Antragsverfahren für Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung und Vertragsnaturschutz eröffnet
25.04.2006, Magdeburg – 81
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 081/06
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 081/06
Magdeburg, den 25. April 2006
Antragsverfahren für Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung und Vertragsnaturschutz eröffnet
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt weiterhin Landwirte, die im Rahmen der Programme Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung und Vertragsnaturschutz ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen ökologisch und naturschutzgerecht bewirtschaften und damit dem Erhalt des natürlichen Lebensraumes und dem Schutz der Umwelt dienen.
Der Förderantrag kann bis zum 15. 5. 2006 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) gestellt werden. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel fünf Jahre, beginnend am 1. 7. 2006.
Die Verpflichtungen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlicher Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes beurteilt die zuständige untere Naturschutzbehörde (Landkreis). Dort ist als Antragsbestandteil das "Formblatt für Verpflichtungen" zur Bearbeitung einzureichen.
Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Neu zu beantragende fünfjährige Verpflichtungen reichen in die neue Förderperiode 2007 bis 2013 hinein. Da sich die EU ab 2007 nicht mehr im bisherigen Umfang an der Finanzierung der Agrarumweltmaßnahmen beteiligt, können nicht mehr, wie in den vergangenen Jahren, alle Maßnahmen angeboten werden. Landwirte, die an einer Agrarumweltmaßnahme teilnehmen möchten, werden daher gebeten, sich an das für sie zuständige ALFF zu wenden. Diese haben die notwendigen Informationen, welche Maßnahmen in welchem Umfang gefördert werden.
Es wird daran erinnert, dass Landwirte, die bereits einem der beiden Programme teilnehmen, bis zum 15. 5. 2006 den Antrag auf Auszahlung der Zuwendungen für die tatsächlich umweltgerecht bewirtschafteten Flächen stellen müssen.
Die Antrags- und Auszahlungsunterlagen und Richtlinien sind im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de (nachfolgend zu öffnende Rubriken: Themen von A bis Z -Agrarumweltmaßnahmen / Schnellsprungmenü rechte Seite: "Förderung") verlinkt mit dem Internetauftritt www.InVeKos.sachsen-anhalt.de . oder können auch direkt von dort bezogen werden. Außerdem erhalten die Antragsteller eine Antrags-CD von den zuständigen äLFF.
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