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Kinder besser vor Vernachlässigung schützen ?
Sachsen-Anhalt setzt sich im Bundesrat für verbindliche
Früherkennungsuntersuchungen ein

02.05.2006, Magdeburg – 211

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 211/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 211/06

 

 

 

Magdeburg, den 2. Mai 2006

 

 

 

Kinder besser vor Vernachlässigung schützen ¿

Sachsen-Anhalt setzt sich im Bundesrat für verbindliche

Früherkennungsuntersuchungen ein

 

Sachsen-Anhalt setzt sich für mehr

Verbindlichkeit bei Früherkennungsuntersuchungen ein und wird als erstes

ostdeutsches Bundesland Mitantragsteller einer entsprechenden

Bundesratsinitiative. Das beschloss das Kabinett am heutigen Dienstag auf

Vorschlag von Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe.

 

Kuppe betonte: ¿Ziel ist es, das Kindeswohl

zu stärken. Staat und Gesellschaft sind gefordert, Kinder noch besser vor

Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.¿

 

Eine Möglichkeit, gröbste Vernachlässigungen

zu erkennen und zu vermeiden, besteht in der Teilnahme an

Früherkennungsuntersuchungen. Eine Nichtteilnahme ¿ gerade auch von

Kleinstkindern ¿ könnte ein Indiz dafür sein, dass Eltern ihrer Pflicht zur

Pflege ihrer Kinder nicht ausreichend nachkommen.

 

Kuppe betonte: ¿Es geht nicht darum, Eltern

zu stigmatisieren. Nicht jede Nichtteilnahme an einer

Früherkennungsuntersuchung ist automatisch mit Vernachlässigung gleich zu

setzen. Wir wollen aber genauer hinschauen und eben genau jene Fälle aufdecken,

in denen Verweigerung der ärztlichen Untersuchung mit Vernachlässigung

einhergehen.¿

 

Die Ministerin setzt auch auf mehr

Information und Aufklärung seitens der Ärzte. Kuppe: ¿Die

Früherkennungsuntersuchungen geben wichtige Informationen für die Entwicklung

eines Kindes. Darauf sollten verantwortungsbewusste Eltern nicht

verzichten.¿ 

 

Der Bundesratsantrag geht auf eine Initiative

von Hamburg zurück. Mitantragsteller sind neben Sachsen-Anhalt auch Berlin,

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.  

 

Neben der Steigerung der Teilnehmerzahl durch

mehr Verbindlichkeit will die Bundesratsinitiative auch erreichen, dass die

Früherkennungsuntersuchungen um spezielle Untersuchungsinhalte in Bezug auf

Vernachlässigung und Misshandlung erweitert werden. Zudem sollen die Untersuchungsintervalle

überprüft werden. Dies alles liegt in der Zuständigkeit des Gemeinsamen

Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, der über den Leistungskatalog

der gesetzlichen Krankenversicherung befindet.

 

Laut aktuellen Bundesdaten gibt es für Früherkennungsuntersuchungen

im ersten Lebensjahr (bis U6) eine durchweg hohe Akzeptanz mit Teilnahmezahlen

von über 90 Prozent. Die Inanspruchnahme der weiteren Untersuchungen ging

jedoch in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich zurück. Ab der Untersuchung

U9 (60. bis 64. Monat) liegt die Teilnahmequote unter 80 Prozent.

 

Die Vorsorgeuntersuchungen im Überblick

 

Untersuchung U 1 (unmittelbar

nach der Geburt):

 

Hautfarbe, Atmung, Herzschläge,

Spannungszustand der Muskeln, Reflexe

 

Untersuchung U 2 (3. bis 10.

Lebenstag):

 

Körpermaße, Skelett, Haut, Genitalien, innere

Organe, Motorik, Nervensystem

 

Untersuchung U3 (4. bis 6.

Lebenswoche):

 

Trinkschwierigkeiten, Schluckstörungen,

Reaktionen auf laute Geräusche

 

Untersuchung U 4 (3. bis 4.

Lebensmonat):

 

Essverhalten, Lächeln als Reaktion auf

Zuwendung, Hörverhalten

 

Untersuchung U 5 (6. bis 7.

Lebensmonat):

 

Blickkontakt, Reaktion auf Zurufe der Eltern,

Spielverhalten

 

Untersuchung U 6 (10. bis 12

Lebensmonat):

 

Infektionen, Sprachentwicklung, Reaktion auf

leise Geräusche

 

Untersuchung U 7 (21. bis 24.

Lebensmonat):

 

Gehverhalten, Befolgen von Aufforderungen,

Schlafstörungen, Sprechen in der dritten Person

 

Untersuchung U 8 (4.

Lebensjahr):

 

Sprachstörungen, Einnässen, Schlafstörungen,

soziale Kontakte

 

Untersuchung U 9 (5. Lebensjahr):

 

Sprachstörungen, Sprachverständnis, soziale

Entwicklung, Wahrnehmungsstörungen

 

Untersuchung U 10 (vollendetes

13. bis vollendetes 14. Lebensjahr):

 

Seelische und schulische Entwicklung,

gesundheitsgefährdendes Verhalten, chronische Erkrankungen, körperliche

Untersuchung

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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