum 9. Juli
werden deutlich mehr Staatsanwälte als gewöhnlich rund um die Uhr auch
außerhalb der üblichen Dienstzeiten erreichbar sein. Zusätzlich können weitere
kurzfristig alarmiert und landesweit eingesetzt werden. ¿Für Sachsen-Anhalts
Justiz ist das in dieser Größenordnung einmalig¿, sagte die Ministerin.
Bei jeder Staatsanwaltschaft ist ein
¿Ansprechpartner Fußball WM¿ benannt,
der den Kontakt zu den maßgeblichen Sicherheitsbehörden hält. Zudem wird für
die Dauer der WM bei der
Generalstaatsanwaltschaft ein Bereitschaftsdienst zur Abwicklung von
internationaler Rechtshilfe in
strafrechtlichen Fällen eingerichtet.
In Zusammenarbeit mit der Polizei werden die
Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens sichergestellt. In
Fällen klarer Beweislage kann ohne Ladungsfrist und schriftliche Anklage
schnell nach der Tat verhandelt werden.
Bei den Amtsgerichten werden Vorkehrungen zur
Sicherstellung eines lückenlosen
Bereitschaftsdienstes getroffen. Damit kann reagiert werden, wenn es z.
B. aufgrund von Ausschreitungen zu zahlreichen, gleichzeitigen Festnahmen
kommen sollte und Richter unverzüglich
über Haftbefehle entscheiden müssen.
In den Justizvollzugsanstalten wurden Kapazitäten geschaffen, um in
solchen Fällen genügend Haftplätze für die Untersuchungshaft zu haben.
Bei den Verwaltungsgerichten und am
Oberverwaltungsgericht ist ein auch am Wochenende erreichbarer
Bereitschaftsdienst eingerichtet. Verwaltungsgerichte sind zuständig, wenn zum
Beispiel gegen von der Polizei ausgesprochene Platzverweise gerichtlich vorgegangen
wird.
Ministerin Kolb sagte, es handele sich
vorrangig um ein Bündel von Vorsorgemaßnahmen. Man gehe grundsätzlich von
friedlichen Spielen in Deutschland und von friedlichen Fan-Feiern in
Sachsen-Anhalt aus. Allerdings sehe die Polizei bei den geplanten ¿Public
Viewing¿-Veranstaltungen (Übertragung von Großbildleinwänden) ein Gefährdungspotenzial. 31 solcher
Veranstaltungen seien im Land geplant, 13 davon bisher beantragt, eine
Veranstaltung in Magdeburg sei genehmigt. Zudem sei Sachsen-Anhalt
¿Durchfahrtsland¿ auf dem Weg zu den Spielstätten in Berlin, Hannover, Hamburg
und Berlin ¿ auch für gewaltbereite Fans.
Die Rechtsanwaltskammer hat auf Bitten der
Justiz eine Liste mit den Namen von Verteidigern erstellt, die sich bereit
erklärt haben, auch außerhalb der üblichen Bürostunden strafrechtliche Mandate
zu übernehmen. Zudem werden Gerichten und Staatsanwaltschaften aktualisierte
Dolmetscherlisten zur Verfügung gestellt.
Die Justizministerin verwies zudem
ausdrücklich darauf, dass rechtsextremistische Handlungen von Fußballfans ¿ wie
zum Beispiel das Zeigen des Hitlergrußes ¿ verboten und keinesfalls ein Kavaliersdelikt seien, sondern regelmäßig
den Tatbestand des § 86 a Absatz 1 Nr. 1 StGB ¿Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen¿ erfüllten. Sie könnten mit Geld- oder
Freiheitsstrafe bis drei Jahren bestraft werden. Im Vorfeld der WM war mehrfach
öffentlich die Befürchtung geäußert worden, dass Fußballfans durch
rechtsextremistische Handlungen auffallen könnten. ¿Es darf bei der Übertragung
der Spiele der Fußballweltmeisterschaft nicht der Eindruck entstehen, in
Deutschland könnten ungehindert Kennzeichen der Nazis verwendet werden¿, so
Kolb.
Hintergrund:
Für polizeilich bekannte Gewalttäter sind die
WM-Stadien gesperrt. Sie haben keine Chance auf eine WM-Karte. Experten
befürchten, dass diese Gruppe ¿Public Viewing¿-Veranstaltungen aufsucht. Die
von der Polizei geführte ¿Gewalttäterdatei
Sport¿, in der dieser Personenkreis erfasst ist, verzeichnet 414 Personen mit
¿einer Beziehung zu Sachsen-Anhalt¿, 304 von ihnen haben ihren Wohnsitz in
Sachsen-Anhalt.
Impressum:
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Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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