Kinder besser vor Vernachlässigung schützen ?
Sachsen-Anhalt setzt sich im Bundesrat für verbindliche
Früherkennungsuntersuchungen ein
02.05.2006, Magdeburg – 211
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 211/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 211/06
Magdeburg, den 2. Mai 2006
Kinder besser vor Vernachlässigung schützen ¿
Sachsen-Anhalt setzt sich im Bundesrat für verbindliche
Früherkennungsuntersuchungen ein
Sachsen-Anhalt setzt sich für mehr
Verbindlichkeit bei Früherkennungsuntersuchungen ein und wird als erstes
ostdeutsches Bundesland Mitantragsteller einer entsprechenden
Bundesratsinitiative. Das beschloss das Kabinett am heutigen Dienstag auf
Vorschlag von Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe.
Kuppe betonte: ¿Ziel ist es, das Kindeswohl
zu stärken. Staat und Gesellschaft sind gefordert, Kinder noch besser vor
Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.¿
Eine Möglichkeit, gröbste Vernachlässigungen
zu erkennen und zu vermeiden, besteht in der Teilnahme an
Früherkennungsuntersuchungen. Eine Nichtteilnahme ¿ gerade auch von
Kleinstkindern ¿ könnte ein Indiz dafür sein, dass Eltern ihrer Pflicht zur
Pflege ihrer Kinder nicht ausreichend nachkommen.
Kuppe betonte: ¿Es geht nicht darum, Eltern
zu stigmatisieren. Nicht jede Nichtteilnahme an einer
Früherkennungsuntersuchung ist automatisch mit Vernachlässigung gleich zu
setzen. Wir wollen aber genauer hinschauen und eben genau jene Fälle aufdecken,
in denen Verweigerung der ärztlichen Untersuchung mit Vernachlässigung
einhergehen.¿
Die Ministerin setzt auch auf mehr
Information und Aufklärung seitens der Ärzte. Kuppe: ¿Die
Früherkennungsuntersuchungen geben wichtige Informationen für die Entwicklung
eines Kindes. Darauf sollten verantwortungsbewusste Eltern nicht
verzichten.¿
Der Bundesratsantrag geht auf eine Initiative
von Hamburg zurück. Mitantragsteller sind neben Sachsen-Anhalt auch Berlin,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Neben der Steigerung der Teilnehmerzahl durch
mehr Verbindlichkeit will die Bundesratsinitiative auch erreichen, dass die
Früherkennungsuntersuchungen um spezielle Untersuchungsinhalte in Bezug auf
Vernachlässigung und Misshandlung erweitert werden. Zudem sollen die Untersuchungsintervalle
überprüft werden. Dies alles liegt in der Zuständigkeit des Gemeinsamen
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, der über den Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversicherung befindet.
Laut aktuellen Bundesdaten gibt es für Früherkennungsuntersuchungen
im ersten Lebensjahr (bis U6) eine durchweg hohe Akzeptanz mit Teilnahmezahlen
von über 90 Prozent. Die Inanspruchnahme der weiteren Untersuchungen ging
jedoch in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich zurück. Ab der Untersuchung
U9 (60. bis 64. Monat) liegt die Teilnahmequote unter 80 Prozent.
Die Vorsorgeuntersuchungen im Überblick
Untersuchung U 1 (unmittelbar
nach der Geburt):
Hautfarbe, Atmung, Herzschläge,
Spannungszustand der Muskeln, Reflexe
Untersuchung U 2 (3. bis 10.
Lebenstag):
Körpermaße, Skelett, Haut, Genitalien, innere
Organe, Motorik, Nervensystem
Untersuchung U3 (4. bis 6.
Lebenswoche):
Trinkschwierigkeiten, Schluckstörungen,
Reaktionen auf laute Geräusche
Untersuchung U 4 (3. bis 4.
Lebensmonat):
Essverhalten, Lächeln als Reaktion auf
Zuwendung, Hörverhalten
Untersuchung U 5 (6. bis 7.
Lebensmonat):
Blickkontakt, Reaktion auf Zurufe der Eltern,
Spielverhalten
Untersuchung U 6 (10. bis 12
Lebensmonat):
Infektionen, Sprachentwicklung, Reaktion auf
leise Geräusche
Untersuchung U 7 (21. bis 24.
Lebensmonat):
Gehverhalten, Befolgen von Aufforderungen,
Schlafstörungen, Sprechen in der dritten Person
Untersuchung U 8 (4.
Lebensjahr):
Sprachstörungen, Einnässen, Schlafstörungen,
soziale Kontakte
Untersuchung U 9 (5. Lebensjahr):
Sprachstörungen, Sprachverständnis, soziale
Entwicklung, Wahrnehmungsstörungen
Untersuchung U 10 (vollendetes
13. bis vollendetes 14. Lebensjahr):
Seelische und schulische Entwicklung,
gesundheitsgefährdendes Verhalten, chronische Erkrankungen, körperliche
Untersuchung
Impressum:
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Pressestelle
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39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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